„Zwei Klicks, dann scheitert man.“ — Was 5.588 deutsche Online-Auftritte über digitale Teilhabe verraten

„Zwei Klicks, dann scheitert man.“ — Was 5.588 deutsche Online-Auftritte über digitale Teilhabe verraten

Eine sehbehinderte Frau möchte online Schuhe für ihren Sohn bestellen. Die Sprachausgabe ihres Computers, die ihr die Seite vorliest, sagt nur: „Bild, Bild, Bild, Bild." Die Produktfotos haben keine Bildbeschreibung. Der Größenfilter ist nur per Maus bedienbar. Sie gibt auf und bittet ihre Tochter, den Kauf zu übernehmen.

So sieht digitale Teilhabe in Deutschland im Mai 2026 aus, fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Das Gesetz

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie selbstständig nutzen können. Das betrifft Menschen, die blind sind, eine Sehbehinderung haben, gehörlos sind oder nur eingeschränkt motorisch arbeiten können. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung.

Der Index

Der Index für digitale Barrierefreiheit (IfDB) der Münchner accessibleAI SmartCompliance GmbH prüft automatisiert, wie zugänglich deutsche Unternehmenswebsites sind. Geprüft wird gegen den internationalen Standard WCAG 2.2 AA. Das ist eine Sammlung von 55 Regeln, auf die auch das BFSG verweist. Sie betreffen unter anderem Bildbeschreibungen, Tastaturbedienbarkeit, Farbkontraste und verständliche Formulare. Jede Website erhält einen Score zwischen 0 und 100.

Der Befund

In der zweiten Auswertung sind 5.588 Unternehmenshomepages geprüft. Der Durchschnitt liegt bei 85 Punkten. Jede vierte Homepage im Online-Handel erreicht weniger als 80 Punkte. Auf diesem Niveau scheitern Menschen mit Behinderungen ohne Hilfe regelmäßig.

Eine Branche zeigt aber: Es geht. Die Apothekenbranche, im April-Bericht noch unter den Problemfällen, liegt im Mai bei 86,2 Punkten und damit über dem Gesamtschnitt. Der Online-Marktführer der Versandapotheken erreicht 96 Punkte.

Am unteren Ende: Mode (Ø 81,9), Möbel (Ø 82,2), Beauty (Ø 83,0). Auch in diesen Bottom-Branchen liegen die Spitzenwerte bei rund 95 Punkten, die Tiefstwerte bei rund 65. Diese Spannweite zeigt: Hohe Werte sind innerhalb derselben Branche erreichbar.

„Apotheken haben Rezept-Upload, Beipackzettel und Versandlogistik. Technisch nicht einfacher als ein Mode-Shop", sagt Thomas Huhn, Gründer von accessibleAI. „Die Apothekenbranche hat sich gefragt, wie ein blinder Patient seine Medikamente bestellt. Shops in anderen Branchen stellen sich diese Frage offenbar nicht mit der gleichen Ernsthaftigkeit."

Was der Index nicht beantwortet

Geprüft wird nur die Startseite, also die digitale Eingangstür. Eine vollständige BFSG-Bewertung würde auch Produktseiten, Warenkorb, Login und Bezahlung umfassen. Diese Bereiche prüft der Index nicht. Wer auf der Startseite scheitert, hat ein offensichtliches Problem. Wer dort gut abschneidet, hat noch keinen Beweis für den Rest seiner Website erbracht.

Der Index ist auf barrierefreiheitsindex.org öffentlich einsehbar. Unternehmen, die nicht erfasst sind, können dort eine kostenlose Erstanalyse starten.

 

Über die accessibleAI SmartCompliance GmbH

accessibleAI ist eine KI-gestützte Compliance-Plattform für digitale Barrierefreiheit mit Sitz in München. Die Software erkennt, repariert und überwacht WCAG-Konformität automatisiert — ohne Eingriff in den Quellcode bestehender Websites. Alle Daten werden DSGVO-konform auf deutschen Servern (Frankfurt, ISO 27001) verarbeitet. Das Unternehmen wurde 2025 gegründet und betreibt mit dem Index für digitale Barrierefreiheit (IfDB) das erste unabhängige, datenbasierte Ranking der digitalen Barrierefreiheit deutscher Websites.

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accessibleAI SmartCompliance GmbH
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