Autor: Firma MiFID-Recorder

MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Microsoft Teams mit dem MiFID-Recorder

MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Microsoft Teams mit dem MiFID-Recorder

  • Aufzeichnungspflicht gilt auch bei Videoberatung zum Beispiel über Microsoft Teams
  • MiFID-Recorder GmbH bietet als offizieller Microsoft Partner auslagerungskonforme Aufzeichnung und Archivierung
  • Lösung für Einzel- und Unternehmenslizenzen
  • IDW PS 880 Prüfbericht attestiert dem MiFID-Recorder MiFID II und FinVermV Konformität

Die MiFID-Recorder GmbH bietet mit dem MiFID-Recorder eine einfache, sichere und kostengünstige Lösung für die rechtskonforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung gemäß den geltenden Vorschriften im Finanzdienstleistungsumfeld. Während man bei der Aufzeichnung von Telefonberatung bereits einen relevanten Teil des Marktes bedient, gewinnt nun auch die revisionssichere Archivierung von Videoberatung immer mehr an Bedeutung.

Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben sich virtuelle Beratungen flächendeckend etabliert und werden künftig eine immer wichtigere Rolle bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen bei Banken, Haftungsdächern, Maklerpools, Vermögensverwaltungen, Finanzvertrieben und Einzelvermittlern (34f/34h) spielen.

Dabei gilt für virtuelle Beratungen bei KWG Instituten und Beratern, die der FinVermV unterliegen, die strenge Aufzeichnungspflicht gleichermaßen und auch hier gilt es die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Kriterien für die Speicherung wie Revisionssicherheit, Unveränderbarkeit, Speicherdauer oder DSGVO-Konformität strikt einzuhalten.

Microsoft Teams hat sich als eine der führenden Lösungen auch für Videotelefonie, Videoberatung und die Virtualisierung von Kommunikation, Geschäftsprozessen und Zusammenarbeit etabliert. Auch im Finanzdienstleistungsumfeld ist die Akzeptanz der Lösung beeindruckend und virtuelle Beratungen mit Hilfe von Teams sind inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil im Arbeitsalltag vieler Organisationen und Einzelvermittler.

Da es mit Microsoft Teams nicht möglich ist, Beratungen gemäß den in der EU geltenden Vorschriften zu speichern, bietet die auf die rechtssichere Archivierung von Beratungsgesprächen spezialisierte MiFID-Recorder GmbH hier nun eine entsprechende Erweiterung. Mit dem MiFID-Recorder ist es möglich, sehr einfach eine Verknüpfung zwischen MS Teams und der Archivierungslösung herzustellen und Beratungsgespräche bei Bedarf MiFID II und FinVermV konform aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen können dann jederzeit, wie auch die aufgezeichneten Telefonberatungen, über die Admin-Oberfläche des MiFID-Recorders abgerufen werden. Hierzu steht eine Suchmaske zur Verfügung, mit der nach Gesprächstyp, Berater, Kunde, Datum und Uhrzeit oder einer Vorgangsnummer, sofern hinterlegt, gesucht werden kann. Die gesetzlich geforderte Wiederfindbarkeit von Aufzeichnungen und die unmittelbare Bereitstellung im Bedarfsfall sind damit sichergestellt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzer mit einer Einzel- oder einer Unternehmenslizenz arbeitet. Wurde die Verknüpfung einmal hergestellt, so funktioniert die Archivierung künftig automatisch. Die Speicherung erfolgt auf einer dedizierten, von KPMG zertifizierten und von der MiFID-Recorder GmbH in einem hoch sicheren Rechenzentrum in Deutschland betriebenen Speicherinfrastruktur. Auf Wunsch haben Kunden die Möglichkeit, zusätzlich eine georedundante Speicherung zu beauftragen.

