Mobile-Arbeit-Gesetz: Verpflichtung zu digitaler Arbeitszeiterfassung

Mobile-Arbeit-Gesetz: Verpflichtung zu digitaler Arbeitszeiterfassung

  • Gesetzentwurf fordert Rechtsanspruch auf Homeoffice
  • Digitale Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
  • virtic-Lösung ermöglicht rechtskonforme Erfassung

Arbeit im Homeoffice: Für viele Arbeitnehmer ist dies seit der Corona-Krise bereits zur Gewohnheit geworden. Aus Sicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil darf dies auch nach Ende der Pandemie so bleiben. In einem neuen Gesetzesentwurf fordert er einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr. Damit sich jedoch Arbeit und Freizeit nicht zunehmend vermischen, soll laut Entwurf eine digitale Arbeitszeiterfassung Pflicht werden. Mit der digitalen Zeitwirtschaft der virtic GmbH & Co. KG ist eine sichere Dokumentation im Homeoffice kein Problem.

„Der Bundesarbeitsminister hat mit seinem Gesetzesentwurf verdeutlicht, wie wichtig eine digitale Arbeitszeiterfassung auch im Homeoffice ist“, erklärt Michael Stausberg, Geschäftsführer der virtic GmbH & Co. KG. In seinem Gesetzesentwurf berufe sich Hubertus Heil auf mehrere aktuelle Studien – unter anderem der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge 37 Prozent der Arbeitnehmer im Homeoffice mehr Wochenstunden arbeiten als im Büro. „Daher wird eine digitale Arbeitszeiterfassung zukünftig verpflichtend. Mit der virtic-Zeiterfassung bieten wir unseren Kunden eine rechtskonforme Lösung.“

Bereits seit dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 ist klar, dass eine objektive, verlässliche sowie zugängliche Arbeitszeiterfassung notwendig ist. Mehrere Gerichtsverfahren zeigten in der Folge, dass das Urteil auch ohne eine Angleichung des deutschen Rechtes seine Wirkung auf die betriebliche Praxis entfaltet. Mit dem Entwurf zum neuen Mobile-Arbeit-Gesetz fordert das Arbeitsministerium nun noch einmal konkret die digitale Zeiterfassung für Mitarbeiter im Homeoffice ein. Bei Zuwiderhandlung droht Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Objektiv, verlässlich, zugänglich – was eine Zeiterfassung leisten muss

Der Markt hält viele unterschiedliche Zeiterfassungslösungen bereit. Doch worauf müssen Unternehmen bei ihrer Wahl achten? Gerade während der Pandemie fand mehr Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende statt. Eine digitale Arbeitszeiterfassung muss demnach jederzeit erreichbar sein und das vor dem Hintergrund der Erfassung im Homeoffice standortunabhängig. Dies bietet die virtic-Lösung. Sie ist sowohl stationär über Terminals als auch mobil über das eigene Smartphone, das Tablet oder den PC des Mitarbeiters nutzbar. Über einen persönlichen Zugang können die Mitarbeiter jederzeit ihre Zeiten erfassen und später einsehen. Die Daten landen ohne Verzögerung in der Buchhaltung und können dort weiterverarbeitet werden.

Zudem bietet die virtic-Zeitwirtschaft dem EuGH-Urteil entsprechend einen zuverlässigen Zeitstempel, der für Objektivität sorgt. Manipulationen werden unterbunden, sodass die Lösung absolut verlässlich ist. Damit sind Unternehmen aller Branchen bestens ausgerüstet.

Weitere Infos: www.virtic.com

Über die virtic GmbH & Co. KG

Die virtic GmbH & Co. KG ist Technologieführer für Dienstleistungen zur mobilen Datenerfassung zu Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Einsatzor-ten sowie deren automatisierte Aufbereitung für die Lohnbuchhaltung, das Controlling und die Disposition. Außendienstmitarbeiter übermitteln sämtliche Daten über Smartphones oder Tablets an einen virtic-Server. Über das Internet sind alle Daten in Realtime einsehbar. Die Dienstleis-tungen werden als Software as a Service (SaaS) erbracht. Das System kommt vor allem in Bauunternehmen, im Handwerk und in der Energie-wirtschaft zum Einsatz. Die virtic GmbH & Co. KG wurde 2004 gegrün-det.

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