
Experten erklären Docusnap live: Kurzeinführung in die IT-Dokumentationssoftware
Tausende IT-Experten und Kunden aus allen Branchen vertrauen bereits auf die IT-Dokumentationssoftware Docusnap. Die Zeiten, in denen IT-Admins mühsam unter Schreibtischen herumkriechen, um Arbeitsplatzsysteme zu inventarisieren, sind für Docusnap-Kunden schon lange vorbei. Sie profitieren von einer automatisierten IT-Dokumentation, die einen umfassenden Überblick über die Firmen-IT ermöglicht, Schwachstellen aufdeckt sowie Zeit und Kosten einspart.
Die Vorteile der Software hat der Hersteller auf seiner Webseite wie folgt zusammengefasst:
- Docusnap inventarisiert das Netzwerk zeitgesteuert und ohne Verwendung von Agenten.
- Mittels bereitgestellter Standardpläne und Berichte lassen sich schnell Ergebnisse erzielen.
- Die Ergebnisse können durch den Export in gängige Office-Produkte und Visio weiterverarbeitet werden.
- Ein integrierter Webclient ermöglicht es, auch von mobilen Geräten und Tablets auf die Daten zuzugreifen.
- Die gewonnenen Daten lassen sich für andere Softwarelösungen, wie z. B.
Helpdesk-Lösungen zur Verfügung stellen.
Welchen Nutzen die Software für die IT hat, können Interessierte in einem kostenlosen Live-Webinar erfahren. Das einstündige Webinar richtet sich an IT-Verantwortliche ohne Erfahrung mit Docusnap und wird aufgrund der hohen Nachfrage monatlich angeboten.
Die nächsten Webinar-Termine finden Sie unter: www.docusnap.com/training/webinare/
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten von Docusnap erfahren? Alle Informationen finden Sie auf der Unternehmensseite www.docusnap.com.
Um IT-Infrastrukturen präzise zu dokumentieren und zu analysieren, entwickelte das Team von Docusnap die gleichnamige Softwarelösung Docusnap. Seit 2004 befindet sich die Software Docusnap auf einem absoluten Erfolgskurs und genießt höchstes Vertrauen bei Endkunden, Dienstleistern sowie Partnern.
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Erst nachdenken, dann ausdrucken – das papierlose Büro spart Ressourcen und macht effizienter
Im papierlosen Büro werden alle papiergebundenen Dokumente und Informationen mit Hilfe von EDV-Verfahren und entsprechenden Lösungen digital abgebildet und für die weitere Be- und Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Bereits digital vorliegende Dokumente und Informationen werden ohne Medienbruch weiterverarbeitet.
„Aus unseren Kundenprojekten in den Bereichen Dokumentenmanagement, Enterprise Content Management und Business Process Management heraus entstehen tagtäglich Denkanstöße, Impulse und Gedanken, über die wir im Zusammenhang zum papierlosen Büro stolpern“, erklärt Manfred Forst, Geschäftsführer der DMSFACTORY GmbH. „Diese werden wir künftig über die neue Webseite teilen, um Interessenten jedweder Couleur für Themen rund um das papierlose Arbeiten und Digitalisierung zu sensibilisieren.“ Erklärt wird auf der neuen Webseite, wie man vorgehen muss, um diese Vision in die Tat umzusetzen; es gibt Alltags-Tipps, Diskussionsrunden mit Kolleg|innen als Podcast und in Blog-Form u.v.m.
Die DMSFACTORY GmbH ist ein IT-Lösungsdienstleister mit den Schwerpunkten Dokumentenerfassung, Dokumentenmanagement (DMS), Enterprise-Content-Management (ECM), Archivierung, Business Process Management (BPM) und Robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA). Ihr Portfolio ist branchenneutral und richtet sich an nationale und internationale Unternehmen. Die DMSFACTORY ist Partner von ABBYY, Hyland, Kendox, Kofax, M-Files, und NICE und u.a. für ABBYY FlexiCapture, Saperion ECM, Kofax Capture, M-Files Online und NICE RPA zertifiziert. Sie entwickelt eigene Software, passt Lösungen an projektspezifische Anforderungen an und erstellt kundenindividuelle Komponenten. Bei der Realisierung des papierlosen Büros und in ihrem gesamten Arbeitsspektrum setzt sie auf eine transparente Arbeitsweise. Von der Beratung und Planung über die Systemintegration, die Schulung der Anwender|innen und Administrator|innen bis hin zu Wartung und Support erhalten Unternehmen bei der DMSFACTORY alles aus einer Hand.
