Fünf Tipps fürs Einholen von Zustimmung in Zeiten der DSGVO

Fünf Tipps fürs Einholen von Zustimmung in Zeiten der DSGVO

Commanders Act, Anbieter der ersten europäischen integrierten Consent-Management- (CMP) und Customer-Data-Plattform (CDP), veröffentlicht erstmals ein Online-Zustimmungsbarometer. Mit dieser Studie zu den Herausforderungen des Datenschutzmanagements wird die Performance verschiedener durch die DSGVO geforderter Opt-In-Mechanismen gemessen. Banner, Pop-ups, Bestätigung durch Klick oder Scrollen: Welchen Einfluss hat in Zeiten der DSGVO die Art der Abfrage auf die Zustimmungsrate?

Aktueller Bezug: Neue Gerichtsurteile verlangen explizites Opt-In

Die neuesten Gerichtsurteile der letzten Woche in Bayern aber auch in Frankreich sprechen eine deutliche Sprache: Ohne vorherige Zustimmung (Opt-In) der Website-Nutzer dürfen personenbeziehbare Daten wie E-Mail-Adressen, Standortdaten, Cookies, User- bzw. Geräte-IDs oder IP-Adressen nicht an Dritte weitergegeben werden. Als CMP-Anbieter hilft Commanders Act vielen namhaften Firmen in Deutschland bei der gesetzeskonformen Einholung solcher Opt-Ins.

Doch die Sorge der Kunden bei der Installation einer CMP ist groß, dass sie einen nicht unerheblichen Teil ihrer marketingrelevanten Daten aufgrund der vorgeschalteten Opt-In-Banner verlieren könnten.

Mit einer Auswahl an Kunden wurde im August 2018 eine Studie durchgeführt, um herauszufinden, mit welchen Mitteln sich die Akzeptanz des Trackings steigern und ein möglichst großer Prozentsatz an Einwilligungen der Nutzer generieren lässt. Zwei Wochen lang wurden die Nutzungsdaten von 16 Websites aus verschiedenen Branchen (Finanzen, Medien, Industrie, Handel, Tourismus, Energie) ausgewertet. Das Barometer stützt sich auf die Analyse des Verhaltens von insgesamt 10.450.000 Besuchern.

Dadurch konnten wertvolle Erkenntnisse über das Nutzerverhalten und die Akzeptanz des Trackings generiert werden. Die Kunden waren dabei frei in der Wahl der Methode zur Opt-In-Erhebung (implizit oder explizit) und der Formulierung der Texte sowie der Gestaltung und Platzierung der Banner. Die Vorgaben kamen dabei in der Regel von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen.

Ergebnisse zusammengefasst: Seien Sie forsch, statt schüchtern

Eines fällt bei der Auswertung sofort auf: Während die Marketer sich beim Einblenden der Banner aus Angst, die Besucher abzuschrecken, vorsichtshalber für ein eher zurückhaltendes Vorgehen entscheiden, machen die Ergebnisse des Barometers Mut, klar Farbe zu bekennen.

Bei der Methode, sich Zustimmung zu holen, liegt die oft genutzte, aber aus Sicht vieler Rechtsexperten nicht DSGVO-konforme indirekte Zustimmung (Besucher sieht das Banner und nutzt die Website weiter) mit 69 Prozent und die implizite Zustimmung (Besucher sieht das Banner und scrollt nach unten) mit 78 Prozent vorn, während die direkte, explizite Zustimmung (Klick auf „Einverstanden“-Button) im Durchschnitt nur 28 Prozent erreicht. Die Studie zeigt: Seien Sie mutig. Gestalten Sie Ihre Zustimmungsbanner lieber groß statt klein, hier zahlt sich Zurückhaltung nicht aus. Und: Verstecken Sie Ihre Inhalte nicht komplett – sobald die Seiteninhalte hinter oder unter dem Banner nicht mehr sichtbar sind, tendieren Nutzer eher dazu, ihren Besuch abzubrechen. Seien Sie sich bewusst: Der erste Eindruck zählt, der Besucher stoppt seinen Entscheidungsprozess bereits beim ersten Wahrnehmen des Banners oder Pop-ups. Beobachten Sie außerdem Ihre Besucher und Ihre Branche weiter genau. In manchen Geschäftszweigen gibt es eine strengere Lesart der DSGVO, in manchen eine eher großzügige Auslegung. (Weitere Details zur Studie finden Sie weiter unten).

