Elektronische Siegel: secrypt unterstützt Unternehmen bei der Wahl zwischen Siegelkarte und Fernsiegel

Elektronische Siegel: secrypt unterstützt Unternehmen bei der Wahl zwischen Siegelkarte und Fernsiegel

Immer mehr Unternehmen, Behörden und Organisationen digitalisieren ihre Unterschriftenprozesse durch elektronische Signaturen. Dabei wird oft die Möglichkeit übersehen, auch den Firmen- oder Behördenstempel durch ein elektronisches Siegel zu ersetzen und einen weiteren Schritt in Richtung medienbruchfreie Prozesse zu gehen.

Mit einem neuen Fachbeitrag über die Siegeltechnologien unterstützt die secrypt GmbH Unternehmen bei der Auswahl des passenden Verfahrens. Der Beitrag erläutert Unterschiede, Einsatzszenarien und Entscheidungskriterien für elektronische Siegel gemäß eIDAS.

Im Gegensatz zur elektronischen Signatur, die von natürlichen Personen für die persönliche Unterschrift genutzt wird, ermöglicht das E-Siegel juristischen Personen, Dokumente rechtskonform zu kennzeichnen, ihre Herkunft (Authentizität) nachzuweisen und die Unversehrtheit (Integrität) der Dokumenteninhalte sicherzustellen.

Sowohl die Siegelkarte als auch das Fernsiegel sind etablierte Siegelwerkzeuge und erfüllen die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, sind EU-weit anerkannt und haben die gleiche Beweiskraft. Unterschiede bestehen vor allem bei Administration, Infrastruktur und dem Kostenmodell: Für das Siegeln mit einer Siegelkarte wird ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt, empfiehlt sich für lokal betriebene Systeme und automatisierte Prozesse mit einem hohem Siegelvolumen. Das Siegeln per Fernsiegel bietet hingegen eine hardwareunabhängige Alternative für flexible und standortunabhängige Arbeitsweise und wird transaktionsbasiert abgerechnet.

Daher spielen bei der Wahl der geeigneten Lösung unter anderem das zu erwartende Siegelvolumen, die bestehende IT-Infrastruktur sowie die Ansprüche an Flexibilität und Administration eine Rolle.

Egal, für welche der beiden Verfahren sich ein Unternehmen entscheidet, stellt die secrypt GmbH mit ihren digiSeal®-Lösungen die passende Software bereit – vom Siegeln einzelner Dokumente bis hin zu serverbasierten Lösungen für die automatisierte Verarbeitung großer Dokumentenmengen. Unternehmen, Behörden und Organisationen erhalten damit die Möglichkeit, ihre Siegelprozesse entsprechend ihrer individuellen Anforderungen rechtskonform und effizient zu digitalisieren.

Weiterführende Informationen:

Der vollständige Vergleich zwischen Siegelkarte und Fernsiegel sowie weitere Informationen zum E-Siegel finden Sie unter: https://www.secrypt.de/2026/07/21/dokumente-elektronisch-siegeln-siegelkarte-oder-fernsiegel/

Über die secrypt GmbH

Die im Jahr 2002 gegründete secrypt GmbH ist spezialisiert auf gesetzeskonforme elektronische Signaturen, E-Siegel und Zeitstempel, mit denen sich digitale Geschäftsprozesse optimieren, beschleunigen und sichern lassen. Zusammen mit seinen Partnern bietet secrypt praxisorientierte, flexible und einfach zu integrierende Lösungen an.

Die secrypt GmbH sorgt mit der digiSeal®-Produktfamilie für Authentizität, Manipulationsschutz und Vertraulichkeit von sensiblen elektronischen Daten. Das Unternehmen ist Gründungsmitglied des CCESigG und bringt seine Expertise unter anderem in den einschlägigen Fachgremien des BITKOM, des TeleTrusT und des Verbandes Sichere Digitale Identität e.V. ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

secrypt GmbH
Hohenzollerndamm 183
10713 Berlin
Telefon: +49 (30) 75659780
Telefax: +49 (30) 7565978-18
http://www.secrypt.de

Ansprechpartner:
Tatami Michalek
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 7565978-00
Fax: +49 (30) 7565978-18
E-Mail: mail@secrypt.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.