DMSFACTORY Gesellschaft für integrierte Dokumenten-Management-Systeme mbH
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Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz (Webinar | Online)
Der „Leitfaden zur Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz“ liefert einen kompakten und übersichtlichen Einstieg zum Aufbau eines ISMS. Er ist besonders für KMU geeignet.
web.eCollege
Das UIMCollege bündelt die auf jahrelange Erfahrung aufgebaute Schulungskompetenz und vereint alle Seminarangebote der UIMC und der UIMCert unter einem Dach. Das umfassende Seminarprogramm für Datenschutz und IT-Sicherheit/Informationssicherheit richtet sich insbesondere an Datenschutzbeauftragte und Sicherheitsverantwortliche aus Betrieben und Behörden. Aber auch Interessierte, Datenschutz- und EDV-Verantwortliche und solche, die es werden wollen, können sich natürlich zu den Seminaren anmelden.
Unsere Kompakt-Seminare im Rahmen des web.eCollege finden online mit Hilfe unserer datenschutzkonformen Videokonferenz-Plattform UIMConference statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldung über https://www.uimc.de/webecollege
Eventdatum: Mittwoch, 13. Oktober 2021 14:00 – 15:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG
Otto-Hausmann-Ring 113
42115 Wuppertal
Telefon: +49 (202) 946 7726 200
Telefax: +49 (202) 946 7726 9200
http://www.uimc.de
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übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
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Informationssicherheit: Branchenstandard für Krankenhäuser (Webinar | Online)
Durch die Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), welches insbesondere Auswirkungen auf § 75c SGB V hat, sind alle Krankenhäuser unabhängig von der Größe dazu verpflichtet ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) aufzubauen, welches bis zum 1. Januar 2022 nachzuweisen ist. Der Nachweis, dass diese Anforderung erfüllt wurde, gilt dann als erfüllt, wenn der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) eingehalten wird. Diese gesetzliche Anforderung ist letztlich gleichbedeutet damit, dass die KRITIS-Anforderungen auch für jene Krankenhäuser gelten, die nicht der KRITIS-Verordnung unterliegen. KRITIS durch die Hintertür.
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Eventdatum: Mittwoch, 15. September 2021 14:00 – 15:00
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Die neuen Standarddatenschutzklauseln (Webinar | Online)
Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldung über https://www.uimc.de/webecollege
Seit längerer Zeit gilt in der EU der Grundsatz, dass eine Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer nur stattfinden darf, wenn im importierenden Land ein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau gilt. Diese Regelung wurde mit Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fortgeführt. Insbesondere bei der Beurteilung des Datenschutzes in den USA kam es in der Vergangenheit zu vielen Konflikten, da es eine umfassende rechtliche Regelung dort nicht gibt und die bestehenden Vorschriften europäischem Recht widersprechen. Hierbei sei nur das sog. Schrems-II-Urteil genannt (die UIMC berichtete).
Streitpunkt waren immer wieder die Zugriffsrechte von US-Behörden auf in den USA gespeicherte Daten, die genutzt werden können, ohne dass betroffene Personen überhaupt informiert werden. Um trotz aller Unterschiede weiterhin Datenverkehr mit den USA zu ermöglichen, hat die EU in der Vergangenheit versucht, über verschiedene Abkommen eine Sicherheit für Unternehmen zu erreichen. Diese wurden aber alle vom Europäischen Gerichtshof mit dem Hinweis auf das mangelhafte Datenschutzniveau in den USA wieder einkassiert (Safe Harbor und Privacy Shield).
Die Übermittlung personenbezogener Daten kann aber dennoch gemäß Artikel 46 der DSGVO möglich sein. Hierbei müssen geeignete Garantien des Datenempfängers (z. B. Auftragsverarbeiter im Rahmen von SaaS oder Cloud-Diensten) vorgesehen werden und durchsetzbare Rechte und Rechtsbehelfe betroffenen Personen zur Verfügung stehen. Die Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission sollen solche geeigneten Garantien nun darstellen und wurden in Folge des Schrems-II-Urteils des EuGHs angepasst.