Teilnehmende Websites aus allen Branchen

Aufgrund der ständigen Veränderungen, gegensätzlichen Meinungen und Trends bezüglich der DSGVO wird Commanders Act das Datenschutz-Barometer in regelmäßigen Abständen aktualisieren und die entsprechenden Ergebnisse veröffentlichen.

„Die DSGVO ist wichtig. Sie ist aber auch ein Angstthema für Online-Marketer. Wir haben uns zu dieser Studie entschlossen, um einzelne Vorurteile zu widerlegen und Publishern einige Monate nach dem DSGVO-Stichtag konkrete Antworten zu den Auswirkungen der Zustimmungsabfrage zu geben“, erläutert Michael Froment, CEO von Commanders Act.

Die fünf wichtigsten Erkenntnisse im Detail

Tipp 1: Ermitteln und bewerten Sie Vor- und Nachteile des Zustimmungsmodus

In der Praxis wenden Websites drei verschiedene Methoden an, um Zustimmungen einzuholen:

  • Direkte, explizite Zustimmung

Diese Methode beinhaltet eine explizite Zustimmung durch den Nutzer – normalerweise durch den Klick auf einen „Einverstanden“-Button.

  • Indirekte Zustimmung

Hier wird die Zustimmung in dem Moment als erteilt betrachtet, in dem der Besucher die Website weiter nutzt, etwa indem er per Klick eine zweite Seite öffnet.

  • Implizite Zustimmung

Als Zustimmung gilt hier, wenn der Benutzer auf der Landing Page weiter nach unten scrollt. Diese Art, eine Zustimmung einzuholen, basiert auf einer möglichen Lesart der DSGVO. Sie wird von den meisten Regulierungsbehörden offenbar vorerst akzeptiert, solange die genaueren Regelungen der für 2019 angekündigten ePrivacy-Verordnung noch nicht endgültig feststehen.

Es überrascht kaum, dass die Opt-In-Rate über eine direkte Zustimmung mit 28 Prozent deutlich niedriger ausfällt als die der übrigen Methoden. Durch Optimierungsmaßnahmen nach der Studie konnte Commanders Act jedoch die Zustimmungsrate bei einigen Kunden wesentlich steigern. 69 Prozent erreicht die indirekte Zustimmung per Klick, 78 Prozent die implizite Zustimmung per Scrolling. Der vergleichsweise geringe Unterschied zwischen den beiden letzteren Methoden wirft allerdings die Frage auf, ob die gerade einmal „tolerierte“ implizite Variante überhaupt sinnvoll ist. Denn die Möglichkeit der indirekten Zustimmung endet bei 39 Prozent der Benutzer mit einer direkten Zustimmung (einem Klick auf dem Button „Einverstanden“), während es bei der Möglichkeit einer impliziten Zustimmung nur 10 Prozent sind.

Tipp 2: Denken Sie groß, wenn es um das Zustimmungsbanner geht

Die durchschnittliche Einwilligungsquote liegt bei 65 Prozent, aber es gibt Abweichungen in die eine und die andere Richtung. Die zwischen Desktop, Smartphone und Tablet zu beobachtenden Unterschiede lassen sich in erster Linie durch die Größe des Banners erklären. Diese nimmt auf Smartphone- und Tablet-Bildschirmen automatisch mehr Raum ein. 37 Prozent aller Opt-In-Banner wurden auf einem Desktop-Rechner angezeigt, 51 Prozent auf Smartphones und 12 Prozent auf Tablets. Die Folge: Die Zustimmung bei Smartphones liegt bei 76 Prozent, während Tablet und Desktop-Rechner nur 59 beziehungsweise 56 Prozent erreichen.

Insgesamt – und das ist eines der überraschenderen Ergebnisse der Studie – zahlt sich Zurückhaltung nicht aus. Anstelle von halbversteckten Bannern, deren Hintergrundfarbe mit dem Rest der Website verschmilzt, sind auffällige Blöcke in Kontrastfarben und mit gut erkennbarer, größerer Schrift vorzuziehen.

