Wenn nicht jetzt, wann dann? Digitalisierungsprojekte umsetzen – mit staatlicher Bezuschussung

Wenn nicht jetzt, wann dann? Digitalisierungsprojekte umsetzen – mit staatlicher Bezuschussung

Im Zuge der aktuellen Coronavirus-Epidemie erkennt man besonders eindringlich die Bedeutung der Digitalisierung, z.B. bei der Bereitstellung von Heimarbeitsplätzen. Aber auch andere Digitalisierungs-Maßnahmen zeigen gerade jetzt ihre vielen Vorteile. Um Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, gibt es auf Bund- und Länderebene finanzielle Fördermittel. Dabei handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 %, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Förderprogramme richten sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Die digitale Transformation bringt viele Chancen mit sich. Kostensenkung, Umsatzsteigerung, Kundenbindung, Wettbewerbsfähigkeit. etc. Um auch kleine und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, werden auf Bund- und Länderebene digitale Produkte, Prozesse, Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit finanziell gefördert.

Bundesweite Förderung – bis zu 16.500 Euro
Ein bundesweit geltendes Förderprogramm unterstützt gezielt den digitalen Wandel von KMUs der gewerblichen Wirtschaft und der Handwerksbetriebe. Für Beratungs- und Dienstleistungen der nachfolgenden Module erhalten sie einen staatlichen Zuschuss:

  • Digitale Medien und Strategien
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Sicherheit von IT Systemen und IT Infrastrukturen
  • Einrichtung von Home Office-Arbeitsplätzen

Eine Kombination der einzelnen Module ist möglich, allerdings ist bei jedem Modul – aufgrund des hohen Stellenwertes – eine Beratung zur IT Sicherheit Pflicht.

Förderberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro, mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.

Die Förderquote beträgt bis zu 50 % von 30 Beratertagen mit maximal 1.100 € pro Beratertag in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten – also bis zu 16.500 €! Ein Jahr nach Beendigung der Förderung kann eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragt werden.

Förderprogramme der Bundesländer
Auch einige Bundesländer bieten Fördertöpfe im Bereich der Digitalisierung. In Bayern erhält man beispielsweise einen Zuschuss für Dienstleistungen und zur Umsetzung notwendige Hard- und Software für

  • die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten/Prozessen und Dienstleistungen durch Informations-/Kommunikationstechnologie (Software/Hardware) sowie Migration und Portierung von IT Systemen und IT Anwendungen im Unternehmen
  • die Einführung oder Verbesserung der IT Sicherheit im Unternehmen

Davon können kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern profitieren. Sie erhalten bis zu 10.000 Euro für die Digitalisierung und IT Sicherheit, bis zu 50.000 Euro für besonders innovative Maßnahmen. In beiden Fällen beträgt der Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Rechenbeispiel – Sparpotential
Ob Beratung, Dienstleistung oder Produkte – Digitalisierungsprojekte werden durch staatliche Förderungen deutlich entlastet, wie man am Rechenbeispiel (siehe Grafik) erkennen kann. Besonders interessant ist die Möglichkeit die bundesweite sowie die regionale Förderung gemeinsam zu nutzen.

Beratung, Antragstellung und Umsetzung
Die in Schwandorf ansässige DS Group berät und unterstützt mit ihren beiden Unternehmen DS Deutsche Systemhaus GmbH und DS Consult + Compliance GmbH bei der Ausschöpfung der Förderungen. Neben einer ausführlichen Beratung übernehmen sie die Antragstellung sowie die Umsetzung der abgestimmten Digitalisierungsmaßnahmen. Das entlastet Unternehmen, da sie sich weder in die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten einlesen, noch um die Formalitäten kümmern müssen. Da auch die Umsetzung des Digitalisierungsprojekts übernommen wird, erhalten Sie ein Komplettpaket aus einer Hand.

Den IT- und Datenschutzexperten der beiden Unternehmen ist bewusst, dass es gerade in kleineren Unternehmen oft an Zeit und Geld fehlt, um notwendige Umstellungen auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle umzusetzen. Mit ihren Beratungs- Beantragungs- und Umsetzungsleistungen entlasten sie kleine und mittelständische Unternehmen und fördern die wichtige Digitalisierung.

Über die DS Deutsche Systemhaus GmbH

Das auf den Mittelstand fokussierte IT-Systemhaus wurde 1995 in Schwandorf gegründet und ist im ganzen Bundesgebiet tätig. Die Mitarbeiter kennen die IT-Anforderungen mittelständischer Unternehmen und liefern passgenaue Lösungen – flexibel und günstig. Spezialisiert auf Managed Services, unter anderem im IT-Infrastrukturumfeld und Cloud Computing liefert DS
zukunftssichere Lösungen. Alle eigenen Cloud-Dienste erbringt das Systemhaus aus in Deutschland betriebenen Rechenzentren.

DS Deutsche Systemhaus ist spezialisiert auf Lösungen auf Basis von Microsoft-Produkten und überzeugt mit professionellen Dienstleistungen rund um Hochverfügbarkeit, Virtualisierung, Microsoft System Center, Microsoft Terminalserver und Exchange Server. Auch zum Thema Videokonferenzen sind die DS-Spezialisten sehr gute Ansprechpartner. Darüber hinaus beschafft das DS Deutsche Systemhaus sämtliche erforderliche Hardware zu fairen Preisen von namhaften Herstellern.

DS unterstützt seine Kunden auch als externer Dienstleister, der wahlweise dauerhaft oder bei Personalengpässen die IT-Infrastruktur in Betrieb hält. Und auch beim Planen durchaus komplexer WLAN-Infrastrukturen können sich Auftraggeber auf DS verlassen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DS Deutsche Systemhaus GmbH
Ettmannsdorfer Straße 109
92421 Schwandorf
Telefon: +49 (9431) 7173-130
Telefax: +49 (9431) 7173-199
http://www.deutsche-systemhaus.de/

Ansprechpartner:
Susanna Schmidt
Teamleiterin Marketing
Telefon: +49 (9431) 7173130
E-Mail: marketing@d-s.group
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