Briefwahlbeantragung über personalisierten QR-Code

Briefwahlbeantragung über personalisierten QR-Code

Fast unscheinbar wirkten die QR-Codes auf den Wahlbenachrichtigungen, die das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg / Lippe (krz) für seine Trägerkommunen zur NRW-Landtagswahl 2017 verschickte. Doch sie hatten es in sich: Mit nur einem Klick forderten Wahlberechtigte mit deren Hilfe online ihre Briefwahlunterlagen an. Die Codes enthielten bereits alle personalisierten Daten zur Beantragung. Mit der Nutzung eines QR-Code-Readers auf Handy oder Tablett gelangte jeder direkt zu seinem eigenen QR-Wahlantrag. Möglich machte dies das neue Bürgerservice-Portal (BSP), das das krz im Vorfeld der Wahl für alle interessierten Städte und Gemeinden eingerichtet hatte. Nahezu alle Verbandskommunen des krz haben als Ergänzung des BSP-Fachdienstes „Briefwahl-Antrag“ ihren Wahlberechtigten diese neue, komfortable WebApp angeboten.

E-Government-Services müssen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger einfach zu bedienen sein, das wissen die Kommunen und das krz. Um einen hohen Nutzungsgrad zu erreichen wurde daher der Online-Briefwahlantrag, den es bereits seit einigen Jahren gibt, weiter optimiert. Im einfachsten Fall ist nur noch ein Klick auf „Abschicken“ erforderlich und eingereicht ist der Antrag, denn alle erforderlichen Daten sind Teil der Codierung. Lediglich bei einer alternativen Versand-Anschrift waren weitere Eingaben nötig. Einfacher war die Beantragung noch nie. Bei Versand-Adressen im Ausland wurde der Antragsteller direkt zum Fachdienst „Briefwahl-Antrag“ des BSP geleitet. Von den neuen Möglichkeiten wurde seitens der Briefwähler rege Gebrauch gemacht. So beantragten nach 17,5 % bei der Landtagswahl 2012 in diesem Jahr über 30% der Briefwähler den Wahlschein digital. Davon nutzten 20% den QR-Code.

Diese Dienstleistung ist Teil des Bürgerservice-Portals, welches seit 2014 für erste Kunden des Lemgoer IT-Dienstleisters eingesetzt wird. Das krz pilotierte diese Lösung inklusive WebApp mit dem Münchner Hersteller AKDB. Dabei ist nicht nur die Funktion der QR-Wahl neu, auch die Entwicklung und Verteilung der Software mittels Docker-Container-Technik fand zum ersten Mal statt.

Den Rollout des BSP zur Landtagswahl 2017 nutzten viele krz-Verbandskommunen für ein Angebot weiterer Fachdienste zum Einwohnerwesen wie Melde- oder Wohnungsgeberbestätigung. Gebührenpflichtige Services beinhalten auch sichere E-Paymentdienste wie Giropay oder Kreditkartenzahlung. Für die Anbindung der verschiedenen Zahlwege und die Verbuchung der Sollstellungen im Finanzverfahren KIRP wird die ePayBL-Plattform im krz genutzt. Die Fachdienste des BSP sorgen dafür, dass alle Antragsdaten direkt ins das Fachverfahren der Kommunen für Einwohnerwesen „OK.EWO“ einfließen. So wird nicht nur die Briefwahl für den Bürger komfortabler, auch die Arbeit für die Beschäftigten in den Verwaltungen wird vereinfacht.

Über Ostwestfalen-Lippe-IT

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) in Lemgo wurde 1971 gegründet und ist seit 1972 Informatik-Dienstleister der Kreise Minden-Lübbecke, Herford und Lippe sowie von allen 36 Städten und Gemeinden aus diesen Kreisgebieten. Direkt oder indirekt werden über 11,5 Mio. Einwohner in NRW mit Services des krz betreut.

Als kommunaler Zweckverband besitzt das krz den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Zu den traditionellen Aufgaben zählen unter anderem die Entwicklung, Einführung und Wartung klassischer Kommunalanwendungen. Um dem hohen Anspruch gerecht zu werden, hält das krz für seine Kunden ein reichhaltiges Angebot an Software-Applikationen (Verfahren), Netzwerktechnik, Arbeitsplatz- und Server-Hardware und Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Installation, Wartung und Support) bereit. Das krz ist bekannt für einen ausgeprägten Datenschutz sowie eine höchstmögliche Datensicherheit und ist der erste kommunale IT-Dienstleister mit der BSI-Zertifizierung (ISO 27001).

Über 250 engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von der Verwaltungsfachkraft bis hin zum Technik-Experten, sind Garant für die Umsetzung der Unternehmensziele. Das krz unterstützt etwa 8.000 PC-Arbeitsplätze mit rund 10.500 Geräten in den Verwaltungen des Verbandsgebietes. Über die Mitglieder hinaus nehmen noch mehr als 600 weitere Kunden aus dem kommunalen Umfeld Dienstleistungen des krz in Anspruch. Der Servicedienst und die Hotline sorgen für eine Datenverfügbarkeit von nahezu 100%.

Unter dem Motto "krz – Kunden rundum zufrieden" ist das krz für seine Geschäftskunden ein zuverlässiger Partner. Ebenso stehen dem krz aufgrund seiner Mitgliedschaften in der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister – VITAKO e. V. und im KDN, der Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen und Datenzentralen, starke Partner zur Seite, um Synergieeffekte optimal zu nutzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ostwestfalen-Lippe-IT
Am Lindenhaus 19
32657 Lemgo
Telefon: +49 (5261) 252-0
Telefax: +49 (5261) 252-200
http://www.owl-it.de

Ansprechpartner:
Bettina Hoven
Telefon: +49 (5261) 252-181
Fax: +49 (5261) 932-181
E-Mail: B.Hoven@krz.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.