Autor: Firma janolaw

WordPress / WooCommerce Plugin für automatische Synchronisation der janolaw Rechtstexte modifiziert

WordPress / WooCommerce Plugin für automatische Synchronisation der janolaw Rechtstexte modifiziert

Die Anpassung der WordPress Schnittstelle durch die Conspir3D GmbH für den janolaw AGB Hosting-Service bzw. janolaw Rechtstext-Hosting für Webseiten ist ab der WordPress Version 3.0 nutzbar und steht den Kunden von janolaw kostenlos zur Verfügung.

Die von Kunden gewünschte Erweiterung der Konfigurationsmöglichkeiten für die Zuordnung und das Anzeigen der mehrsprachigen Rechtstexte auf den Webseiten wurde bei der Überarbeitung berücksichtigt. Darüber hinaus wurde bei der Verwendung von WordPress in Kombination mit WooCommerce die automatisierte Aktualisierung der Rechtstexte in der E-Mail Auftragsbestätigung realisiert. Neben AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsbelehrung kann der Online-Händler auch die DSGVO konforme Datenschutzerklärung mit versenden.

Neben der bequemen Erstellung und der Aktualisierung der Rechtstexte können Nutzer des Rechtstext-Hosting für Webseiten den Besuchern ihrer Homepage mit dem janoProtect Logo signalisieren, dass Sie das Thema Datenschutz bzw. Datenschutzerklärung ernst nehmen und ihnen der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Besucher wichtig ist.

Online Händler, die WooCommere einsetzen, können bei Nutzung des janolaw AGB Hosting-Service die moderne kostenfreie Online Streitschlichtung von janoFair nutzen und ihren Endkunden die Teilnahme an dem fairen anwaltlichen Schlichtungsverfahren mit dem zur Verfügung gestellten janoFair Siegel signalisieren

Die komfortable Schnittstellen-Lösung mit Abmahnhaftung für die automatisierte Aktualisierung der Rechtstexte gibt es nicht nur für WordPress, sondern auch für zahlreiche weitere Content Management Systeme wie z.B. TYPO3 oder Joomla und für mehr als 35 Shopsysteme wie z.B. OXID, Shopware, Strato, Gambio, JTL-Shop, modified oder plentymarkets.
Shopsysteme Schnittstellenübersicht & Einbindungsanleitung
Content Management Systeme Schnittstellenübersicht & Einbindungsanleitung

Über Conspir3D GmbH

Die Firma Conspir3D GmbH wurde ursprünglich als Firma Code-WorX 2005 von Jan Giebels gegründet. Durch eine Umfirmierung im Jahre 2016 entstand die Conspir3D GmbH.

Ziel des Unternehmens ist es, professionell Kunden im Bereich der additiven Produktion als auch im Rapid Prototyping zu beraten, zu schulen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Aufgrund der Historie werden auch Leistungen in klassischen IT-Bereichen angeboten. Unterstützt werden Kunden bei branchen- und maschinenspezifischen Eigenentwicklungen rund um alle Bereiche der formgebenden Technologien. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um klassische CNC Anlagen oder moderne 3D-Drucker handelt. Ebenso fungiert die Conspir3D GmbH als Technologieintegratoren, die klassische Produktionsverfahren mit modernen Technologien verbinden und dem Kunden somit einen erheblichen Marktvorsprung verschaffen. Speziell die Integration von Rapid Manufacturing in die bestehende IT-Systemlandschaft schließt die Lücke zwischen Produktentwicklung und Produktion.

Kontakt

Conspir3D GmbH
Berliner Str. 1
64354 Reinheim
Deutschland

Tel: +49 6162 916 7296
Fax: +49 6162 916 7298
Mail: info@conspir3d.com
www.conspir3d.com 

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

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Holger Linneweber
Leiter Marketing & Vertrieb
Telefon: +49 (6196) 7722-500
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E-Mail: hlinneweber@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

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xt:Commerce Schnittstelle zum janolaw AGB Hosting-Service umfassend überarbeitet und zertifiziert

xt:Commerce Schnittstelle zum janolaw AGB Hosting-Service umfassend überarbeitet und zertifiziert

Die Modifizierung der von xt:Commerce entwickelten Schnittstelle für den janolaw AGB Hosting-Service wurde durch die Conspir3D GmbH vorgenommen und steht den Nutzern eines xt:Commerce Shops ab der Version 4.2 so wie 5.0 kostenfrei zur Verfügung.

