Die häufigsten Vorurteile gegen Legal Tech

Die häufigsten Vorurteile gegen Legal Tech

Legal Tech ist zurzeit ein Mega-Trend unter den Juristen. So stand auch der diesjährige Anwaltstag in Essen unter dem Motto „Innovationen und Legal Tech“. Ein wichtiger Bestandteil dieser Entwicklung wird auch die Vertragserstellung über Tools sein.

Kürzlich wurde in der Süddeutschen Zeitung der Leiter der Rechtsabteilung eines Elektronikunternehmens mit 1.600 Mitarbeiter und über 250 Millionen Euro Umsatz mit den Worten zitiert: "Legal Tech hat für uns keine Bedeutung […] ich sehe den Bedarf nicht." In der Rechtsabteilung könne man wenig automatisieren. Die meisten Fälle seien Einzelfälle und nichts für den Kollegen Computer.
 
Großunternehmen ohne Legal Tech?

Das hat uns dann doch ein wenig überrascht. Es bedeutet ja, dass in diesem Unternehmen sämtliche Verträge und rechtlichen Dokumente einzeln per Hand erstellt würden. Alle Arbeitsverträge der 1.600 Mitarbeiter würden einzeln erstellt. Verträge mit Lieferanten und Kunden würden in diesem Unternehmen jedes Mal neu aufgesetzt, geprüft und erstellt. Mietverträge über Büros und Grundstücke – alles einzeln erstellt? Wie groß muss die Rechtsabteilung eines Unternehmens dieser Größe sein, wenn sie alle Verträge einzeln ohne Hilfe von IT erstellt?

Vertragsmanagement ist Legal Tech

Ganz so scheint es nicht zu sein, denn dieses Unternehmen sucht aktuell einen „Head of Contract Management“, der die Teamleitung der Abteilung Vertragsmanagement übernimmt. Vertragsmanagement kann dabei zweierlei bedeuten:
1. Die einzeln erstellten Verträge werden mittels einer Administrations-Software sortiert und geordnet. Über Zugriffsrechte und Suchfunktion werden die bestehenden Verträge verwaltet.
2. Die Erstellung der Verträge wird (teil-)automatisiert. Wiederkehrende Klauseln werden mehrfach verwendet. Nutzer können Vorlagen zentral gesteuert verwenden.
Wir wissen nicht, welches Vertragsmanagement die „Abteilung Vertragsmanagement“ dieses Unternehmens nutzt, aber beide Varianten sind Legal Tech.

Furcht vor Bedeutungsverlust

Auch in diesem Unternehmen wird also Legal Tech eingesetzt. Woher kommt aber dann diese Abwehrhaltung? Sie hat damit zu tun, dass viele Juristen Furcht vor dem Bedeutungsverlust haben, der vermeintlich mit der Einführung ITgestützter Rechtsdienstleistungen einhergeht. Es ist verletzte Eitelkeit, wenn zwar zugestanden wird, dass einfache Fälle abgearbeitet werden könnten, niemals aber komplexere. Aber gerade die Bearbeitung von Komplexität ist die Stärke der IT. Nicht nur nach unserer Auffassung gehört es heute zu den Aufgaben eines Rechtsabteilungsleiters, Standardaufgaben zu identifizieren und IT-Lösungen zu finden, um Ressourcen zu schonen.

Legal Tech funktioniert nur in einfachen Rechtsgebieten

Entgegen der Auffassung vieler Juristen gibt es weder hochwertige noch minderwertige Rechtsgebiete. Die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung im Mietrecht ist nicht minderwertiger als Fragen des Exportkontrollrechts. Der Unterschied besteht in den Streitwerten. Es geht um geringere Beträge. Sozialrecht ist daher bei manchen Juristen weniger angesehen als das Unternehmenskaufrecht. Tatsächlich funktionieren aber beide Rechtsgebiete nach den gleichen Methoden. Legal Tech von janolaw ist rechtsneutral. Es arbeitet logikbasiert und kann daher für jedes Rechtsgebiet eingesetzt werden.

Legal Tech funktioniert nur in einfach gelagerten Fällen

Aufgrund dieses Missverständnisses wird oft die Auffassung vertreten, dass Legal Tech nur in einfach gelagerten Fällen funktioniert, nicht aber bei komplexeren Themen. Ein Jurist der einen Vertrag erstellen soll, muss sich an vielen Stellen entscheiden. Verwendet er für die Gewährleistung diese Formulierung oder eine andere. Im Gegensatz zu einer Rechtsberatung kann er die Lösung nicht offenlassen. Er kann nicht verschiedene Lösungen für ein Rechtsproblem präsentieren und es seinem Mandanten überlassen, die Entscheidung zu treffen. Wer einen Vertrag erstellt, entscheidet sich für eine bestimmte Variante.

Auch der Einwand, Legal Tech funktioniere nicht, denn es handle sich um Einzelfälle geht ebenfalls fehl. Legal Tech von janolaw unterscheidet zwischen Standardtexten und individuell einzutragenden Texten. Ist beispielweise ein Kaufvertrag zu erstellen, wird der Kaufgegenstand vom Nutzer beschrieben werden. Die Software kann dann Erläuterungen bei der Beschreibung der Kaufsache und Hinweise bieten, was genau eingetragen wird, obliegt aber dem Nutzer.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

janolaw bietet jetzt Legal Tech auch für kleine und mittlere Kanzleien. Mit den bewährten Vertragsassistenten von janolaw lassen sich juristische Anforderungen erstmals auch für kleine und mittelgroße Kanzleien automatisieren. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: janolaw hat unter www.jano-legaltech.de eine neue Webseite live gestellt, die sich an Kanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen richtet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Stefan Schiefer
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (6196) 7722-520
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: sschiefer@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Comments are closed.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.