Als offizieller Microsoft Partner bietet die MiFID-Recorder GmbH eine akkreditierte Aufzeichnungslösung, der vom Wirtschaftsprüfer durch eine Zertifizierung gemäß IDW PS 880 für Softwareprodukte, uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität attestiert wird. Damit ist auch die Voraussetzung für eine rechtssichere Auslagerung von Aufzeichnung und Archivierung geschaffen.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH, sagt dazu:

Um unserem Anspruch als der Standard für die MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung wahrgenommen zu werden, ist es wichtig, dass der MiFID-Recorder Anbindungen zu etablierten Drittsystemen anbietet. Die Verknüpfung mit Microsoft Teams ist hier aufgrund der Verbreitung der Lösung und weil Teams alleine die gesetzlichen Vorgaben für Finanzdienstleister nicht erfüllen kann ein Meilenstein.

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Lösungen zur rechtskonformen Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID II-Richtlinie und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am meisten genutzten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt und verfügt über ein Prüfzertifikat gemäß IDW PS 880 für Softwareprodukte. Darüber hinaus ist die MiFID-Recorder GmbH DIN ISO/IEC 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und DIN ISO/IEC 27001:2017 (Informationssicherheit) zertifiziert.

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Der Secure-Recorder, die rechtssichere Telefon- und Videoaufzeichnung der MiFID-Recorder GmbH für alle Branchen

Der Secure-Recorder, die rechtssichere Telefon- und Videoaufzeichnung der MiFID-Recorder GmbH für alle Branchen

  • STEIGENDE Nachfrage nach flexibler Telefonaufzeichnung im Zusammenhang mit HomeOffice
  • MiFID-Recorder öffnet bewährte, zertifizierte Technik für alle Kunden
  • Der Secure-Recorder ist die neue, DSGVO konforme, virtuelle und hochflexible Aufzeichnungslösung der MiFID-Recorder GmbH.

In den letzten zwei Jahren, machte die MiFID-Recorder GmbH den MiFID-Recorder zu dem Standard für rechtskonforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung gemäß MIFID II und FinVermV. Da in der letzten Zeit immer mehr Anfragen von außerhalb der Finanzbranche eingehen, entwickelte die MiFID-Recorder GmbH eine angepasste und branchenunabhängige Aufzeichnungslösung.

Über den Secure-Recorder:

Die Aufzeichnung und Archivierung von Telefon- und Videokommunikation ist an vielen Stellen notwendig. Das können zum einen gesetzliche Vorgaben seinaber auch zur kontinuierlichen Optimierung der internen Prozesse ist die Aufnahme der Telefon- und Videogespräche unverzichtbar. Das Aufzeichnen von Gesprächen stößt dabei inzwischen in den meisten Fällen auf eine breite Akzeptanz. Kunden und Nutzer empfinden den Hinweis auf die Gesprächsaufzeichnung oftmals sogar als eine vertrauensbildende Maßnahme.

Bei der Aufnahme von Telefon- und Videokommunikation sind, je nach Anwendungsgebiet, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Für Finanzanlagenvermittler sind die Richtlinien gemäß MiFID II und FinVermV einzuhalten. Für Aufnahmen von Ärzten, Callcentern, Bestellhotlines, Versicherungsvermittlern und anderen Kunden, die nicht aus der Finanzbranche kommen, ist in der Regel die DSGVO wirksam und dementsprechend muss auch eine Lösung eingesetzt werden, welche die damit verbundenen Vorgaben einhalten kann. Hierzu gehören neben dem Nachhalten von Löschfristen beispielsweise auch eine in Deutschland stationierte Infrastruktur, eine entsprechende Information der Kunden über die Aufzeichnung, sowie ein nachweislich sicherer Umgang mit den generierten Datensätzen.

Für diese Zielgruppe hat die MiFID-Recorder GmbH den Secure-Recorder entwickelt.

Der Secure-Recorder, ermöglicht es seinen Nutzern, die Telefon- und Videokommunikation gemäß der DSGVO rechtssicher aufzuzeichnen.

Als Spin Off des MiFID-Recorders, verfügt der Secure-Recorder über die gleiche technisch hochmoderne und redundant ausgelegte Infrastruktur mit direkter Anbindung an das Telefonnetz. Dadurch wird beste Sprachqualität und höchste Verfügbarkeit sichergestellt. Ebenso arbeitet der Secure-Recorder, wie auch der MiFID-Recorder, komplett unabhängig von bereits bestehenden Telefonanlagen und kann für Anrufe von Festnetzanschlüssen genauso eingesetzt werden, wie aus allen Mobilfunknetzen.