Neben der Optimierung für die neuste xt:Commerce Version wurde auch die DSGVO konforme Einbindung der Datenschutzerklärung als Anhang in die E-Mail Auftragsbestätigung realisiert. Die abschließende Prüfung und Zertifizierung des Plugins durch xt:Commerce gewährleistet den Online-Händlern eine optimale Funktionsweise des janolaw AGB Hosting-Service.

Das schon seit mehr als siebzehn Jahren bewährte janolaw Prinzip der Generierung der juristischen Texte erfolgt wie bisher einfach und bequem online per Browser. Rechtliche Hintergründe müssen bei der Beantwortung des durch Rechtsanwälte bereit gestellten Frage-Antwort Kataloges dazu nicht bekannt sein. Im Falle von rechtlichen Neuerungen oder veränderter Rechtsprechung werden die juristischen Texte auch weiterhin automatisch über das durch die Conspir3D GmbH überarbeitete xt:Commerce Modul aktualisiert und sind dadurch dauerhaft abmahnsicher.

Neben der bequemen Erstellung und der automatisierten Aktualisierung der Rechtstexte können Shopbetreiber bei Nutzung des janolaw AGB Hosting-Services auch die moderne Online Streitschlichtung von janoFair nutzen. Vorteil janoFair: Die Nutzung ist kostenfrei, im Gegensatz zu der durch die Europäische Verordnung (ODR-Verordnung) eingeführten Online-Streitbeilegung (OS)-Plattform. Online-Händler können Ihre Teilnahme an dem fairen anwaltlichen Schlichtungsverfahren mit dem zur Verfügung gestellten janoFair Siegel ihren Endkunden signalisieren

Die komfortable Schnittstellen-Lösung mit Abmahnhaftung für die automatisierte Aktualisierung der Rechtstexte gibt es nicht nur für xt:Commerce sondern auch für mehr als 35 Shopsysteme wie z.B. OXID, Shopware, Strato, Gambio, JTL-Shop, modified oder plentymarkets.
Schnittstellenübersicht & Einbindungsanleitung

Über Conspir3D GmbH

Die Firma Conspir3D GmbH wurde ursprünglich als Firma Code-WorX 2005 von Jan Giebels gegründet. Durch eine Umfirmierung im Jahre 2016 entstand die Conspir3D GmbH.

Ziel des Unternehmens ist es, professionell Kunden im Bereich der additiven Produktion als auch im Rapid Prototyping zu beraten, zu schulen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Aufgrund der Historie werden auch Leistungen in klassischen IT-Bereichen angeboten. Unterstützt werden Kunden bei branchen- und maschinenspezifischen Eigenentwicklungen rund um alle Bereiche der formgebenden Technologien. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um klassische CNC Anlagen oder moderne 3D-Drucker handelt. Ebenso fungiert die Conspir3D GmbH als Technologieintegratoren, die klassische Produktionsverfahren mit modernen Technologien verbinden und dem Kunden somit einen erheblichen Marktvorsprung verschaffen. Speziell die Integration von Rapid Manufacturing in die bestehende IT-Systemlandschaft schließt die Lücke zwischen Produktentwicklung und Produktion.

Kontakt

Conspir3D GmbH

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Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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Drupal 8.0 jetzt auch mit automatischem Datenschutz Service von janolaw nutzbar

