Studie bestätigt: Bundes-Schulcloud ist „Utopie“ – AixConcept- Geschäftsführer Jürgens fordert, staatlichen Markteingriff zu stoppen

Studie bestätigt: Bundes-Schulcloud ist „Utopie“ – AixConcept- Geschäftsführer Jürgens fordert, staatlichen Markteingriff zu stoppen

Die Deutsche Telekom Stiftung hat eine erste wissenschaftliche Bestandsaufnahme schulischer Lernplattformen veröffentlicht. Das Ergebnis: Eine bundeseinheitliche Schulcloud, wie sie von der Bundesregierung angestrebt wird, ist „eine Utopie“. Der Grund ist einfach: Es gibt – anders als von der Politik behauptet – längst gut funktionierende Lösungen, die von Schulen genutzt werden und für die ein Umstieg keinen Sinn ergäbe. Ein Anbieter einer solchen Plattform ist das Unternehmen AixConcept aus Stolberg bei Aachen. Geschäftsführer Volker Jürgens fordert, den staatlichen Markteingriff zu stoppen – und das dafür vorgesehene Geld den Schulen zur Verfügung zu stellen.

„Wir sind seit 20 Jahren am Markt unterwegs. In dieser Zeit haben sich staatliche Institutionen mehr schlecht als recht um digitales Lernen gekümmert. Erst seit Corona wird versucht, die Entwicklung mit Druck voranzubringen. Der Staat kann aber nicht in kürzester Zeit aufholen, was er zwei Jahrzehnte lang verschlafen hat“, meint Volker Jürgens. Der Bund als Alleinanbieter? Das kann nicht im Sinne der Schulen sein. Bislang gebe es keine einzige reibungslos funktionierende staatliche Lernplattform für die Schulen, die den vielfältigen Ansprüchen von Schule gerecht würde.

Mehrere Hundert Schulträger sind Kunden von AixConcept – ihnen bietet das Unternehmen aus Aachen Komplettlösungen für ihre Schulen vom WLAN über Endgeräte, einem Cloud-basierten und mit Lernplattformen kombinierbaren ITManagement für Verwaltung und Pädagogik bis hin zum Service an. Kundendienst und Kenntnis des Bedarfs vor Ort? Können Schulen und Schulträger vom Staat kaum erwarten – von AixConcept schon. Zudem entwickelt das Unternehmen seine Produktpalette stetig weiter. „Konkurrenz belebt das Geschäft“, sagt Volker Jürgens. „Wir können uns Stillstand gar nicht leisten. Die öffentliche Hand muss den Wettbewerb nicht fürchten. Sie kann es gemütlich angehen lassen.“ Eine staatliche Schulcloud werde deshalb nie den sich wandelnden Ansprüchen aus der schulischen Praxis gerecht. Zumal damit ohnehin nur ein Teilangebot für das komplexe System Schule abgedeckt würde: Das wichtige Thema Mobile-Device-Management (MDM), die Verwaltung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften also, bleibe dabei zum Beispiel völlig unberücksichtigt.

Gemeinsam mit weiteren Mittelständlern der Branche hatte AixConcept schon vor zwei Jahren einen offenen Brief an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek geschrieben. „In der aktuellen Ausnahmesituation benötigen Schulen Hilfe beim Aufbau digitaler Lösungen für den Unterricht. Deutsche Mittelständler bieten vielfältige innovative Lösungen für Schulen an. Diese Produkte sind praxisnah, ausgereift und werden seit vielen Jahren erfolgreich an Schulen eingesetzt“, so heißt es in dem Schreiben. Doch statt den Schulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um sich Lernplattformen nach ihrem jeweiligen Bedarf zulegen zu können, stecke das Bundesbildungsministerium einen zweistelligen Millionenbetrag an Steuermitteln in ein Konkurrenzprodukt, die HPI Schul-Cloud. Der offene Brief blieb unbeantwortet.

„Die einseitige Förderung staatlicher Angebote behindert den Wettbewerb vielfältiger, bewährter Produkte und zerstört Innovationskraft“, sagt Volker Jürgens. „Verlierer sind am Ende die Schülerinnen und Schüler.“

So heißt es auch in der Studie, die im Auftrag der Deutschen Telekom Stiftung vom Institut für Informationsmanagement an der Universität Bremen (ifib) unter Leitung von Prof. Andreas Breiter erstellt wurde: „Eine bundesweit einheitliche Lösung ist nicht zu erwarten.“ Schon die Entscheidung darüber, welche Lösung für Schulen sinnvoll ist, könne zentral kaum sinnvoll getroffen werden. „Eine Bewertung im Hinblick auf die Eignung oder Nicht-Eignung eines spezifischen Produktes, einer Produktpalette oder eines Typs ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen nicht möglich und nicht sinnvoll.“

Hier lässt sich die komplette Studie der Telekom Stiftung herunterladen: https://www.telekom-stiftung.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AixConcept GmbH
Wallonischer Ring 37
52222 Stolberg
Telefon: +49 (2402) 38941-0
Telefax: +49 (2402) 38941-30
http://www.aixconcept.de

Ansprechpartner:
Andrej Priboschek
Agentur für Bildungsjournalismus
Telefon: +49 (211) 971775-53
E-Mail: andrej.priboschek@bildungsjournalist.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.