Auch bei der Datenspeicherung steht der Secure-Recorder dem MiFID-Recorder in nichts nach. Die Daten werden entweder in hochsicheren und zertifizierten Rechenzentren in Deutschland oder optional beim Kunden gespeichert.

Der Secure-Recorder ist ein virtueller Dienst auf Basis einer Rufnummer und kommt vollständig ohne dedizierter Hardware aus. Das macht seine Einrichtung und den Betrieb ausgesprochen günstig. Auch eignet sich der Secure-Recorder dadurch hervorragend für Organisationen mit verteilten Arbeitsplätzen und heterogener Infrastruktur. Der Secure-Recorder ist die perfekte und unkomplizierte Lösung zur rechtssicheren Aufzeichnung von Telefongesprächen im Homeoffice.

Und wie geht das?

Entweder ruft der Nutzer zunächst die Nummer des Secure-Recorders und dann das Ziel an. Oder man holt den Secure-Recorder mittels Dreierkonferenz als dritten Teilnehmer zu einem bereits laufenden Gespräch dazu. Je nach Einstellung wird die Aufzeichnung sofort gestartet oder erst nach drücken der „#“-Taste.

Das ist nicht nur sehr einfach, sondern funktioniert immer und mit jedem Telefon.

Über die Entscheidung das Produktsortiment, um den Secure-Recorder zu erweitern, sagt der Geschäftsführer, Thomas Jasper: „Die Finanzdienstleistungsbranche ist ein spannendes Marktsegment, aber schnell wurde klar, dass der Bedarf für eine smarte Aufzeichnungslösung weit darüber hinaus geht.

Die aktuelle Situation, Stichwort „Homeoffice" hat die Nachfrage nach einer flexiblen und virtuellen Aufzeichnungslösung nochmal gesteigert.

Der Secure-Recorder kommt genau zur rechten Zeit und das damit verbundene Potential ist gewaltig.“

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermogensverwalter und Finanzvermittler. Die Inhouse entwickelte und auf dedizierten Servern in Deutschland betriebene Lösung deckt dabei den gesamten Prozess von der Aufzeichnung bis hin zur Archivierung ab. Neben der aus der MiFID II-Richtlinie und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen für Telefon und Video am deutschen Markt. Die Lösung wird regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überprüft. Zudem verfügt die MiFID-Recorder GmbH über Zertifizierungen gemäß DIN ISO/IEC 27001:2017 (Informationssicherheit) und DIN ISO/IEC 9001:2015 (Qualitätsmanagement).

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MiFID-Recorder und Snapview: MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Videoberatung

MiFID-Recorder und Snapview: MiFID II und FinVermV konforme Aufzeichnung von Videoberatung

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  • Corona-Virus: Finanzberater müssen auf Videoberatung aus der Ferne umsteigen
  • Erfüllung der Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht bei Videoberatung gemäß MiFID II und FinvermV
  • Virtuelle Lösung schnell und einfach in bestehende Prozesse integrierbar

Um eine Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus zu vermeiden, sollen Menschen ihre Kontakte auf das Minimum beschränken und wenn die Arbeitstätigkeit es zulässt, von Zuhause aus arbeiten. Aus diesem Grund steigen aktuell viele Finanzberater auf Videoberatung aus der Ferne um. Die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur stellt aber für viele von ihnen eine große Herausforderung dar, denn die per Video geführten Beratungsgespräche müssen rechtssicher aufgezeichnet und archiviert werden.

Die MiFID-Recorder GmbH bietet in Kooperation mit der Snapview GmbH Finanzberatern eine einfache und kostengünstige Lösung, um die gesetzlich geforderte Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID II und FinVermV bei Videoberatung zu erfüllen. Bereits seit 2018 müssen Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer BaFin Lizenz nach § 32 KWG gemäß den MiFID II Richtlinien per Video geführte Beratungsgespräche aufzeichnen. Durch die Neufassung der FinVermV sind ab 1. August dieses Jahres auch die sogenannten 34f-Vermittler dazu verpflichtet.

