Das Örtliche ist Launchpartner von Bixby

Das Örtliche ist Launchpartner von Bixby

Ab sofort ist Bixby, der digitale und KI-basierte Assistent von Samsung, nach erfolgreicher Beta-Phase auch für deutsche Nutzer verfügbar. Einer der ersten lokalen Partner ist Das Örtliche. Nach Sprachassistenten-Funktionen für Amazons Alexa und den Google Assistent bieten DTM Deutsche Tele Medien und die regionalen Verlage Das Örtliche jetzt auch eine sogenannte Kapsel für Bixby an.

„Zeig mir ein Restaurant in der Nähe“ – Besitzer mobiler Endgeräte von Samsung1 können sich per Sprachbefehl mit lokalen Suchergebnissen weiterhelfen lassen.

Die Integration von Das Örtliche in Bixby ermöglicht lokale Suchen nach dem nächstgelegenen Geldautomat oder Restaurants in der Nähe – ebenfalls per Spracheingabe können sich Nutzer dann über Google Maps dorthin navigieren lassen. Wer nach einem lokalen Anbieter sucht, muss einfach nur Samsungs digitalen Assistenten mit „Hi Bixby“ aktivieren und kann seine Fragen stellen, ohne zuvor eine App herunterladen zu müssen.

Für Arno Schäfer, CEO von DTM Deutsche Tele Medien dem gemeinsamen Herausgeber von Das Örtliche, Das Telefonbuch und Gelbe Seiten, ist Sprachbedienung eine konsequente Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie und die nächste Stufe der Schnittstelle zwischen Nutzer und Technik. „Für Verzeichnismedien sind Voice Services die Zukunft. Denn gerade die jüngere Generation wird ihr Smartphone verstärkt per Sprachbefehl bedienen und nicht mehr mühsam Buchstabe für Buchstabe in ein Suchfeld tippen. Insofern sind sprachgesteuerte Dienste eine Chance, neue Zielgruppen zu erreichen.“

Thorsten Böker, Director Product Management IM Devices and Digital Services bei Samsung Electronics GmbH ergänzt: „Bixby unterscheidet sich von KI-Assistenten auf dem Markt. Wir glauben, dass die Interaktion zwischen Benutzern und Geräten, die über eine KI verfügen, wichtiger ist als die einfache Sprachsteuerung. Bixby ist intuitiv, nicht befehlsabhängig.“

Doch nicht nur die Endanwender profitieren von digitalen Sprachassistenten. Auch den Werbetreibenden in Verzeichnismedien wie Das Örtliche kommt die Bixby-Integration zugute. „Zu den Werbekunden der regionalen Verlage zählen viele kleine und mittelständische Betriebe, die keine Kapazitäten haben, sich selbst um technische Innovationen wie Sprachsteuerung zu kümmern", erklärt Dirk Schulte, Geschäftsführer von Das Örtliche Service- und Marketing Gesellschaft GmbH. „Über ihren Eintrag sind diese Unternehmen so auch im Zukunftsmarkt Voice Search auffindbar und ihrer Konkurrenz damit einen wichtigen Schritt voraus.“

1Unterstützt werden aktuell alle Samsung Smartphones der Galaxy-Serien S8, S9, S10 sowie Note8, Note9 mit „Android Pie“-Betriebssystem.

Über die Das Örtliche Service- und Marketing GmbH

Als führendes kostenloses Telekommunikationsverzeichnis für die lokale Suche ist Das Örtliche mehr als 90 Prozent der Deutschen bekannt, jeder Zweite nutzt Das Örtliche jeden Monat mindestens einmal. Nutzer haben die Wahl zwischen Buch, Online- und mobiler Suche sowie der Suche über Apps für aktuelle Smartphones (iOS, Android, Windows Phone) und Tablets. Ca. 18 Millionen Besucher werden unter www.dasoertliche.de jeden Monat fündig. Damit gehört Das Örtliche zu den führenden Anbietern bei der Onlinesuche. Über 5 Millionen Downloads der Apps bestätigen auch die mobile Kompetenz von Das Örtliche. Die Gesamtauflage des Buches liegt bundesweit bei 34 Millionen Exemplaren. Die 1.055 lokalen Einzelausgaben werden von rund 100 Verlagen in Kooperation mit der Deutschen Telekom Medien herausgegeben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Das Örtliche Service- und Marketing GmbH
Bamlerstraße 1a
45141 Essen
Telefon: +49 (201) 43948-0
Telefax: +49 (201) 43948-14
http://www.dasoertliche-marketing.de

Ansprechpartner:
Daniel Wurl
Leitung Werbung & Kommunikation
Telefon: +49 (201) 43948-30
Fax: +49 (201) 43948-14
E-Mail: d.wurl@dasoertliche-marketing.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.