Oracle ULA Verlängerung vs. Oracle ULA Zertifizierung

Oracle ULA Verlängerung vs. Oracle ULA Zertifizierung

Seit 2006 gibt es die sogenannten Oracle ULAs (Oracle Unlimited License Agreement). Dabei handelt es sich um einen besonderen Lizenzvertrag, bei dem ein Kunde für eine bestimmte Zeit ein bestimmtes Produktportfolio unbegrenzt installieren und nutzen darf. Am Ende der Laufzeit der Oracle ULA – in der Regel sind dies drei bis fünf Jahre – erfolgt die Zertifizierung. Das bedeutet, dass alle installierten und genutzten Produkte gezählt werden. Diese werden dann dem Kunden festgeschrieben und bilden die Basis für die Zeit nach Ablauf der ULA. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit die Oracle ULA zu verlängern. Dies kann aus verschiedenen Gründen für Kunden interessant sein, bspw. für stark wachsende Unternehmen oder Unternehmen, die Oracle Datenbanken in Public Cloud Umgebungen betreiben.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vertragsform so einfach klingt, aber doch ihre Tücken aufweist. Oft entsteht ein zu sorgloser Umgang mit Oracle Produkten, da sich im Unternehmen die Meinung verfestigt, dass durch den Abschluss der Oracle ULA sämtliche Oracle Produkte unlimitiert eingesetzt werden können. Dass die ULA dann aber meist nur für einen bestimmten Produkt Stack vereinbart wurde, wird in der Technik oft vergessen. Dies führt häufig zur Nutzung nicht lizenzierter Produkte und tritt am Ende bei der Zertifizierung als entdeckte Non-Compliance zu Tage.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine rein kaufmännische Verlängerung der Oracle ULA anzustreben. Das bedeutet, dass die oben genannte Zählung entfällt. Die Preisfindung gestaltet sich hier regelmäßig als schwierig, da normalerweise der Preis anhand der Ausgangsbasis und dem geplanten Wachstum festgemacht wird. Nun fehlt die Ausgangsbasis und von einem großen Wachstum ist bei ULA-Verlängerungen oft auch nicht auszugehen – im besten Fall. „Wir unterstützen unsere Mandanten in diesen Situationen dabei, die richtige Entscheidung zu fällen. Durch unsere 20 Jahre Oracle-Erfahrung können wir schnell einschätzen, ob ein von Oracle vorgelegter Preis fair ist, oder ob es sich doch für den Kunden lohnt, eine Zählung vorzunehmen“, erläutert Oracle Experte Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense GmbH.

Neben dieser sehr entscheidenden Frage bestehen noch eine ganze Reihe weiterer Problemstellungen, mit denen ein Kunde bei einer Oracle ULA Verlängerung konfrontiert wird. Dies sind unter anderem:

  • Territorialdefinition
  • Kundendefinition
  • Produktspektrum
  • Public Cloud Nutzung
  • Teilzertifizierungen
  • Und weitere

„Kunden müssen sich im Klaren darüber sein, dass eine Oracle ULA Zertifizierung im Kern nichts anderes als ein Audit ist. Es kommen die gleichen Prozesse und Instrumente zum Einsatz“, verdeutlicht Rechtsanwalt Sören Reimers, Spezialist für die Oracle ULA Beratung. „Viele Kunden versuchen dies zu umgehen, was aber nicht immer die beste Lösung ist“, ergänzt Grave. Darüber hinaus bieten sich teilweise auch Sonderformen der Oracle ULA wie die PULA oder PAH-ULA an. Viele Kunden sind dann überfordert und schließen leichtfertig zu teure Verträge ab.

Die Oracle Experten von ProLicense unterstützen Oracle ULA Kunden dabei, das Maximum aus dieser Vertragsform herauszuholen und das Minimum hierfür zu zahlen. Auf der Website der ProLicense finden interessierte Unternehmen noch weitere Informationen und interessante Fallstudien. Hier können Sie auch Kontakt aufnehmen und sich in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch näher informieren:

https://www.prolicense.com/…

Hier können sich interessierte Unternehmen über den Prolicense-Service zur Oracle ULA Zertifizierung informieren:

Youtube: Oracle ULA Zertifizierung 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ProLicense GmbH
Am Krähenberg 33
22587 Hamburg
Telefon: +49 (40) 2286828-0
Telefax: +49 (40) 2286828-10
https://www.prolicense.com/

Ansprechpartner:
Markus Oberg
Partner und Business Development Manager
Telefon: +49 (40) 228682815
E-Mail: markus.oberg@prolicense.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.