Durch die Kooperation von MiFID-Recorder und Snapview wurden die Stärken der einzelnen Spezialisten gebündelt, um eine ganzheitliche Lösung für rechtskonformes Taping von Videoberatung zu schaffen. Die Videoberatung von Snapview mit der Aufzeichnungsfunktion des MiFID-Recorders lässt sich ohne Implementierungsaufwand einsetzen, da es sich um eine virtuelle Lösung handelt, die sofort verwendbar ist. Außerdem kann während der Videoberatung auch der geteilte Bildschirm des Beraters mitaufgezeichnet werden. Die Videosequenzen werden komprimiert und auf der MiFID-Recorder Plattform automatisch dem passenden Kunden bzw. Berater zugeordnet und revisionssicher gespeichert. Die direkte Verbindung zwischen den beiden Systemen erfüllt nicht nur höchste Standards in Sachen Datensicherheit, sondern schafft durch die eindeutige Zuordnung der Aufzeichnung die Grundlage für eine problemlose Wiederfindbarkeit. Das macht das Taping von Videoberatung für die Nutzer denkbar einfach. Dazu wird der gesamte Aufzeichnungsprozess vom MiFID-Recorder im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus MiFID II bzw. FinvermV regelmäßig von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet. Im aktuellen Prüfbericht wird bereits die Rechtskonformität der Videoaufzeichnung bestätigt, sodass die Lösung schnell, absolut rechtssicher und DSGVO konform in Betrieb genommen werden kann.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH sagt dazu:

„Videoberatung ist ein zeitgemäßes Arbeitsmittel, das für viele unserer Kunden inzwischen zum unverzichtbaren Vertriebswerkzeug geworden ist. Für uns lag es daher nahe unsere Kerndienstleistung Taping von telefonischen Beratungsgesprächen, um die Aufzeichnung von Videoberatung zu erweitern. Um die uneingeschränkte Rechtskonformität aufrecht erhalten zu können, war es uns wichtig hierfür einen Partner zu finden, der die gleichen hohen Standards in Sachen Datenschutz, Datensicherheit, Servicequalität und Benutzerfreundlichkeit setzt wie wir selbst. Mit der Snapview GmbH haben wir diesen gefunden und profitieren gleichzeitig von der Expertise im Finanzdienstleistungsumfeld.“

Erik Boos, Geschäftsführer der Snapview GmbH sagt dazu:

„Die Videoberatung hat sich in kürzester Zeit zum geschäftskritischen Instrument für Versicherungen, Banken und Finanzvertriebe entwickelt und bildet heute die Lebensader zwischen Kunde und Berater. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Beratung des Kunden auf die Distanz, sondern auch auf dem digitalen Fallabschluss. Angesichts der weiter zunehmenden regulatorischen Anforderungen waren wir auf der Suche nach einem etablierten Partner für die rechtskonforme Aufzeichnung und Archivierung der Videoberatungsgespräche. Diesen haben wir in der MiFID-Recorder GmbH gefunden, die einen exzellenten Ruf in der Branche genießt.“

Über Snapview GmbH

Die 2004 gegründete und in München ansässige Snapview GmbH ist ein führender Anbieter von Enterprise-Grade Videoberatungslösungen die von namhaften Banken, Versicherungen und Finanzvertrieben für die fallabschließende Beratung von Kunden auf die Distanz eingesetzt wird. Die Plattform bietet neben dem virtuellen Beratungsraum Module für die Online Terminierung, die elektronische Signatur, das Co-Browsing und Messenger inkl. der Anbindung an WhatsApp und SMS. Die Snapview Plattform erfüllt alle regulatorischen Anforderungen und ist als Software-as-a-Service Angebot in kürzester Zeit auch in große Vertriebsorganisationen ausrollbar.

www.snapview.de

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID-II-Vorschrift und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt.
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MiFID II und FinVermV konformes Taping im Home-Office

MiFID II und FinVermV konformes Taping im Home-Office

  • Rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen auch im Home-Office
  • Keine zusätzliche Hardware erforderlich und sofort verfügbare Lösung
  • Prüfbericht attestiert MiFID II und FinVermV Konformität

In Zeiten der Corona-Krise gewinnt Home-Office immer mehr an Bedeutung und auch Arbeitgeber für die dieses Modell bislang keine Option war, geben ihren Mitarbeitern die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten, um sie bestmöglich zu schützen und den Geschäftsbetrieb ökonomisch aufrecht zu erhalten. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur stellt nun Unternehmen branchenabhängig vor eine Reihe von anspruchsvollen Herausforderungen, die zeitnah und unbürokratisch gelöst werden müssen.

