Onlinezugangsgesetz, QES und & die Kommunen

Onlinezugangsgesetz, QES und & die Kommunen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hätte großes Potential, die Digitalisierung in Deutschland entscheidende Schritte voranzubringen: Wären bis 2022 – wie es das Gesetz vorschreibt – tatsächlich sämtliche Verwaltungsvorgänge zwischen dem Staat und seinen Bürgern digitalisiert, und zwar inklusive elektronischer Signatur und Siegel, hätte dies Rückkoppelungseffekte Richtung Privatwirtschaft. An den Komfort digitalisierter und dadurch beschleunigter Verwaltungsakte herangeführt und gewöhnt, würde der Bürger dies auch von Geschäftsabschlüssen (Kredit-, Kauf- und Mietverträgen) erwarten.

Umsetzung des OZG bisher mangelhaft

Indes wird dem Bund bei der Umsetzung kein gutes Zeugnis ausgestellt. „Wenn es mit dem bisherigen Tempo weitergeht, dauert die Behörden-Digitalisierung noch über 30 Jahre“, sagt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit einer Studie zur Umsetzung des OZG beauftragt hatte (vgl. hier).

Remote Signing überwindet Signaturkarten

Zwar kann man viele Antragsformulare inzwischen als PDF-Dateien online herunterladen. Da diese dann aber ausgedruckt werden für die händische Unterschrift und anschließend in den postalischen Versand gehen oder für Email-Anhänge wieder eingescannt werden, kann hier weder von Digitalisierung noch smarten Workflows die Rede sein.

Um Dokumente auf Seiten des Bürgers mit elektronischen Signaturen (qualifizierten bei Schriftformerfordernis) zu unterzeichnen, auf Seiten der Verwaltung mit E-Siegel und/oder Signatur, können Signaturkarten und Lesegräte, die teils zur Anwendung kommen, nicht die Lösung sein. Diese sind in der Beschaffung und Handhabung zu umständlich, zu wartungsintensiv und viel zu teuer, um zu erwarten, dass sich Bürger für ein paar Unterschriften im Jahr mit derartiger Hardware ausstatten (oder ausgestattet werden).

Die Zukunft liegt daher im Remote Signing, in der cloudbasierten Fernsignatur, weil die Nutzer so ohne spezifische Hardware wie beim Online Banking digitale Dokumente zu jeder Zeit an jedem Ort elektronisch unterschreiben können.

Doch werden die Länder und Kommunen, die die Vorgaben des OZG umsetzen wollen, scheitern, wenn sie darauf warten, dass der Bund dieses Jahr noch mit fertigen Signaturlösungen aufwartet – zumal gerade die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die meisten Anbieter von Remote Signing Lösungen immer noch eine große Herausforderung darstellt. Darum begeben sich einige Länder und Kommunen selbständig auf die Suche nach Lösungen.

Die Fernsignaturplattform von SIGNIUS

Für diese ist SIGNIUS einer der wenigen Ansprechpartner in Deutschland. Denn SIGNIUS hat eine schlanke und bezahlbare Signaturplattform entwickelt, die sich als API/SaaS-Lösung in bestehende Dokumentenmanagementsysteme (DMS) integrieren lässt. Dabei stellt sie mit einer intuitiv bedienbaren Benutzeroberfläche beliebte Workflows zur Verfügung:

  1. Stapel- und Mehrfachsignaturen,
  2. Festlegung der Reihenfolge eingeladener Unterzeichner und deren automatisierte Benachrichtigung,
  3. Automatisierte Statusinformationen zum Signaturvorgang und
  4. die Möglichkeit der Kostenübernahme für Partner und Kunden.

Mehrere zertifizierte Identifizierungsverfahren wie VideoIDent, AusweisIDent, BankIDent und SelfieIDent sind medienbruchfrei als Option integriert.

Da die Plattform mit Remote- (Fern-) Signaturen und Siegeln operiert, und zwar gleichermaßen, ob es sich um fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte elektronische Signaturen (QES) handelt, werden Signaturkarten und Lesegeräte auf Seiten der Bürger wie der Verwaltung überflüssig. Alles, was die Teilnehmer an Signaturprozessen mit SIGNIUS benötigen, ist ein Desktop und ein Mobilgerät; für die erst- und einmalige Identifizierung: ein Personalausweis.

Einfach und flexibel

Bei SIGNIUS hat man sich der Einfachheit und Nutzerfreundlichkeit verschrieben. So ist die vielerorts mit Umständen und Zusatzkosten verbundene QES bei SIGNIUS nutzerseitig so simpel zu verwenden wie die FES – und das zum gängigen Marktpreis der FES.

Dank SIGNIUS steht der Umsetzung des OZG samt QES kostenseitig und technologisch nichts mehr im Weg. Zumal die Plattform Multi-TSP-fähig ist. Da eIDAS alle in die EU-Trust-List aufgenommenen TSPs rechtlich einander gleichstellt, diese aber weder technologisch noch in Sachen Preis-Leistungs-Verhältnis auf demselben Stand sind, legt SIGNIUS Wert auf Flexibilität, um Kundenwünsche zu berücksichtigen. Zur Zeit verwirklicht SIGNIUS Projekte mit Swisscom Trust Services, Global Sign, DigiCert und EuroCert.

Über die SIGNIUS UG

SIGNIUS bietet eine breite Palette an Lösungen & Produkten im Bereich elektronischer Vertrauensdienste: eIDAS-konforme, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel sowie flexible Verfahren zur Online-Identifikation (Onboarding) für Privat- und Firmenkunden. Mehr Informationen unter https://signius.eu/de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SIGNIUS UG
Schillerstraße 80
12305 Berlin
Telefon: +49 (30) 62937550
http://signius.eu/de/

Ansprechpartner:
Thomas Maul
Marketing
E-Mail: thomas@signius.de
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