
KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 — der Digital-Omnibus verlegt Kapitel drei, Abschnitte eins bis drei, auf Dezember 2027 und August 2028
Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung der Europäischen Union allgemein anwendbar. Kurz zuvor hat der Gesetzgeber sie umgebaut. Die am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung (EU) 2026/1744 ändert sie an zahlreichen Stellen. Die Geltungsbeginne regelt Artikel 113; weitere Fristen stehen unter anderem in Artikel 57 Absatz 1 und in Artikel 111. …








