E-Signatur in Kommunen: Einfach für die Bürger, dennoch sicher

E-Signatur in Kommunen: Einfach für die Bürger, dennoch sicher

Kürzlich hat mit Marburg die erste deutsche Kommune im Rahmen des Verwaltungszugangsgesetzes die elektronische Signatur für Lastschriftmandate vorgestellt. Derzeit noch beschränkt auf Bürger, die Kunden zweier ausgewählter Banken sind, zeigt es doch wie einfach der Weg zukünftig für elektronische Signaturen auch in anderen Bereichen geebnet werden kann. Bürger können den Einzug von Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Kitagebühren digital in die Wege leiten und benötigen dafür keine zusätzliche Hard- oder Software.

Solche Projekte werden immer einfacher und noch bürgerfreundlich umsetzbar, weiß Ingolf Rauh, Head of Product and Innovation Management bei Swisscom Trust Services:

„In der Privatwirtschaft werden solche elektronischen Signaturen bereits viel häufiger eingesetzt. Smarte Registrierungsplattformen eröffnen vielerlei Möglichkeiten der Identifikation für die elektronische Signatur, wie z.B. über die Anmeldung bei einer beliebigen deutschen Bank, die Nutzung von eIDs, die klassische Videoidentifikation oder seit neuestem auch die Selbstidentifikation über ein KI gesteuertes Verfahren, welches das Passbild mit einer Aufnahme des Signierenden mit der Kamera des Smartphones vergleicht. In Deutschland wurde gerade dieses Verfahren schon von den Arbeitsämtern genutzt, so dass viele Personen bereits Erfahrung damit haben.

Hinter der Signatur stehen sogenannte staatlich anerkannte Vertrauensdienste mit sehr hohen regulatorischen Anforderungen und ständigen Audits, die bei den Behörden eingereicht werden müssen. Die Liste der Vertrauensdienste im Europäischen Raum ist veröffentlicht und für jedermann hier einsehbar. Diese Dienste garantieren ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

Durch die vielen neuen Methoden der Identifikation und der Fernsignatur hat die elektronische Signatur ihre Komplexität verloren. Für die Behörden gibt es nun die einfache Möglichkeit auf Standardverfahren der Wirtschaft kostengünstig aufzusetzen und diese sofort zu integrieren.“

Über die Swisscom Trust Services AG

Swisscom Trust Services ist der einzige europäische Anbieter, der eine qualifizierte elektronische Signatur in den Rechtsräumen EU (eIDAS Signaturverordnung) und Schweiz (ZertES Signaturgesetz) zur Verfügung stellt. Als führender Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa ermöglicht Swisscom Trust Services seinen Partnern und Endkunden, innovative Geschäftsmodelle umzusetzen, durch die Bereitstellung identitätsbasierter Services, die ohne Medienbruch komplett digital ablaufen können. Der Signing Service erlaubt Partnern und Endkunden eine unkomplizierte Erweiterung der eigenen Business-Lösungen um eine elektronische Signatur unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anforderungen und Compliance-Vorschriften. Dadurch entstehen Möglichkeiten, Prozesse rechtskonform zu digitalisieren, die bisher noch auf Papier erledigt werden mussten. Dabei kann es um die Unterzeichnung verschiedener Verträge gehen (beispielsweise einen Arbeitsvertrag), den Abschluss einer Versicherung, Bankgeschäfte (Kontoeröffnung, Kreditantrag) oder das Abzeichnen von Protokollen gehen. Der Smart Registration Service ist die zentrale Komponente für Identifikation und Registrierung von Nutzern. Verschiedene Identifikationsmethoden (SRS Video, SRS Bank, SRS Direct oder SRS eID) werden in einem Service gebündelt und erlauben die einfache rechtskonforme Identifikation für elektronische Signaturen.

Die Swisscom Trust Services AG ist ein einhundertprozentiges Tochterunternehmen der Swisscom, dem führenden Telekommunikationsunternehmen der Schweiz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swisscom Trust Services AG
Konradstrasse 12
CH8005 Zürich
http://trustservices.swisscom.com/

Ansprechpartner:
Romina Dashghachian
E-Mail: romina.dashghachian@hotwireglobal.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.