VOB/B 2016 (Seminar | Frankfurt am Main)

VOB/B 2016 (Seminar | Frankfurt am Main)

Abnahme, Vertragsstrafe, Mängelansprüche, Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistung, StreitigkeitenSeminardetails

Teilnehmerkreis

freiberuflich tätige Architekten und IngenieureBauleiterBeratende IngenieureEntwurfsverfasserMitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.

Seminarziel

  • Die VOB/B Ausgabe 2016 musste im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU, insbesondere hinsichtlich der Übernahme der vertragsrechtlichen Vorschriften der Art. 71 und 73 der Richtlinie, geändert werden. Diese Änderungen sind Gegenstand dieses Seminars
  • AbnahmeVertragsstrafeMängelansprücheAbrechnungZahlungSicherheitsleistung und Streitigkeiten gehören von jeher zu den zentralen Themen der Bauabwicklung und führen sehr häufig zu ausgedehnten, zeitraubenden und Baukosten steigernden Bauprozessen.
  • Vertragliche Änderungen während der Vertragslaufzeit i.S. der §§ 22 VOB/A Abschnitt 1 und § 22 EU VOB/A Abschnitt 2 (EU-Bereich) sind neu und werden hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf das Rechtsinstitut der Abnahme ebenfalls eingehend behandelt.
  • Ziel dieses Seminars ist es daher, den Teilnehmern umfassende und praxisorientierte Darstellungen zu den verschiedenen Arten der Abnahme und ihren Rechtswirkungen, zur neuesten Rechtsprechung und deren Auswirkung auf die Vereinbarung der Vertragsstrafe, zu Mängelansprüchen, zu den vielfältigsten Bestimmungen über das Aufmaß und die Abrechnung von Bauleistungen, zu den Regelungen über die Zahlung ebenso wie zu den häufigsten Fehlerquellen im Zusammenhang mit der Behandlung von Sicherheitsleistungen aufzuzeigen. Erläuterungen über Streitigkeiten runden die Palette ab
  • Die aktuellen Entscheidungen des EuGH, BGH und der Oberlandesgerichte können vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen bei Bauprozessen stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Beispiele aus der jüngsten Baupraxis adäquat dargestellt werden.
  • Tipps, die zur erfolgreichen Durchführung der Abnahme, Anwendung der Vertragsstrafe, Geltendmachung der Mängelansprüche, sowie der Anwendung der Bestimmungen über die Abrechnung, Zahlung und Sicherheitsleistung, aber auch im Falle von Streitigkeiten geboten erscheinen, sind ebenfalls Gegenstand dieses Seminars.

Seminarinhalt

1.  Abnahme (§ 12 VOB/B, §§ 640 und 644 BGB)

  • Abnahmepflicht, Abnahmeformen, Verweigerung, Vorbehalte, Gefahrtragung

2.  Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B, § 9 Abs. 5 VOB/A, § 339 BGB)

  • Neue BGH-Entscheidung, Höchstbegrenzung, Geltendmachung auch ohne Schaden

3.  Mängelansprüche (§ 13 VOB/B, §§ 633 bis 635 BGB)

  • Beschaffenheitsbegriff, Fristen, Laufzeiten nach der Mängelbeseitigung, Selbstvornahme, Minderung

4.  Abrechnung (§§ 14 und 15 VOB/B, §§ 632 und 641 BGB)

  • Anforderungen an die Prüfbarkeit, Gemeinsames Aufmaß, Stundenlohnabrechnungen, Einbehalte bei Mängeln

5.  Zahlung (§ 16 VOB/B, §§ 632 und 641 BGB)

  • Neue Fälligkeiten, Art und Umfang der Vergütung, Einstellung der Bauarbeiten bei Nicht-Zahlung, Zahlungsverzug

6.  Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B, §§ 232 bis 240 BGB)

  • Arten und Wahl der Sicherheiten, Höhe der Sicherheiten, keine Bürgschaften auf erstes Anfordern, vertragsrechtliche Problematik beim Rückgabezeitpunkt der Sicherheitsleistungen

7.  Streitigkeiten (§ 18 VOB/B)

  • Gerichtsstand, bei Verträgen mit Behörden, keine Baueinstellung infolge Streitigkeiten

Methode

Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Eventdatum: Donnerstag, 06. Juni 2019

Eventort: Frankfurt am Main

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PAN Seminare
Johann von Zimmermann-Straße 4
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 412070
Telefax: +49 (371) 412078
http://www.pan-seminare.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet
Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.