iWhistle und AdvoWhistle – digitale Compliance Lösungen für den Mittelstand

iWhistle und AdvoWhistle – digitale Compliance Lösungen für den Mittelstand

Steigende Compliance Anforderungen

Die Umsetzung steigender Compliance Anforderungen ist zentrale Herausforderung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Regelverstöße und Gesetzesverletzungen zu vermeiden, ist schon jetzt Fokus guter Unternehmensführung. Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie schreibt ab Dezember 2021 einen sicheren Meldekanal vor. Lieferkettengesetz und Verbandssanktionengesetz werden weitere Anforderungen stellen, die nur mit digitaler Unterstützung effizient zu bewältigen sind – insbesondere für Unternehmen und Einrichtungen ohne eigene Rechtsabteilung.

‍‍Zusammenarbeit für Kompetenz und Wachstum

Die iComply GmbH hat hierfür eine enge Kooperation mit Bette Westenberger Brink geschlossen. Gemeinsam sind wir Compliance-Experten, IT-Fachleute und Rechtsanwälte – spezialisiert auf die Bedürfnisse und Digitalisierung des Mittelstands wie öffentlicher Einrichtungen. Die erste gemeinsame Entwicklung ging bereits an den Start:


iWhistle und AdvoWhistle

– digitale Hinweisgebersysteme, welche schon jetzt die EU-Vorgaben erfüllen. Während iWhistle als Software-as-a-Service (SaaS) Unternehmen und Einrichtungen zur eigenen Verwendung bereitgestellt wird, ist AdvoWhistle ein digitaler Meldekanal mit anwaltlichem Vertrauensschutz. Mehr hierzu auf www.iwhistle.de und www.advowhistle.de.

iComply GmbH – Softwareentwicklung

iWhistle wurde von Christoph Kläs ins Leben gerufen. Zur funktionalen Produktentwicklung und mit dem Anspruch an höchste Sicherheit cloudbasierter Lösungen hat sich Christoph Kläs mit der spezialisierten Softwareentwicklung Bernd Hauser in der iComply GmbH zusammengetan und die technologische Basis für AdvoWhistle entwickelt. iComply GmbH kooperiert mit Bette Westenberger Brink, um das Knowhow spezialisierter Compliance-Anwälte zu erschließen.

Spezialisierte Compliance Anwälte

Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte beraten seit langem Handel und Gewerbe, Unternehmen der Finanzbranche, Non-Profit Organisationen und öffentliche Einrichtungen zu Compliance Strukturen. Compliance Management Systeme (CMS) beinhalten Risikoanalysen, interne Richtlinien (Code of Conduct), Vermeidung von Interessenskonflikten und unabhängige Meldestellen für Hinweisgeber. Missstände, Hinweise und Vorfälle werden in internen Untersuchungen aufgearbeitet und zur Vermeidung künftiger Nachteile Maßnahmen ergriffen.

Entwicklung von LegalTech Anwendungen

Die Technologie der iComply GmbH dient schon heute als Basis für vollständigen Betrieb und externe Bearbeitung von Hinweisen unter anwaltlichem Vertrauensschutz. In den nächsten Monaten folgen weitere LegalTech Anwendungen.

Über die iComply GmbH

Die iComply GmbH ist ein Anbieter von Software as a Service (SaaS) und Dienstleistungen im Bereich der Regulatorischen Technologie (RegTech). Das Unternehmen konzentriert sich dabei vor allem auf die Branche Compliance. Dazu entwickelt das Unternehmen cloudbasierte System-Lösungen wie das "iWhistle® Hinweisgebersystem", mit denen Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllen und Arbeitsprozesse vereinfachen können.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iComply GmbH
Große Langgasse 1A
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 2762680
http://www.iwhistle.de

Ansprechpartner:
Susen Vanvor
Operating Manager
Telefon: +49 6131 27626 80
E-Mail: vanvor@icomply.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.