aikux.com GmbH stellt Whitepaper „DSGVO und Berechtigungsmanagement“ vor

aikux.com GmbH stellt Whitepaper „DSGVO und Berechtigungsmanagement“ vor

Am 25.05.2018 wird die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam mit dem bereits am 30.06.2017 in Kraft getretenen neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbindlich anwendbar. Als Spezialisten für Zugriffsrechte in großen Unternehmen hat sich die aikux.com GmbH mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die DSGVO auf das Berechtigungsmanagement in Unternehmen hat.

Dazu wurde ein Informationsaustausch mit dem auf Datenschutz, Internetrecht und IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt Herrn Horst Speichert initiiert. Aus dieser Zusammenarbeit sind mehrere hochinteressante Webinare zur DSGVO und ihrer praktischen Umsetzung von Datenschutz auf dem Fileserver hervorgegangen.

Fachwebinare zur DSGVO

Diese und weitere Webinare können Sie hier ansehen:

Sind Sie fit für die DSGVO? Webinar mit Checkliste und Muster für die Praxis

Aktiver Datenschutz auf dem Fileserver: Kein Datenschutz ohne wirksamen Schutz der Daten.

Whitepaper zu DSGVO und Berechtigungsmanagement

Als vorläufigen Abschluss dieser Kooperation hat RA Horst Speichert den Zusammenhang zwischen DSGVO und Berechtigungsmanagement für die aikux.com GmbH und ihre Kunden in einem Whitepaper nochmal kurz und prägnant zusammengefasst:

  • Sicherheit der Verarbeitung
    „Hiernach ist neben Datenschutzrichtlinien und der Verpflichtung auf das Datengeheimnis auch eine lückenlose Verwaltung und Dokumentation von Zugriffsberechtigungen erforderlich.“
  • Risikoansatz
    „Somit sind spezielle Maßnahmen und Werkzeuge erforderlich, um die tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten einzelner Nutzer sicht- und auswertbar zu machen.“
  • Nachweispflicht bezüglich IT-Sicherheit
    externe Auditoren, Datenschutzbeauftragte, genehmigte Verhaltensregeln, Zertifizierungsverfahren
  • Dokumentationspflicht
    „Ausschnitt einer Verfahrensbeschreibung betreffend das Berechtigungskonzept“
  • Hohe Bußgelder
    „…wodurch künftig Bußgelder in einer Höhe möglich werden, die wir bislang nur aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht kannten.“
  • Fazit und Ausblick
    „Ein individuelles, durchdachtes Berechtigungskonzept entlastet dabei nicht nur die IT-Abteilung, sondern erleichtert auch die Arbeit des Datenschutzbeauftragten.“

Das Whitepaper steht Ihnen ab sofort auf der Website der aikux.com zum Download zur Verfügung.

Über die aikux Service GmbH

Die aikux.com GmbH ist als Dienstleister für die anspruchsvollen Bereiche der IT Governance im gesamten Deutschsprachigen Raum tätig. Im engen Dialog mit unseren Kunden – Unternehmen, Behörden und internationale Organisationen – entwickeln wir fortschrittliche IT-Sicherheitslösungen die die vorhandenen Prozesse optimieren oder sich nahtlos einfügen. Damit sichert die aikux.com GmbH nicht nur IT-Infrastrukturen für seine Kunden, sondern erzielt intelligente Prozessoptimierungen und schafft nachhaltige Mehrwerte. Dies wird durch die starken Beziehungen mit den verschiedenen Herstellern untermauert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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10555 Berlin
Telefon: +49 (30) 8095010-40
Telefax: +49 (30) 8095010-41
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E-Mail: t.blatt@aikux.com
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Beratung
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E-Mail: j.engelmann@aikux.com
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