Die Vertragsmuster, die in vier Module für unterschiedliche Einsatz-Szenarien aufgeteilt sind, können von Unternehmen genutzt werden und sollen sicherstellen, dass Daten international unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften übermittelt werden können. Insbesondere soll nun vorab geklärt werden, wie mit Auskunftsersuchen von Behörden umgegangen wird. Der Datenimporteur muss zusagen, dass Betroffene unmittelbar benachrichtigt werden, wenn ein rechtsverbindlicher Antrag einer Behörde auf Herausgabe vorliegt. Außerdem sollen Maßnahmen angegeben werden, durch die die Menge der transferierten Daten möglichst geringgehalten oder diese sogar verschlüsselt werden.
„Die zwischenzeitlich aufgekommene Forderung, Unternehmen sollten Daten dann eben nur innerhalb der EU verarbeiten, sollte zwar – soweit möglich Berücksichtigung finden; ist aber als generelle Forderung weltfremd. Unsere Wirtschaft ist mittlerweile so vernetzt, dass die Datenverarbeitung in Drittländern auch für kleine und mittlere Unternehmen keine Seltenheit mehr ist,“ berichtet der langjährige Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein aus seinen Erfahrungen aus unzähligen Kundenprojekten. „Mit der Überarbeitung bietet die EU-Kommission eine Möglichkeit, hier möglichst rechtssicher zu agieren. Allerdings gilt hier nach wie vor der Grundsatz der Einzelfallprüfung, so dass eine kompetente Beratung unerlässlich ist.“ Die neuen Vertragsklauseln müssen in größerem Umfang als bisher angepasst werden und erfordern weitgehendere Prüf- und Dokumentationsschritte. Auch sollte stets vorab ein sog. „Data Transfer Impact Assessment“ zur Risikoprüfung durchgeführt werden.
Wichtig zu beachten: Bereits abgeschlossene Standarddatenschutzklauseln müssen binnen 18 Monaten erneuert bzw. neu abgeschlossen werden.
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Eventdatum: Mittwoch, 08. September 2021 14:00 – 15:00
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Whistleblowing-/Hinweisgeberschutz-Gesetz und der Datenschutz (Webinar | Online)
Die EU nimmt die Unternehmen beim Hinweisgeberschutz in die Pflicht. Mit den Schutzmaßnahmen will die EU gewährleisten, dass Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen fürchten müssen. Die Richtlinie soll das Melden in den Bereichen Bilanzfälschung, Geldwäsche, Korruption, Wirtschaftsspionage, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Mobbing oder sexuelle Übergriffe in Unternehmen oder Behörden fördern.
Für Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Sie müssen zukünftig ab einer Größe von 50 Mitarbeitern geeignete interne Meldekanäle bereitstellen. Für die Unternehmen ab 250 Mitarbeiter gilt diese Pflicht ab 17. Dezember 2021. Für kleinere Unternehmen gilt voraussichtlich noch eine Schon- und Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 17. Dezember 2023.
UIMCollege
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Eventdatum: Mittwoch, 25. August 2021 10:00 – 14:30
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Das neue PDSG: Anforderungen an die Informationssicherheit (Webinar | Online)
Durch die Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), welches insbesondere Auswirkungen auf § 75c SGB V hat, sind alle Krankenhäuser unabhängig von der Größe dazu verpflichtet ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) aufzubauen, welches bis zum 1. Januar 2022 nachzuweisen ist. Der Nachweis, dass diese Anforderung erfüllt wurde, gilt dann als erfüllt, wenn der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) eingehalten wird. Diese gesetzliche Anforderung ist letztlich gleichbedeutet damit, dass die KRITIS-Anforderungen auch für jene Krankenhäuser gelten, die nicht der KRITIS-Verordnung unterliegen. KRITIS durch die Hintertür.
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Eventdatum: Mittwoch, 18. August 2021 14:00 – 15:00
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Studie zeigt: Unternehmen sehen Individualsoftware als Schlüssel zum Erfolg
Das Research- und Analystenhaus techconsult hat im Auftrag von Dr. Eckhardt + Partner untersucht, wie deutsche Unternehmen aktuell beim Einsatz von individuellen Softwarelösungen aufgestellt sind und wie derartige Lösungen als Treiber neuartiger und innovativer Technologien eingesetzt werden. Für die nun veröffentlichte Studie mit dem Titel „Status quo – Einsatz von Individualsoftware in deutschen Unternehmen“ wurden insgesamt 201 IT- und Softwareentscheider aus deutschen Unternehmen zum Einsatz und zu den Vorteilen von individuellen Softwarelösungen befragt.