Eine Berufsgruppe, die aufgrund der augenblicklichen Situation und auf nicht absehbare Zeit ihre Tätigkeit ins Home-Office verlagern muss, sind Bank- und Finanzberater. Persönliche Beratungstermine werden immer weniger, der Publikumsverkehr wird sehr eingeschränkt oder gar eingestellt und die telefonische Beratung von Kunden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund ist es erforderlich den im Home-Office arbeitenden Bank- und Finanzberatern die Möglichkeit zu geben die vorhandene Telefoninfrastruktur oder das genutzte Mobiltelefon rechtsicher und entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben zu nutzen. Denn alle Banken, Haftungsdächer sowie Vermögensverwalter bzw. deren Mitarbeiter sind verpflichtet ihre telefonischen Beratungsgespräche aufzuzeichnen und rechtssicher zu speichern. Dies gilt gemäß MiFID II Richtlinie seit 2018 für alle Vermittler, die für ein Haus mit BAFiN Lizenz nach §32 KWG tätig sind. Ab 1. August dieses Jahres sind gemäß FinVermV zusätzlich auch noch die sogenannten 34f Vermittler zum Taping verpflichtet.

Die Herausforderung besteht nun darin, den Mitarbeitern im Home-Office unmittelbar eine Lösung anzubieten, um die Beratungsgespräche rechtskonform aufzuzeichnen. Das muss unabhängig vom verwendeten Telefon und ohne die Anschaffung oder Installation zusätzlicher Komponenten möglich sein. Diese Voraussetzungen erfüllt der MiFID-Recorder und eignet sich somit ideal für die rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen gemäß MiFID II und FinVermV im Home-Office. Ein großer Vorteil gerade in der momentanen Situation besteht darin, dass der MiFID-Recorder unmittelbar zur Verfügung steht und auch große Organisationen problemlos und ohne Vorlaufzeit damit ausgestattet werden können. Ein aktueller Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers attestiert dem System uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität. Somit kann eine im Zweifel zeitaufwändige Überprüfung des Prozesses im Hinblick auf die Einhaltung der relevanten Vorschriften durch den Kunden entfallen und das Taping kann sehr schnell, absolut rechtssicher und DSGVO konform in Betrieb genommen werden.

Der MiFID-Recorder wendet sich insbesondere an Banken, Maklerpools, Haftungsdächer und Vertriebe, die ihren Vermittlern eine kostengünstige, uneingeschränkt gesetzeskonforme Lösung anbieten möchten, die flexibel und barrierefrei in den Beratungsprozess eingebunden werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei die MiFID-Recorder App, mit der das Taping und vor Allem die Zuordnung der Sprachaufzeichnungen denkbar einfach möglich ist.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH sagt dazu:

„Wir sind angetreten um den Beweis zu erbringen, das professionelles Taping komplett virtuell dargestellt werden kann und jederzeit, von überall und mit jedem Telefon in gleicher Weise einfach und dennoch kompromisslos rechtssicher möglich sein muss.

Das Thema Home-Office, also die Ausrichtung auf heterogene Infrastruktur, die einfache Skalierbarkeit auch für sehr große Organisationen sowie die Bereitstellung des Dienstes in kürzester Zeit hatten wir dabei von Anfang an im Fokus. So können wir dazu beitragen, dass unsere Kunden auch in diesen schwierigen Zeiten den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten können. Gerade bei Marktteilnehmern, die in der Vergangenheit die telefonische Beratung aufgrund der Aufzeichnungspflicht ganz ausgeschlossen haben, muss jetzt ein Umdenken stattfinden.“

 

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID II-Richtlinie und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt. Die Lösung wird regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überprüft.

