Autor: Firma TrendTec UG (haftungsbeschränkt)

Vom Smart Home-Tool zum Beweismittel

Vom Smart Home-Tool zum Beweismittel

Smart Home, Sprachassistenten und IoT sind in aller Munde. Laut einer Studie der Bitkom Research 2018 besitzt jeder vierte Bundesbürger mindestens ein Gerät, das mit dem Internet verbunden ist. Anwendungsbeispiele sind die Steuerung von Beleuchtung, Video-Überwachung, Heizung u.v.m. Bereits an dritter Stelle finden sich hier mit 13% die Sprachassistenten.Quelle: Bitkom Research 2018

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und der Nutzen ist sicherlich nicht abzusprechen. Was aber, wenn die Aufnahmen von solchen Sprachassistenten als digitales Beweismittel verwendet würden? Nicht denkbar, gar unzulässig? Weit gefehlt! Bereits im Sommer 2019 berichtete die Gesellschaft für Informatik (kurz GI) darüber, dass das Innenministerium plane, künftig Aufnahmen, also Daten von Sprachassistenten, als Beweismittel zuzulassen.

Mittlerweile berichtet die GI von einem solchen Fall eines Regensburger Gerichts. Hier wurden Aufnahmen von Alexa verwendet, um ein Tötungsdelikt aufzuklären. Über die vorliegenden Sprachaufnahmen konnte die Stimme des Täters identifiziert und dieser somit des Totschlags überführt werden.

Die Landesinnenministerkonferenz (IMK) hatte im Sommer 2019 einen Bericht durch einen internen Arbeitskreis für innere Sicherheit in Auftrag gegeben, um das Thema der „digitalen Spuren“ zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Doch warum ist dieses Thema so sensibel? Klar gestellt werden muss, dass natürlich bereits jetzt und somit zu jeder Zeit solche Aufzeichnungen erfolgen und dadurch sensible Daten über uns gesammelt werden können.

Wie aber können diese Daten gespeichert oder gar verwendet werden?

Zweifelsohne handelt es sich bei den Aufnahmen von Sprachassistenten um sensible Daten aus dem privaten Bereich. Im Falle von Alexa ist die Speicherung von Sprachaufnahmen nach den aktuellen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Amazon (amazon.de) nur erlaubt, wenn das Gerät das Keyword „Alexa“ als Sprachbefehl erkennt. Falls solche Aufnahmen also vorliegen, ist die Übergabe an Behörden zur Strafverfolgung unproblematisch. Trotz starker Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) ist die Nutzung als Beweismittel in einem Strafprozess, ganz im Gegensatz zum Zivilverfahren, durchaus zulässig.

Oliver Kölsch, Sachverständiger des BISG e.V. u.a. im Bereich Datenschutz ernannt, erläutert, dass sofern die Daten innerhalb der EU gespeichert sind, die Anbieter sogar zur Herausgabe verpflichtet sind. Liegen die Server außerhalb der EU wird es schwieriger, aber auch dann ist es über die Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden und Providern möglich, die Datenherausgabe zu erwirken.

Der Original-Artikel der GI thematisiert auch die Fragen zur Überwachung von privaten Äußerungen, welche Bedeutung diesen beigemessen werden darf und ob bereits gespeicherte Daten aus Sprachassistenten gezielt zu manipulieren wären.

Den Original-Artikel lesen unter https://gi-radar.de/279-alexa-sagt-aus/

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TrendTec UG – Ihr Beratungs- und Umsetzungspartner für Förderprogramme im Bereich Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement

TrendTec UG – Ihr Beratungs- und Umsetzungspartner für Förderprogramme im Bereich Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement

Oliver Kölsch, Geschäftsführer der TrendTec UG aus der Rhein-Neckar-Region, sieht Digitalisierung als das entscheidende Argument für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Auch er als Unternehmer aus dem KMU-Bereich weiß um die Probleme, wenn Umsätze plötzlich wegbrechen und/oder man nahezu handlungsunfähig ist. Die Situation in der Phase des Lockdown hatte dies nur zu deutlich in vielen Unternehmensbereichen demonstriert. Viele Unternehmer wissen um die Wichtigkeit in die Digitalisierung zu investieren, benötigen aber umfangreiche Beratung und Unterstützung.