Standardsoftware deckt Anforderungen oft nicht ab
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse und Geschäftsmodelle digital umgesetzt und Anwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität. Zudem nimmt nicht nur die Komplexität der zu optimierenden Prozesse zu, sondern auch die Ansprüche der IT-Verantwortlichen. So entscheiden sich 53 Prozent der Befragten für die Entwicklung einer Individualsoftware, da standardisierte Branchenlösungen notwendige Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden (43 Prozent), unzureichend skalierbar sind (36 Prozent) und somit den hohen Anforderungen nicht gerecht werden. Hier können insbesondere auf die individuellen Workflows zugeschnittene Lösungen zur Optimierung der Unternehmensprozesse führen. Dabei schauen 40 Prozent der IT-Verantwortlichen mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software als auf die möglichen Kosten, die mit der Entwicklung individueller Lösungen einhergehen.
Individualsoftware – Wettbewerbsvorteil und Innovationstreiber
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz passgenauer Softwarelösungen den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann. Dabei spielen insbesondere strategische Überlegungen eine große Rolle bei der Softwarebeschaffung. Für 77 Prozent der IT-Verantwortlichen dient der Einsatz von Individualsoftware als Instrument zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen gegenüber der Konkurrenz. Nur durch einzigartige Produkte, Leistungen oder Prozesse können sich Unternehmen am Markt behaupten und von Innovationsvorsprüngen durch Differenzierung profitieren (71 Prozent). Zudem werden individuell erstellte Softwarelösungen auch als Treiber neuartiger Ideen und Innovationen gesehen. So finden 73 Prozent der befragten IT-Entscheider, dass neue digitale Geschäftsmodelle- oder Services besser und schneller durch Individualsoftware umgesetzt werden können. Und das scheint gut zu funktionieren: 74 Prozent der IT-Verantwortlichen geben an, dass sie mit reinen Standardlösungen nicht so erfolgreich wären, wie sie es heute sind.
Unternehmen lagern Softwareentwicklung aus
Möchten Unternehmen Individualsoftwarelösungen einsetzen, so müssen sie zunächst entscheiden, ob diese intern oder extern entwickelt werden. Nur jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) führt die Entwicklung derartiger individueller Lösungen vollständig im eigenen Unternehmen durch. Grund dafür sind nicht nur die unzureichenden internen Ressourcen wie Personal oder Know-how (50 Prozent), sondern für 41 Prozent der IT-Verantwortlichen auch Kostenaspekte. So steigt der Bedarf an internem Personal für die konzeptionelle Erarbeitung sowie für die Planung und die Entwicklung über alle Phasen hinweg, wodurch die gesamten Kosten schnell aus dem Ruder laufen können. Trotz möglicher Kosteneinsparungen durch externe Offshore-Softwarehersteller aus dem nichteuropäischen Ausland, bevorzugen 68 Prozent der Befragten Dienstleister direkt aus Deutschland für die Entwicklung der gewünschten Individualsoftware.
Über die Studie
Die Studie „Status quo – Einsatz von Individualsoftware in deutschen Unternehmen“ wurde im Auftrag von Dr. Eckhardt + Partner von der techconsult durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 201 IT- und Softwareentscheider aus deutschen Unternehmen befragt und die Antworten analysiert. Die vollständigen Ergebnisse der Studie können auf www.epresearch.de abgerufen werden. Als Research und Analystenhaus ist techconsult seit 25 Jahren der Partner für Anbieter und Nachfrager digitaler Technologien und Services. Analysen auf der Anwenderseite erlauben einen Einblick in die Problemfelder und Zukunftsvisionen der Unternehmen. Für ein realitätsnahes Bild sorgen über 20.000 Interviews pro Jahr mit Business- und IT-Entscheidern. In Verbindung mit dem permanenten Screening von Produkten und Serviceleistungen der Anbieter erfolgt die erfolgsorientierte Strategie- und Umsetzungsberatung. Auf digitalen Plattformen stellt techconsult Business- und IT-Entscheidern seit vielen Jahren themenspezifische Assessment-Tools zur Problemfeld- und Positionierungsanalyse zur Verfügung.