Drupal 8.0 jetzt auch mit automatischem Datenschutz Service von janolaw nutzbar

Die Modifizierung der schon bestehenden Drupal Anbindung durch die Conspir3D GmbH ermöglicht es den Besitzern einer Webpräsenz, sei es private Homepage oder die Firmenwebseite, diese automatisch rechtlich aktuell zu halten.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geraten auch Webseiten und Blogs in den Fokus von Abmahnern. Eine unzureichende oder veraltete Datenschutzerklärung kann teuer werden. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Die janolaw AG hilft bei der Absicherung eines Onlineauftritts. In wenigen Schritten erstellt der Inhaber einer Internetpräsenz online einfach und bequem die notwendigen Rechtstexte. Die juristischen Hintergründe müssen im Detail dazu nicht bekannt sein. Die Dokumente werden durch die online Beantwortung über www.janolaw.de mittels einen durch Rechtsanwälte bereit gestellten Frage-Antwort Katalog erstellt. Im Falle von rechtlichen Neuerungen oder veränderter Rechtsprechung werden die Texte automatisch über die von der Conspir3D GmbH weiter entwickelte Drupal Anbindung aktualisiert und sind dadurch dauerhaft abmahnsicher.

Über Conspir3D GmbH
Die Firma Conspir3D GmbH wurde ursprünglich als Firma Code-WorX 2005 von Jan Giebels gegründet. Durch eine Umfirmierung im Jahre 2016 entstand die Conspir3D GmbH.
Ziel des Unternehmens ist es, professionell Kunden im Bereich der additiven Produktion als auch im Rapid Prototyping zu beraten, zu schulen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Aufgrund der Historie werden auch Leistungen in klassischen IT-Bereichen angeboten. Unterstützt werden Kunden bei branchen- und maschinenspezifischen Eigenentwicklungen rund um alle Bereiche der formgebenden Technologien. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um klassische CNC Anlagen oder moderne 3D-Drucker handelt. Ebenso fungiert die Conspir3D GmbH als Technologieintegratoren, die klassische Produktionsverfahren mit modernen Technologien verbinden und dem Kunden somit einen erheblichen Marktvorsprung verschaffen. Speziell die Integration von Rapid Manufacturing in die bestehende IT-Systemlandschaft schließt die Lücke zwischen Produktentwicklung und Produktion.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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Aufsicht für Legal Tech

Aufsicht für Legal Tech

Was in dem Artikel unter der Überschrift „Juristerei per Mausklick“ beschrieben wird, klingt ja erst einmal harmlos und vernünftig, denn Aufsichtsbehörden gibt es ja schließlich auch für andere Branchen: Atomkraftwerke, Eisenbahnen, Banken und viele andere Marktteilnehmer werden beaufsichtigt.

Ihnen gemeinsam ist, dass sich durch ihre Dienstleistungen besondere Gefahrenquellen öffnen. Niemand möchte schließlich ein schlecht funktionierendes Atomkraftwerk in seiner Nähe wissen. Fraglich ist, ob Legal Tech-Anbieter mit diesen Anbietern vergleichbar sind. Wird durch deren Angebote einen besondere Gefahrenquelle eröffnet? Gibt es Fälle, in denen Fehlverhalten von Legal Tech-Unternehmen zu großen Schäden geführt hat? Ist uns nicht bekannt. Legal Tech-Unternehmen, die Fehler machen, werden bald aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verschwinden. Eine Aufsicht findet durch unzufriedene Nutzer statt, die entsprechende Bewertungen veröffentlichen und ggf. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

Eigentlich geht es dem Justizsenator aber um etwas anderes. Er wird damit zitiert, dass er es bedenklich fände, dass Fälle von Flugverspätungen über Internetportalen wie Flightright gelöst würden. Bedenklich deshalb, weil diese Fälle dann nicht mehr vor Gericht kämen. Die Rechtsprechung verlöre ihre Funktion, Standards zu setzen. Es geht also nicht darum, Anbieter wie Flightright in der Hinsicht zu beaufsichtigen, dass sie keinen Quatsch machen, sondern es geht in Wahrheit darum, diese Anbieter ganz vom Markt zu nehmen. Nur so könnte die Rechtsprechung ihre vermeintlich in Gefahr geratene Funktion, Standards zu setzen, wieder ausüben.

Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht auch die Aussage des Senators, dass sich vieles gar nicht mehr aufhalten lasse, weil es durch internationale Anbieter in den Markt gedrückt wird. Zum einen wird hier wieder das eigentliche Motiv der Einsetzung einer Aufsichtsbehörde erkennbar: Das Aufhalten der Legal Tech-Anbieter. Zum anderen wird auch deutlich, dass eine Aufsicht lediglich nationale Anbieter trifft, internationale Anbieter wären und sind für die deutsche Bürokratie nicht greifbar.