Tipp 3: Verstecken Sie Ihre Inhalte nicht

Die Korrelation zwischen Bannergröße und Opt-In-Rate hat selbstverständlich Grenzen: Sobald die Seiteninhalte hinter oder unter dem Banner nicht mehr sichtbar sind, tendieren Nutzer eher dazu, ihren Besuch abzubrechen, anstatt ihre Zustimmung zu geben. Dieses Verhalten ist besonders dann sehr ausgeprägt, wenn das Banner in Form eines Pop-ups den gesamten Hintergrund, also die Inhalte der Seite, ausgraut und überdeckt.

Tipp 4: Niemand kümmert sich um Datenschutzerklärungen und Cookies

Ein Website-Besucher sieht die Nachricht mit der Bitte um Zustimmung im Schnitt 1,8-mal, bevor er eine Entscheidung trifft. Dieser Durchschnittswert bleibt immer der gleiche, unabhängig von der endgültigen Entscheidung (Opt-In oder Opt-Out) oder der eingesetzten Zustimmungsmethode (direkt, indirekt oder implizit). Anders ausgedrückt: Der Nutzer stoppt seinen Entscheidungsprozess bereits beim ersten Wahrnehmen des Banners oder Pop-ups. Gerade einmal 0,1 Prozent der Besucher – ja, die Zahl haben Sie richtig gelesen! – gehen einen Schritt weiter und schauen sich die Datenschutzerklärung oder nähere Informationen zu den eingesetzten Cookies an.

Tipp 5: Beobachten Sie Ihre Besucher und Ihre Branche weiter genau

Jede Branche hat ihre eigenen Methoden, Zustimmungen einzuholen. Während im Finanz-, Versicherungs- und Energiesektor die direkte Zustimmung, also eine strengere Lesart der DSGVO, bevorzugt wird, setzen Medien- oder Tourismus-Seiten auf Usability und geben sich mit einer impliziten Zustimmung zufrieden. Diese Entscheidungen lassen sich durch unterschiedliche Herausforderungen erklären (im Medienbereich etwa sind Zustimmungen entscheidende Voraussetzung für Werbeeinnahmen), sind aber nicht als endgültig zu verstehen.

Sowohl Gesetzgebung (die ePrivacy-Verordnung ist derzeit weiter in Verhandlung) und Technologie (beispielsweise eingesetzte Browser) als auch das Nutzerverhalten sind einer ständigen Veränderung unterworfen und können dazu beitragen, dass diese Entscheidungen in den kommenden Monaten neu getroffen werden müssen.

Bild Datenschutz-Barometer: http://www.messerpr.com/…

Über Commanders Act

Commanders Act ist ein europäisches Unternehmen, das 2010 unter dem Namen TagCommander gegründet wurde. Die integrierte, IAB- und ePrivacy-zertifizierte Customer-Data- und Consent-Management-Plattform hilft Unternehmen dabei, die Arbeit ihrer Online-Teams datengestützt und DSGVO-konform zu optimieren. Die verschiedenen Komponenten der CDP von Commanders Act (Tag Commander, Data Commander, Mix Commander und Fuse Commander) erleichtern es, die Kontrolle über die Kunden- und Interessentendaten im eigenen Unternehmen zu behalten und die Daten kanalübergreifend zu sammeln und zu aktivieren. Mit einem umfassenden, effizienten und ressourcenschonenden Ansatz ermöglicht Commanders Act seinen Kunden, ihre digitale Transformation schneller voranzutreiben. Das optimierte Datenmanagement verstärkt nicht nur die Agilität der Teams und die Geschwindigkeit der Kampagnendurchführung – es verbessert auch die User Experience und maximiert den ROI auf Basis des Multi-Channel-Kundenwertes über Kanalgrenzen hinweg. Commanders Act betreut derzeit über 450 Kunden auf der ganzen Welt.

Weitere Informationen: https://www.commandersact.com/de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Commanders Act
3/5 rue Saint Georges
F75009 Paris
Telefon: +33 (1) 43123452
Telefax: +33 (1) 43123452
http://www.commandersact.com/de

Ansprechpartner:
Stephanie Messer
messerPR – Public Relations
Telefon: +49 (89) 385352-39
E-Mail: smesser@messerpr.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.