Herausforderung E-Rechnungsverordnung

Herausforderung E-Rechnungsverordnung

Seit nahezu einem Monat gilt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes– kurz E-Rechnungsverordnung – der Bundesregierung. Damit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich zu digitalisieren. Lesen Sie im Folgenden, was Rechnungssteller grundsätzlich zu den gesetzlich geforderten Standards wissen müssen und wie Softwarelösungen ihnen bei den notwendigen Veränderungen helfen können.

Meilenstein in Richtung Digitalisierung

Seit dem 27. November 2020 sind alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig sind, verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD zu erstellen und zu übermitteln. Dem zugrunde liegt die so genannte E-Rechnungsverordnung, die die Automatisierung im Finanz- und Rechnungswesen vorantreibt und damit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Bundesregierung in Richtung Digitalisierung ist. Digitale Rechnungsprozesse helfen langfristig, Bürokratie abzubauen und so Prozesse in der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft zu optimieren. Zunächst aber bedeutet die neue Verordnung für viele Unternehmen Veränderung. Es gilt, sich mit den neuen Standards auseinanderzusetzen, die eigenen Prozesse zu analysieren und die ideale Lösung zur Digitalisierung zu finden.

Was ist eine Rechnung in elektronischem Format?

Bislang wurden im allgemeinsprachlichen Gebrauch pdf-Dokumente, Scans von Rechnungen oder Bilder als elektronische Rechnungen bezeichnet. Dies aber war nur der Anfang elektronischer Rechnungsstellung und -verarbeitung. Die nun nach der E-Rechnungsverordnung geforderten Dokumente entsprechen bestimmten strukturierten elektronischen Formaten, die die automatische Verarbeitung des Dokuments möglich machen.

Was sind XRechnung, ZUGFeRD und CEN-Modell?

Momentan haben sich in Deutschland und Europa zwei Formate durchgesetzt: die XRechnung und ZUFGFeRD. Der Datenaustauschstandard XRechnung basiert auf XML. Das hat den Vorteil, dass es unabhängig von bestimmten Technologien nutzbar und unkompliziert in bestehende IT-Systeme integrierbar ist. Die europäischen Vorgaben für das Datenmodell ergeben sich aus der Festlegung der Norm EN-16931 durch das dafür verantwortliche Europäische Komitee CEN (Comité Européen de Normalisation). Gemäß dieser Norm gilt das Format ZUGFeRD als Alternative für die XRechnung. ZUGFeRD besteht anders als die XRechnung zusätzlich zum XML aus einem pdf-Dokument, das die Rechnung visuell abbildet.

Übermittlung der Rechnungsdokumente

Mit der Verpflichtung der Unternehmer zur elektronischen Rechnungsstellung auf der einen Seite gilt auf der anderen Seite die Pflicht für öffentliche Institutionen, Rechnungen digital entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Die Distribution und der Empfang der XML-Dateien werden nicht wie der bisherige Austausch von pdf.-Dokumenten über E-Mail oder Cloud-Dienste realisiert. Die E-Rechnungsverordnung sieht vor, dass die Übermittlung über das Verwaltungsportals des Bundes erfolgt. Mit der Registrierung aller Nutzer ist die korrekte und schnelle Zuordnung der Rechnungen gesichert und die Kommunikation mit den Rechnungsstellern möglich. Selbstverständlich unterliegt der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten der DSGVO und hat für die Bundesverwaltung hohe Priorität.

Crossinx und JustOn bieten E-Rechnungsstandards für Salesforce*-Nutzer

Um ihren Kunden weiterhin gesetzeskonforme Abrechnung mit öffentlichen Auftraggebern zu ermöglichen, unterzeichneten die Softwareunternehmen JustOn und crossinx im Oktober 2020 einen Kooperationsvertrag. Mit crossinx gewinnt der Abrechnungsspezialist JustOn einen starken Partner im Bereich E-Rechnung, dessen Digitalisierungslösung x.channel den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wesentlich effizienter gestaltet. Über die Verbindung zum crossinx x.channel besteht nun für JustOn-Anwender und Salesforce-Nutzer die Möglichkeit, Rechnungen in den oben beschriebenen Rechnungsstandardards gesetzeskonform, einfach und sicher an öffentliche Auftraggeber und andere Kunden zu versenden.

*Salesforce, Salesforce Platform, Salesforce CRM und andere Nennungen gehören zu den Marken von salesforce.com, inc.

Mehr Informationen unter: www.juston.com

Über crossinx
Die crossinx GmbH mit Firmensitz in Frankfurt am Main wurde 2007 von CEO Marcus Laube gegründet. Sein Ziel war es, das Rechnungswesen in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung zu revolutionieren und ein Netzwerk zu schaffen, das in der deutschsprachigen Geschäftswelt einzigartig ist. Heute ist crossinx der führende deutsche Anbieter für den digitalen Dokumentenaustausch. Über 170 Mitarbeiter arbeiten in drei Ländern daran, international über 350.000 Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre gesamten Finanz- und Bestellprozesse zu digitalisieren und die Prozesskosten der Finanzlieferkette zu senken. Die crossinx-Lösungen sind GoBD-konform zertifiziert und in über 60 Ländern steuerrechtskonform (tax compliant). Zu den Kunden von crossinx zählen Großunternehmen wie ABB, Beiersdorf, Conrad Electronic, CWS boco, Sartorius, Sixt und sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen, die diese Lösungen auch über Serviceangebote der Banken und ERP-Hersteller beziehen, die zum crossinx-Partnernetzwerk gehören. Mehr unter www.crossinx.com

Über die JustOn GmbH

Die JustOn GmbH, 2010 in Jena gegründet, ist ein führender Anbieter für automatische Rechnungsabwicklung auf der Salesforce Platform. Die von JustOn entwickelte innovative Software JustOn Billing & Invoice Ma-nagement digitalisiert alle Rechnungs-, Zahlungs- und Forderungsprozesse in mittelständischen Unterneh-men und ist in bestehende IT-Systeme integrierbar. Ursprünglich als Erweiterung für das weltweit führende CRM-System Salesforce entstanden, lässt sich die Applikation inzwischen in alle anderen CRM- und ERP-Systeme integrieren oder über Konnektoren mit Buchhaltungs-, Projekt- und Vorgangsmanagementsyste-men verknüpfen. Mit JustOn sparen Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten bei der Rechnungserstellung, sondern die Software ermöglicht ihnen ebenfalls die transparente und fundierte Auswertung von Schlüssel-kennzahlen wie Cashflow oder Kundenfluktuationsraten. Weltweit nutzen namhafte Kunden die cloudbasierte Software zur Abrechnung von XaaS-Geschäftsmodellen und Verbrauchsdaten. Mehr unter www.juston.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

JustOn GmbH
Mälzerstraße 3
07745 Jena
Telefon: +49 (3641) 5598581
http://www.juston.com

Ansprechpartner:
Dr. Inka Daum
Head of Corporate Communication
Telefon: +49 (3641) 5598581
E-Mail: id@juston.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.