ITZBund leistet bei der elektronischen Rechnungsstellung Pionierarbeit

ITZBund leistet bei der elektronischen Rechnungsstellung Pionierarbeit

Das ITZBund bietet seinen Kunden, insbesondere Behörden der Bundesverwaltung, die passgenaue Infrastruktur zum Empfang von elektronischen Rechnungen gemäß der E-Rechnungsverordnung (ErechV) und nutzt diese auch selbst. Damit wird ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zu einer modernen digitalen Verwaltung erreicht.

Die flächendeckende Einführung der E-Rechnung für alle Bundesbehörden erfolgte zum 27.11.2019. Seitdem können Lieferanten und Dienstleister ihre Rechnungen an die gesamte Bundesverwaltung über das zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE) durch verschiedene Kanäle einreichen. Am 27.11.2020 tritt jetzt die Lieferantenverpflichtung in Kraft. Lieferanten der Bundesverwaltung dürfen nur noch elektronische Rechnungen einreichen.

Bei einer elektronischen Rechnung nach der ErechV handelt es sich um ein Dokument in einem wohldefinierten, strukturierten XML-Datensatz. Dies ermöglicht dem Rechnungssender, Rechnungen in einem Buchhaltungssystem automatisiert zu erstellen, rechnungsbegründende Unterlagen direkt in die Rechnung einzubetten und ohne Medienbrüche durch die gesamte Lieferkette über die ZRE bis zum Rechnungsempfänger zu übermitteln. Der Empfänger kann diese dann in seinem ERP-System direkt übernehmen, prüfen – sachlich und rechnerisch richtig zeichnen – und zur Auszahlung anweisen. Abschließend erfolgt mit der Archivierung die rechtssichere Aufbewahrung.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die E-Rechnung spart Unternehmen sowie Behörden der Bundesverwaltung viel Arbeit und Zeit. Durch den automatisierten Informationsaustausch werden Fehlermöglichkeiten minimiert. Druck- und Versandkosten entfallen. Der gesamte Prozess der Rechnungsstellung erfolgt automatisiert und medienbruchfrei. Die E-Rechnung leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer modernen digitalen Verwaltung und markiert damit auch einen Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das ITZBund als der zentrale IT-Service Provider für die Bundesbehörden wurde im Projekt E-Rechnung mit der Entwicklung und dem Betrieb des zentralen Rechnungseingangsportals (ZRE) beauftragt. Zusätzlich bietet es den Bundesbehörden die Nutzung von Templates an, mit denen die eingegangenen Rechnungen in deren nachgelagerten ERP-Systemen weiterverarbeitet werden können. Das ITZBund stellt einerseits diese Infrastruktur den Bundesbehörden als Service zur Verfügung, nutzt diese allerdings auch selbst.

Die FAQs und weitere, hilfreiche Informationen zur Nutzung, Hinweise und Downloads rund um das Thema E-Rechnung finden Sie auf der Website www.e-rechnung-bund.de."

Über ITZBund

Das ITZBund ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Beim ITZBund sind ca. 3.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschlandweit zwölf Standorten beschäftigt. Hauptsitz ist Bonn. Das ITZBund bietet seinen Kundenbehörden ein breites Spektrum an IT- Dienstleistungen. Diese reichen von der Konzeption, Beratung und Anforderungsanalyse über die Entwicklung bis hin zum Betrieb von IT-Lösungen. Themenfelder sind u. a. Verkehr, Zoll, Haushalt, Steuer, Personal, Statistik, Innere Sicherheit, Asyl und Integration. Von den Leistungen des ITZBund profitieren sowohl die Wirtschaft und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger. Gegründet wurde das ITZBund 2016. Es war das erste Ergebnis der IT-Konsolidierung Bund und setzt in diesem Rahmen als alleiniger Generalunternehmer aktiv Maßnahmen der Betriebs- und Dienstekonsolidierung um. Weitere Informationen unter [url=http://www.itzbund.de]www.itzbund.de[/url]

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ITZBund
Bernkasteler Straße 8
53175 Bonn
Telefon: +49 22899 680-5506
http://www.itzbund.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.