Autor: Firma Vergabe24

Preisexplosionen bei Baumaterial und Energie: Rechtliche Ansprüche und Strategien (Webinar | Online)

Preisexplosionen bei Baumaterial und Energie: Rechtliche Ansprüche und Strategien (Webinar | Online)

Preissteigerung beim Bau – wie geht man damit um?

Die Preissteigerungen bei Baumaterial sind in aller Munde. Bereits vor dem Ukraine-Krieg stellten die Preissteigerungen bei bestimmten Baumaterialien für die Bieter / Auftragnehmer unkalkulierbare Hindernisse dar. Die Brisanz der Preissteigerungen verschärfte sich durch den Ukraine-Krieg noch einmal erheblich.

In dem Webinar werden die rechtlichen Grundlagen möglicher Ansprüche im Zusammenhang mit den Preissteigerungen erläutert. Ausgehend davon werden Strategien entwickelt, wie mit den Preissteigerungen in der Vergabephase und in der Vertragsdurchführung umzugehen ist.

Webinar-Inhalt:

  • Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg: „Störung der Geschäftsgrundlage“, § 313 BGB
  • Rundschreiben der Ministerien vom 25.3.2022 (BMDV und BMWSB)
  • Richtiger Umgang mit den Preissteigerungen bei der Vergabe von Bauleistungen: Stoffpreisgleitklauseln, ungewöhnliche Wagnisse
  • Ansprüche des Auftragnehmers nach Vertragsschluss
  • Strategien zur Durchsetzung der tatsächlichen Baumaterial- und Energiekosten

Zielgruppen:

  • Mitarbeiter:innen von Unternehmen aus der Baubranche
  • Alle, die Interesse an diesem Thema haben

Referent:

Volker Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kiermeier – Haselier – Grosse Rechtsanwälte-Steuerberater-Partnerschaft mbB

Anmeldeformular ist hier.

Eventdatum: Mittwoch, 25. Januar 2023 10:00 – 12:00

Eventort: Online

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Bitkom für Preisgleitklauseln auch im ITK-Bereich

Bitkom für Preisgleitklauseln auch im ITK-Bereich

Die hohe Inflation in Deutschland bereitet auch den IT-Unternehmen Sorgen. Der Branchenverband Bitkom hat ein Positionspapier erarbeitet, das den Umgang mit der Teuerung zum Thema hat.

Der ITK-Verband Bitkom setzt für seine Branche auf Preisgleitklauseln, um auf die hohe Inflation in Deutschland zu reagieren. Es gebe häufig langfristig angelegte Ausschreibungsprozesse und mehrjährige Rahmenverträge –  damit würden akute Kostensteigerungen zu einem Problem, heißt es in einem Positionspapier des Bitkom. 

Zwar könnten mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) Preisanpassungen grundsätzlich vereinbart werden, sie seien jedoch jährlich auf maximal 3 Prozent gedeckelt und kämen nicht bei allen Ausschreibungen zum Tragen.

Der Verband macht in seinem Papier Vorschläge für die Ausgestaltung von Preisgleitklauseln und stellt Referenzindizes vor, nach denen sich eine angemessene Preisanpassung im ITK-Umfeld ermitteln lässt. Verhindern könne man über diesen Weg laut Bitkom auch, dass mittelständische Unternehmen und Start-ups in ihrer Existenz gefährdet würden. Sie könnten Negativmargen weniger gut auffangen als große Anbieter.

Das Positionspapier geht auf die Besonderheiten der ITK-Branche ein. Es enthält kurze Formulierungsvorschläge für Preisgleitklauseln.

Quelle:

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Bayern: erstes Digitalgesetz in Deutschland

Bayern: erstes Digitalgesetz in Deutschland

Ab 1. August 2022 gilt das neue Digitalgesetz in Bayern, bundesweit das erste seiner Art.

Der Bayerischer Landtag hat das neue Digitalgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für eine digitale Verwaltung. Dabei das Ziel ist, nutzerfreundliche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung für den Bürger, Unternehmen und Organisationen im Bundesland zu gewährleisten.

Das Gesetz umfasst drei wesentliche Kernbereiche. Im ersten Kapitel sind die allgemeinen Ziele und Grundsätze für Digitalisierung im Freistaat Bayern festgelegt. So sollen in den nächsten Jahren digitale Geschäftsmodelle, Technologien und digitale Daseinsvorsorge gefördert werden. Das zweite Kapitel verankert Digitalrechte von Bürger und von den Unternehmen im Freistaat. So werden Gemeinden dadurch dazu verpflichtet, geeignete Verwaltungsleistungen und sonstige öffentliche Dienste digital bereitzustellen. Zudem werden Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum unterstützt, Ihren Bürger nutzerfreundliche digitale Serviceleistungen anzubieten.

Quelle:

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IT-Vergaben in Höhe von 2 Milliarden Euro für Bundeswehr geplant

IT-Vergaben in Höhe von 2 Milliarden Euro für Bundeswehr geplant

Die BWI GmbH ist das IT-Systemhaus der Bundeswehr und ihr Digitalisierungspartner. Die hundertprozentige Bundesgesellschaft plant umfangreiche Investitionen.

Vergaben in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro peilt die BWI GmbH in den kommenden zwei Jahren an. Das kündigte das im Bundesbesitz befindliche IT-Dienstleistungsunternehmen der Bundeswehr auf seinen Industry Days in Bonn an. Die Zeitschrift „Europäische Sicherheit und Technik“ berichtete online darüber.

Dem Bericht zufolge sollen allein knapp 1,4 Milliarden Euro für Kommunikation und Service ausgegeben werden. Weitere 393 Millionen entfielen auf den Bereich Bereitstellung von Zeitarbeitern und Dienstleistungen, hieß es. Genannt wurden außerdem 87 Millionen Euro für Infrastruktur, Logistik und interne Dienstleistungen sowie 90 Millionen Euro für Software. Die BWI unterliegt dem EU-Vergaberecht.

Trotz der hohen geplanten Investitionen sei es nicht das Ziel, Vergabevolumen immer weiter zu erhöhen, hieß es von Seiten der BWI. Es gehe auch um mehr Effizienz – nicht zuletzt, weil das Verteidigungsministerium dies verlange.

Die BWI appellierte auf dem Kongress an ihre Partner, sich mit Ideen und Innovationen einzubringen. Dieser Aufruf richtete sich an die eigenen Leute, aber auch an „die großen Player in der Wirtschaft, Start-ups und Forschungseinrichtungen“.

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