BITV-geprüfte Barrierefreiheit: nscale Web ist „gut zugänglich“

BITV-geprüfte Barrierefreiheit: nscale Web ist „gut zugänglich“

  • Erfolgreiche Prüfung nach BITV-2.0-Kriterien
  • Optimierte Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Unterstützung
  • Wichtiges Kriterium für den Einsatz im öffentlichen Sektor

Informationsmanagement ohne Barrieren: Der ECM-Spezialist Ceyoniq Technology hat die Auditierung seines internetbasierten Clients nscale Web erfolgreich absolviert. Die Prüfer BITV-Consult und Materna SE maßen die Software des Bielefelder Unternehmens an den Prüfkriterien der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) und stuften sie als „gut zugänglich“ ein. Eine komfortable Nutzung auch für Anwender mit körperlichen Einschränkungen gewährleistet nscale Web etwa durch die Unterstützung diverser Screenreader, eine optimierte Tastaturbedienbarkeit sowie kontrastreiche Darstellungen. Damit schafft Ceyoniq nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung für den flächendeckenden Einsatz von nscale im Public Sector.

„Wir messen dem Thema Barrierefreiheit einen sehr hohen Stellenwert bei, denn wir wollen allen Menschen die Nutzung unserer Produkte ermöglichen“, sagt Oliver Kreth, Geschäftsführer der Ceyoniq Technology GmbH. Das erfolgreiche Prüfverfahren bestätige die konsequente Weiterentwicklung des Portfolios in diese Richtung.

Zugleich ist der Prüfbericht ein wichtiger strategischer Schritt beim Ausbau des Lösungsportfolios speziell für den Public Sector, wo Ceyoniq Technology bereits über eine hohe Expertise verfügt. „Mit dem Aufbau eines Expert Centers eGovernment haben wir unsere Ambitionen in diesem Bereich noch unterstrichen“, so Kreth weiter. Mit dem positiven Votum im „Prüfbericht zum abschließenden BITV-Test“ von nscale Web baut die Ceyoniq Technology ihren Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern aus. Durch die Barrierefreiheit hebt sich die Lösung von vergleichbaren Produkten ab.

Zum Hintergrund: Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Einsatz von barrierefreier Software verpflichtet. Die BITV 2.0 schafft Verbindlichkeit, indem sie einen Anforderungskatalog für barrierefreie Anwenderoberflächen formuliert. Bei dem 49 Schritte umfassenden Test werden etwa die Struktur von (Webseiten-)Texten oder Möglichkeiten der alternativen Audiowiedergabe unter die Lupe genommen. Ebenso wird geprüft, ob kontrastreiche Farben eingesetzt werden, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Standard für das gesamte Produktportfolio

Eine wichtige Voraussetzung für die barrierefreie Nutzung von nscale Web ist die hohe Flexibilität bei der individuellen Einrichtung der Anwenderoberfläche, etwa in Bezug auf die Bildschirmauflösung oder die Bildschirmansicht mittels Schieberegler. Zudem unterstützt die Software verschiedene Screenreader wie JAWS, COBRA oder auch die integrierte Vorlesefunktion von MS Windows. Durch die akustische Wiedergabe können auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und Blinde mit nscale arbeiten.

Ceyoniq Technology gewährleistet eine gute Zugänglichkeit jedoch nicht nur im Falle der BITV-2.0-geprüften Lösung nscale Web. „Im Rahmen unserer Qualitätssicherung wenden wir auch bei allen anderen Clients unserer Produktpalette dieselben Maßstäbe an und stellen Barrierefreiheit sicher“, erläutert Christian Burkamp, Bereichsleiter Forschung & Entwicklung bei Ceyoniq Technology. Demnach bieten etwa auch Lösungen mit starkem Branchen- bzw. Anwenderzuschnitt eine komfortable Nutzung für Menschen mit Handicap.

So hat die Ceyoniq Technology mit dem neuen nscale eGov Webclient unlängst eine internetbasierte E-Akte-Lösung auf den Markt gebracht, die auf den gleichen Standards der Barrierefreiheit beruht wie das nun ausgezeichnete nscale Web. Zudem bietet nscale eGov viele Vorkonfigurationen speziell für Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung, was einen besonders geringen Customizing-Aufwand nach sich zieht. Die Software unterstützt das mobile Arbeiten für Außendienstmitarbeiter und beschleunigt den digitalen Informationsaustausch spürbar. Zudem ist nscale eGov TR-Resiscan- und TR-ESOR-konform.

Das Thema Barrierefreiheit wird die Ceyoniq Technology auch in Zukunft beschäftigen. Derzeit ist die Beteiligung an einem Forschungsprojekt in Planung.

Weitere Informationen im Whitepaper „Barrierefreiheit für das Informationsmanagement“ und auf www.ceyoniq.com

Über die Ceyoniq Technology GmbH

Seit mehr als 25 Jahren ist die Ceyoniq Technology GmbH Hersteller branchenübergreifender, intelligenter Softwarelösungen in den Bereichen DMS, ECM & EIM auf Basis der Informationsplattform nscale. Mithilfe dieser modularen, skalierbaren und hochflexiblen Informationsplattform können komplexe Geschäfts- und Kommunikationsprozesse optimiert, Daten zu werthaltigen Informationen aufgewertet und Dokumente revisionssicher und beweiskräftig archiviert werden. Hinzu kommt ein umfassendes Consulting-Portfolio für Informationssicherheit, Datenschutz und Prozessberatung der Versorgungs- und Versicherungswirtschaft. Die Ceyoniq Technology GmbH ist ein Tochterunternehmen der KYOCERA Document Solutions Inc. und beschäftigt am Hauptsitz in Bielefeld sowie an weiteren bundesweiten Standorten mehr als 150 Mitarbeiter

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ceyoniq Technology GmbH
Boulevard 9
33613 Bielefeld
Telefon: +49 (521) 9318-1000
Telefax: +49 (521) 9318-1111
http://www.ceyoniq.com

Ansprechpartner:
Vanessa Kristahn
Leiter Vertrieb und Marketing
Telefon: +49 (521) 9318-1607
Fax: +49 (521) 9318-1111
E-Mail: v.Kristahn@ceyoniq.com
Malte Limbrock
Branchenleiter IT & Telekommunikation
Telefon: +49 (228) 30412-630
Fax: +49 (228) 30412-639
E-Mail: limbrock@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.