Im Ergebnis soll eine Aufsichtsbehörde Legal Tech-Unternehmen vom Markt nehmen, die Rechte von Verbrauchern gegen Großunternehmen wie Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen günstig und bequem durchsetzen und diesen damit die Marge verhageln. Und sie soll die klassischen Anbieter von Rechtsdienstleistungen, die Rechtsanwälte und auch Gerichte schützen, denen die Kunden/Mandanten weglaufen. Offenbar sind diese Gruppen inzwischen aufgewacht und erkennen die Gefahr der zuvor noch belächelten Legal Tech-Anbieter.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
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Ansprechpartner:
Stefan Schiefer
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (6196) 7722-520
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: sschiefer@janolaw.de
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Wann wird das janoFair-Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt?

Wann wird das janoFair-Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt?

janoFair ergänzt das Angebot von Rechtsdokumenten für einen Onlineshop und bietet dem Käufer einen echten Mehrwert beim Einkauf. Dieser Service ist sowohl für Käufer, als auch Shopbetreiber kostenfrei. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Das Verfahren kann jederzeit von den Beteiligten beendet werden.

Schlichtungsordnung regelt die Durchführung

janoFair sorgt vor allem für eine neutrale Schlichtung bei Konflikten zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden. Daneben bringt das Verfahren Zeitersparnis und minimalen Aufwand bei der Durchführung. Aus diesem Grund sieht die Schlichtungsordnung Ausnahmen vor, wann eine Schlichtung nicht durchgeführt wird.

Streitigkeiten die aus Dienstleistungsverträgen resultieren, werden von janoFair nicht bearbeitet. Darüber hinaus ist janoFair nicht zuständig für mietrechtliche oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten, da diese Konflikte erfahrungsgemäß eine intensive Sachverhaltsermittlung voraussetzen. Eine Schlichtung wird auch nicht durchgeführt, wenn beispielsweise

  • der Gegenstand der Streitigkeit bereits in irgendeiner Form bei einer anderen Schlichtungsstelle oder einem Gericht anhängig gemacht wurde oder wird,
  • zur Klärung des Sachverhalts Zeugen gehört werden müssen,
  • der Anspruch bei Antragsstellung bereits verjährt ist,
  • die Streitigkeit entstanden ist, bevor der beteiligte Shopbetreiber am Schlichtungsservice von janoFair erstmalig teilgenommen hat oder
  • der Streitwert 100.000 Euro übersteigt.

Problemlösung auch bei Ablehnung der Durchführung

Liegt einer der Ausschlussgründe vor, bedeutet das nicht, dass Käufer und Kunden einen möglichen Anspruch nicht durchsetzen können. Der Weg vor eine staatlich anerkannte Verbraucherstreitschlichtungsstelle bleibt ebenso offen, wie der Weg vor ein staatliches Gericht.

Aber auch ohne eine aktive Rolle bleibt janoFair Anlaufstelle für Parteien eines Konflikts. Die Beteiligten können ohne die Mitwirkung, aber unter Verwendung des Schlichtungsservice von janoFair, miteinander kommunizieren. Auf diese Weise kommt es in der Praxis immer wieder zu Aufklärung, die den bestehenden Konflikt löst.

Wo ist meine Lieferung? – Ein typischer Fall aus der Praxis

Der Kunde eines Onlineshops hat seine Ware nach Bestellung und Bezahlung nicht erhalten. Da der Käufer seinen Wohnsitz im europäischen Ausland hatte, war janoFair für die Durchführung der Schlichtung nicht zuständig. Der Käufer hat trotzdem einen Schlichtungsantrag gestellt und sich über die Lieferverzögerung beschwert.

janoFair hat daraufhin die Durchführung wegen Unzuständigkeit abgelehnt. Der Shopbetreiber hat auf die Beschwerde des Kunden trotzdem reagiert und eine Sendungsnummer und den Sendungsverlauf seinem Käufer über janoFair vorgelegt. Daran konnte der Kunde erkennen, dass seine Ware rechtzeitig vom Händler versandt wurde.

