Zuzahlungsprüfung erstmals direkt am HV

Zuzahlungsprüfung erstmals direkt am HV

scanacs und aposoft bieten ab sofort einen neuen einzigartigen, digitalen Service, mit dem direkt in der Software noch während des Kassiervorgangs eines GKV-Rezeptes in Echtzeit festgestellt werden kann, ob der Patient zuzahlungspflichtig ist oder nicht.

scanacs hat auf seiner digitalen Kommunikationsplattform zwischen Apotheken und Krankenkassen unter anderem den Online-Service Zuzahlungsprüfung entwickelt. Die Versichertendaten zu diesem Dienst stammen direkt von den teilnehmenden Krankenkassen. Damit ist bei der Prüfung sichergestellt, dass zuzahlungsfrei auch wirklich zuzahlungsfrei bedeutet. Durch die Zusammenarbeit von scanacs mit PRISMA Datensysteme, dem Anbieter des Apothekenwarenwirtschaftssystems aposoft, wird diese Information direkt in der Apotheke vor Ort während der gängigen Arbeitsabläufe geliefert; also am HV während des Kassiervorgangs. Noch während der Rezepttaxierung aus aposoft heraus lässt sich in Echtzeit herausfinden, ob der Patient zuzahlungsfrei oder -pflichtig ist.

„Wir schaffen gemeinsam den Mehrwert, den die Apotheke vor Ort tagtäglich gebrauchen kann“, so Hauke Stirler von PRISMA. scanacs-Geschäftsführer Frank Böhme betont: „Die Kooperation mit aposoft ist der erste Schritt zur Retaxationsfreiheit der deutschen Apotheken“.

Apotheker Wolfgang Rieck von der Kronen-Apotheke in Cadenberge zeigt sich begeistert von der Anwendung. „Bei der Zuzahlungsprüfung muss ich keinen meiner Mitarbeiter auf eine neue Software schulen. Die Arbeitsabläufe sind nahezu identisch, nur ein Klick mehr und keinen Ärger mehr mit der Zuzahlung von Patienten.“

Diesen Ärger kennt wohl jeder Apotheker aus dem Alltag: Auf einem Rezept, das im Botendienst beliefert werden soll, ist der Haken zuzahlungspflichtig gesetzt. Die Zuzahlung wird taxiert, das Arzneimittel ausgeliefert und die Zuzahlung per Rechnung beim Patienten geltend gemacht. Der Patient zahlt den Betrag nicht, weil er befreit ist. Das Rezept ist schon beim Rechenzentrum oder sogar schon abgerechnet. Das bedeutet jede Menge Arbeit, z.B. Rückforderung des Rezeptes, Storno des Kassiervorgangs und Neutaxierung. Und zum Schluss bleibt man im schlimmsten Fall sogar auf dem Zuzahlungsbetrag sitzen. Das können schon einmal bis zu 30,00 EUR je Rezept sein.

Dieses Beispiel gehört mit der neuen Zuzahlungsprüfung am HV der Vergangenheit an.

Unternehmensbeschreibung PRISMA Datensysteme GmbH

Die Prisma Datensysteme GmbH wurde im Jahr 1988 gegründet und ist ein Anbieter von Warenwirtschaftssystemen für Apotheken. An drei Standorten in Deutschland unterstützt das PRISMA-Team die Apotheken mit den Unternehmensbereichen Softwareentwicklung, Technik und Service sowie EDV-Unternehmensberatung. Aktuell zählen mehr als 1.000 Apotheken zu den Kunden von PRISMA. Die Firma PRISMA gehört zur der NARZ/AVN Unternehmensgruppe, dem standeseigenem und zuverlässigen Apothekenpartner in der Rezeptabrechnung.

Über die scanacs GmbH

Das scanacs-Team hat auf der SAP Cloud Platform eine Lösung entwickelt, mit der unter anderem ärztliche Verordnungen in Echtzeit vor der Arzneimittelabgabe auf ihre Erstattungsfähigkeit hin geprüft werden können. Ziel ist es, die Aufwände für Rezeptprüfung abzuschaffen und eine einfache wie effiziente Kommunikation zwischen Apotheken und Krankenkassen zu ermöglichen. Im Jahr 2016 von Geschäftsführer Frank Böhme gegründet, ist das engagierte Team inzwischen auf 22 Mitarbeiter gewachsen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

scanacs GmbH
Breitscheidstraße 40
01237 Dresden
Telefon: +49 (351) 44004444
http://www.scanacs.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.