Die techconsult GmbH zählt seit 1992 zu den etablierten Research- und Analystenhäusern. Bis zu 25.000 Interviews pro Jahr, mit IT-Entscheidern/-Anwendern, Business-Entscheidern, Endkonsumenten und Anbietern, stellen die Basis der Analystenarbeit des Hauses dar. Damit verfügt techconsult über einen im deutschsprachigen Raum einzigartigen und stets aktuellen Informationsbestand zur Aufstellung von Branchen-/Anwendersegmenten im Umfeld ihrer IT sowie ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse. Die Entwicklung und Bereitstellung fundierter Studien und Benchmark-Systeme, im Umfeld aktueller Business- und IT-Trends, unterstützen Business- und IT-Entscheider in der Problemfeldanalyse und Standortbestimmung. Das Unternehmen ist ein wichtiger Beratungspartner der CXOs und der IT-Industrie. www.techconsult.de
techconsult GmbH
Baunsbergstraße 37
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 8109-0
Telefax: +49 (561) 8109-101
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Junior Analyst
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E-Mail: ercan.hayvali@techconsult.de
Leiterin Public Relations
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Fax: +49 (561) 8109-101
E-Mail: nancy.weddig@techconsult.de
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Ticketing Apps oder Ticketautomaten, gibt es eine goldene Mitte?
Was muss eine ÖPNV App heute leisten?
Wird der Ticketautomat aussterben?
Gibt es Alternativen oder einen Mittelweg?
Welche Rolle spielen die Bezahlverfahren im mobile Ticketing?
Wie kann Big Data – das Sammeln und Auswerten von Daten – zum Unternehmenserfolg beitragen?
Und was zeigen aktuelle Statistiken in der Entwicklung des ÖPNV?
Auf diese Fragen gibt Ihnen unser Webinar zum Thema "ÖPNV APPs" der TAF & DIMOCO Reihe "Expertengespräche online" die Antworten.
Freuen Sie sich auf spannende Vorträge mit unseren Gastreferenten von der SWB Bus & Bahn, Lufthansa Industry Solutions & Statista!
Wir laden Sie herzlich ein, am Webinar kostenfrei teilzunehmen!
Melden Sie sich jetzt zum Webinar per Online-Formular (https://www.tafmobile.de/…) wahlweise zum Termin am 20.07.2021 ODER 22.07.2021 an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die TAF mobile GmbH mit Sitz in Jena ist eine Tochtergesellschaft der DIMOCO Carrier Billing in Wien, ein in allen EU-Mitgliedsstaaten als FinTech konzessioniertes Zahlungsinstitut. Das Softwareunternehmen TAF forscht an innovativen Ticketing-Lösungen und entwickelt, vermarktet und betreibt mobile App- und Online Vertriebssysteme sowie multimodale Mobilitätsplattformen für Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Gesamtlösungen umfassen die Einbindung individueller Kundenanforderungen inklusive modernster Bezahlmethoden. Durch eine solide Kundenbasis und Partnerschaften mit Mobilfunkanbietern, Forschungsinstituten, ÖPNV-Verbänden und branchengleichen Unternehmen besitzt die TAF eine umfassende Anwendungserfahrung und ein fundiertes Expertenwissen. Die Gesellschaft ist ein mehrfach öffentlich ausgezeichnetes Innovationsunternehmen und ist Mitglied in den Branchennetzwerken Mobile Cluster Mitteldeutschland und KONTIKI.
TAF mobile GmbH
Leutragraben 2-4
07743 Jena
Telefon: +49 (0)3641 63 880-00
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Fax: +49 (3641) 5733488
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ÖPNV Webinar „ÖPNV Apps & Big Data“ (Webinar | Online)
ÖPNV App – ein Must Have in Zeiten von Pandemie & Digitalisierung?
Was muss eine ÖPNV App heute leisten?
Wird der Ticketautomat aussterben?
Gibt es Alternativen oder einen Mittelweg?
Welche Rolle spielen die Bezahlverfahren im mobile Ticketing?
Wie kann Big Data – das Sammeln und Auswerten von Daten – zum Unternehmenserfolg beitragen?
Und was zeigen aktuelle Statistiken in der Entwicklung des ÖPNV?
Auf diese Fragen gibt Ihnen unser Webinar zum Thema „ÖPNV APPs“ der TAF & DIMOCO Reihe „Expertengespräche online“ die Antworten.
Freuen Sie sich auf spannende Vorträge mit unseren Gastreferenten von der SWB Bus & Bahn & Statista!
Wir laden Sie herzlich ein, am Webinar kostenfrei teilzunehmen!
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eventdatum: 20.07.21 – 22.07.21
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
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07743 Jena
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