Die Verzögerung kam nur durch die Zollabfertigung zustande, die der Händler nicht zu vertreten hatte. Im Ergebnis war janoFair zwar nicht zuständig. Durch die automatisierte Kommunikation der Beteiligten, wurde dem Käufer dennoch geholfen und der Konflikt bereinigt.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service.
Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle.
Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben.
Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Thomas Barton
Rechtsabteilung
E-Mail: tbarton@janolaw.de
Holger Linneweber
Leiter Marketing & Vertrieb
Telefon: +49 (6196) 7722-500
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: hlinneweber@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

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Wie kann ein Shopbetreiber die Vorteile von janoFair nutzen?

Wie kann ein Shopbetreiber die Vorteile von janoFair nutzen?

Wie kann ich die Vorteile von janoFair als Shopbetreiber nutzen?

Seit dem Start von janoFair nutzen inzwischen mehrere Hundert Onlineshops unseren innovativen Schlichtungsservice für Konflikte zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden. janoFair steht nicht nur für Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern offen. Shopbetreiber, die an gewerbliche Kunden (Unternehmer) verkaufen, können ebenso die janoFair Schlichtung als weiteres vertrauensbildendes Argument gegenüber ihren Kunden kommunizieren. Schließlich erspart das Schlichtungsverfahren von janoFair den teuren und zeitraubenden Gang vor ein staatliches Gericht. Sollte die Schlichtung scheitern, können die Parteien immer noch einen Prozess ins Rollen bringen.

Der Weg zu janoFair ist einfach

Um als Shopbetreiber den janoFair Schlichtungsservice nutzen zu können, ist nicht viel Aufwand erforderlich. Wir bieten den Schlichtungsservice als kostenfreie Option allen Kunden an, die ein AGB Hosting Paket auf janolaw.de für ihren Onlineshop gebucht haben. Wird im Onlineshop ausschließlich an Unternehmer verkauft, steht der janoFair Schlichtungsservice kostenfrei zur Verfügung, wenn das AGB Update B2B Gold Paket gekauft wird. Nach dem Kauf des jeweiligen AGB Service müssen die einzelnen Dokumente erstellt werden. Dazu gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Datenschutzerklärung und, falls an Verbraucher verkauft wird, eine Widerrufsbelehrung und eine Widerrufsformular.

Danach muss der Shopbetreiber in seinem persönlichen Login-Bereich unter My janoFair die Shopdaten ergänzen und angeben, an welche Kundengruppe (Verbraucher und/oder Unternehmer) im Shop verkauft wird und mit welchen Warengruppen gehandelt wird. Abschließend muss eine Person samt Kontaktdaten benannt werden, die im Falle eines Schlichtungsverfahrens als Ansprechpartner für janoFair zur Verfügung steht.

janoFair Logo zeigt Teilnahmebereitschaft

Hat der Shopbetreiber alle erforderlichen Angaben gemacht, steht ihm automatisch und kostenlos in seinem persönlichen Bereich, unter My janoFair, das janoFair Logo zum Einbau auf der Shop-Webseite zur Verfügung. Dazu wird ein HTML-Code des Logos in verschiedenen Größen angeboten. Mittels des HTML-Codes kann das Logo in verschiedenen Größen auf den Shop-Webseiten flexibel eingebunden werden. Es stehen Varianten von 50*50 bis 100*100 Pixel zur Verfügung.

Weitere Voraussetzungen für die Durchführung der janoFair Schlichtung

Beantragt ein Kunde eines Onlineshops eine Schlichtung, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Verfahren durchgeführt werden kann. Zunächst ist erforderlich, dass der Kunde bereits versucht hat mit dem Shopbetreiber eine Einigung herbeizuführen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, wird die Streitigkeit zur Schlichtung angenommen. Darüber hinaus werden nur Streitigkeiten angenommen, die nach Vergabe des janoFair Logos entstanden sind. „Altfälle“ können damit nicht bearbeitet werden.

