UKCA-Kennzeichnung – Anforderungen und Durchführung des neuen Konformitätsprozesses (Webinar | Online)

UKCA-Kennzeichnung – Anforderungen und Durchführung des neuen Konformitätsprozesses (Webinar | Online)

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurde das „United Kingdom Conformity Assessed (UKCA)“ zur Ablösung des CE-Kennzeichens eingeführt. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2022 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende des Jahres gültig.
Unser UKCA-Experte mit Fokus auf die PESR 2016, Benjamin Reinke, wird Sie in diesem Online-Seminar über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichnens informieren. Hierzu zählen u.a. folgende Punkte:

• Unterschiede zwischen dem UKCA-Kennzeichen und der CE-Kennzeichnung
• Besonderheiten des UKCA-Kennzeichens
• Darstellung des Konformitätsbewertungsprozesses
• Die wichtigsten Stolpersteine der PESR 2016 im Überblick
• Bureau Veritas Serviceportfolio zur UKCA-Kennzeichnung
• Q&A-Session

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Eventdatum: Mittwoch, 09. Juni 2021 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Veritaskai 1
21079 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
http://bureauveritas.de

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