Welche Schritte gilt es zu tun? Welche Lösungen gibt es? Welche Lösung ist sinnvoll? Was passt zum Unternehmen, dessen Entwicklung und Zukunftsgestaltung? Welche Kosten entstehen? Wo ist eine Optimierung möglich?

„All dies kann kein Unternehmen und auch kein Berater ad hoc beantworten“, erklärt Oliver Kölsch. „Wir setzen hier mit einem Digitalisierungsplan an und erarbeiten gemeinsam mit dem Kunden eine Potentialanalyse, beraten bei der Umsetzung und begleiten diesen auf Wunsch bis zum Abschluss des Vorhabens und darüber hinaus.“

Nach ISO 9001 und 27001 zertifiziert kann die TrendTec, als eines der autorisierten Beratungsunternehmen, beispielweise den Prozess des „go-digital“ Programm über die gesamte Projektdauer abwickeln oder wie im Falle von „Digital Jetzt“ oder anderen Förderprogrammen bei der Antragstellung unterstützen.

Das zertifizierte Beratungsunternehmen erarbeitet mit dem Kunden auch das jeweils passende Förderprogramm. Dies kann je Bundesland und Programm stark voneinander abweichen.

„Wir als TrendTec unterstützen unsere Kunden beispielweise über das Programm go-digital.“ Dieses kann von KMU bundesweit in Anspruch genommen werden, die ihre Geschäftsprozesse mit Hilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Die KMU und Handwerksbetriebe profitieren von passgenauen Beratungsleistungen und der konkreten Umsetzung abgestimmter Maßnahmen in den Modulen: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit.

„Digital Jetzt“ kann auch von Unternehmen bundesweit mit bis zu 499 Beschäftigten für entsprechende Digitalisierungsvorhaben beantragt werden wie z. B. Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung (insbesondere auch Datenschutzschulungen). Hier sind Umsetzungsvorhaben von bis 50.000 € und mehr mit bis 70% Förderung möglich. Abhängig ist dies u.a. von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der gewählten Module und dem Zeitpunkt der Beantragung.

Die „Digitalisierungsprämie Plus“ ist gebunden an das Land Baden-Württemberg, aber branchenunabhängig und die zu nehmenden Hürden sind recht überschaubar“, so TrendTec-Geschäftsführer Kölsch. Die Zielgruppe sind KMU mit bis zu 500 Beschäftigten. Dieses Programm unterstützt die Unternehmen bei der digitalen Transformation über zwei Programmvarianten.

Das Programm für „Beratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)“ steht Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung und fördert u.a. Beratungsmaßnahmen wie den organisatorischen Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems, technologieorientierte Beratungen und Beratung zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik. In Zusammenarbeit mit der zuständigen IHK oder Handwerkskammer und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) werden hier die Tagessätze der Berater bezuschusst.

„Diese vier erwähnten Programme, um nur einige zu nennen, bieten Unternehmen interessante Modelle den Weg in die Digitalisierung zu ebnen. Ein vertrauensvoller Berater unterstützt dabei mit einem nachhaltigen Plan, insbesondere in der Vorbereitung und im Antragsverfahren“, so Oliver Kölsch. „Und ja, es gibt immer was zu tun“, schmunzelt er, während er sich wieder auf den Weg zu einem pfälzischen Unternehmen macht, das er gleich in drei Themen betreut: IT-Security, Datenschutz und Qualitätsmanagement. Da diese sehr eng miteinander verwoben sind, ist hier eine Gesamtbetrachtung als nachhaltiges Unternehmenskonzept sinnvoll und wichtig.

Weitere Informationen zu TrendTec UG und Ihrem Digitalisierungsvorhaben können Sie per E-Mail unter godigital@trendtec.de anfordern.

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