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MiFID-Recorder: Professionelles Taping kostengünstig für 34f-Vermittler

MiFID-Recorder: Professionelles Taping kostengünstig für 34f-Vermittler

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  • MiFID-Recorder erfüllt Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht auch für 34f-Vermittler gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
  • Maklerpools können ihren Vermittlern gesetzeskonforme Taping-Lösung günstig anbieten
  • Virtuelle Lösung ohne Aufwand in bestehende Prozesse integrierbar

Die MiFID-Recorder GmbH bietet Finanzvermittlern eine einfache und kostengünstige Lösung, um die gesetzlich geforderte Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen zu erfüllen. Zum sogenannten Taping sind durch die Neufassung der FinVermV künftig auch die 34f-Vermittler verpflichtet. Die Beratungsgespräche müssen nun auch von Einzelberatern aufgenommen und 10 Jahre archiviert werden. Der MiFID-Recorder wendet sich mit seinem Angebot an Maklerpools, die ihren Vermittlern damit eine gesetzeskonforme Lösung anbieten können. Für KWG-Institute gilt die Aufzeichnungspflicht schon seit 2018 durch die MiFID II Richtlinie. Seitdem nutzen namhafte Haftungsdächer, Banken und Vermögensverwaltungen die Lösung der MiFID-Recorder GmbH. Dazu zählen Anbieter wie die Jung, DMS & Cie. AG, die als Haftungsdach bereits seit Anfang 2018 sehr zufrieden mit der MiFID-Recorder GmbH zusammenarbeitet und dies in ihrer weiteren Rolle als Maklerpool ausbauen wird. Auch die Fonds Finanz Maklerservice GmbH setzt künftig für ihre Vermittler auf den MiFID-Recorder, der schon heute zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt zählt. Interessierte Maklerpools, Finanzvertriebe und Vermittler können sich auf der Website www.mifid-recorder.com über das Angebot informieren.

Der MiFID-Recorder lässt sich ohne Implementierungsaufwand einsetzen, da es sich um eine virtuelle Lösung handelt, die sofort verwendbar ist. Die Datenspeicherung und der gesamte Aufzeichnungsprozess sind dabei rechtssicher geprüft. Je nach Beratungssituation können die Vermittler aus verschiedenen Aufzeichnungsvarianten wählen. So lässt sich das Gespräch beispielsweise von Anfang an aufzeichnen, das Taping kann aber auch spontan dazugeschaltet werden, sobald der Vermittler Aufzeichnungsbedarf erkennt. Mit der kürzlich vorgestellten Taping-App für Apple- und Android-Smartphones sind Beratungsgespräche zudem so bequem wie ein gewöhnliches Telefonat möglich. Sie ist aktuell auch die einzige rechtskonforme Taping-App am Markt.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH sagt dazu: „Von unseren Erfahrungen mit großen KWG-Instituten, können nun auch Maklerpools und Einzelberater profitieren. Wir haben auch ein speziell für diese Zielgruppe ausgerichtetes Produkt geschaffen, das den Anforderungen der FinVermV voll gerecht wird und das Thema Taping und Archivierung auf sehr einfache und kostengünstige Art und Weise rechtssicher löst.“

Die zuverlässige Abwicklung des rechtskonformen Tapings bestätigen auch zufriedene Kunden von MiFID-Recorder:

Oliver Lang, Vorstand der Jung, DMS & Cie. AG sagt: „Wir arbeiten im Haftungsdach bereits seit Anfang 2018 mit dem MiFID-Recorder zusammen und sind sehr zufrieden damit. Da wir von der Lösung überzeugt sind, realisieren wir das Taping innerhalb des Maklerpools auf die gleiche Weise.“

Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, erklärt: „Unser Anspruch ist es, unseren Vermittlern stets die bestmögliche Unterstützung für ihren Berufsalltag zu bieten. Deshalb haben wir uns in Bezug auf das Taping für die technologische Lösung von MiFID-Recorder entschieden. Die hochmoderne, zertifizierte Hardware-Infrastruktur ermöglicht es unseren Vermittlern, alle neuen Anforderungen ganz einfach und vollkommen rechtssicher zu erfüllen.“

Über die MiFID-Recorder GmbH

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID-II-Vorschrift und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt.
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