Ebenso wird die janoFair Schlichtung nicht durchgeführt, wenn die geltend gemachten Ansprüche bereits anderweitig geltend gemacht wurden (z.B. bei einer anderen Schlichtungsstelle oder gar vor einem staatlichen Gericht), wenn der geltend gemachte Anspruch bei Antragstellung verjährt ist oder der Streitwert 100.000 Euro übersteigt. Weitere Voraussetzungen regelt die Schlichtungsordnung von janoFair.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service.
Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle.
Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben.
Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Thomas Barton
Rechtsabteilung
E-Mail: tbarton@janolaw.de
Holger Linneweber
Leiter Marketing & Vertrieb
Telefon: +49 (6196) 7722-500
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: hlinneweber@janolaw.de
Stefan Schiefer
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (6196) 7722-520
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Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

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Trend: Legal Tech Hybride

Trend: Legal Tech Hybride

Die Begeisterung für und die Ablehnung von Legal Tech hält ungebrochen an. Leidenschaftlich wird darum gestritten, ob und wie sich die Anwaltschaft durch den Einsatz von Informationstechnologie (IT) ändern wird. Zuletzt Ende Mai auf dem Anwaltstag in Essen, der unter dem Motto „Innovationen und Legal Tech“ stand. Die Meinungen reichen von „Alles wird sich ändern“ bis hin zu „Legal Tech hat keine Zukunft“.

Kombination von Legal und Tech

Bei allem leidenschaftlichen Pro und Contra wird oft vergessen, dass die als erfolgreich angesehenen IT-Neuerungen diejenigen sind, die die gute alte Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern die, die mit ihr zusammen arbeiten. So werden als Beispiele für erfolgreiche Legal Tech-Unternehmen gerne die Portale genannt, die für Verbraucher Entschädigungen im Falle von Flugverspätungen geltend machen oder die für durch den Dieselskandal geschädigten VW-Fahrer Ansprüche durchsetzen.

In beiden Fällen kommt Legal Tech zum Einsatz. Im ersten Fall werden die erforderlichen Eingaben über Eingabemasken abgefragt und mit Daten aus einer Datenbank abgeglichen. Der Nutzer erhält dann online eine Einschätzung seiner Erfolgsaussichten. Will er diese geltend machen, werden Anwälte klagend tätig. Auch im zweiten Fall geht es eigentlich darum, den Nutzer als Kläger zu gewinnen. Die vorgeschaltete Legal Tech dient nur als Einstieg für die Generierung eines Anwaltsmandats. Beide Angebote sind Legal Tech Hybride.

Bedarfsanalyse als Prototyp

janolaw hat ein Tool zur Datenschutz-Bedarfsanalyse entwickelt, das auch diesen Weg geht. In diesem Fall geht es zunächst darum, den Nutzer darüber aufzuklären, welchen Bedarf er an datenschutzrechtlichen Dokumenten hat. Ist dieser Bedarf erst einmal ermittelt, kann der Nutzer einen Auftrag an eine Kanzlei erstellen, mit der diese zur Erstellung der gewünschten Dokumente und ggf. weiteren Dienstleistungen beauftragt wird. Dieses Tool lässt sich natürlich auch auf andere Rechtsgebiete übertragen. Der Phantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt.

Zum Schluss

Zum Schluss eine Wette: Sie haben vielleicht schon von den Supermärkten gelesen, die ihre Parkplätze durch private Parkraumbewirtschafter vor Fremdparkern schützen lassen. Folge: Diese Unternehmen verteilen fleißig Knöllchen etwa dafür, dass eine Parkscheibe vergessen wurde. Meist kostet das die Kunden 30 Euro. Ein Betrag, für den die wenigsten zum Anwalt gehen würden, aber ein Feld, das von Legal Tech-Hybriden bearbeitet werden könnte. Wetten, dass es schon bald das erste Legal Tech Start-Up (aus Berlin?) geben wird, das genau hier ein Angebot macht?

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

janolaw bietet jetzt Legal Tech auch für kleine und mittlere Kanzleien. Mit den bewährten Vertragsassistenten von janolaw lassen sich juristische Anforderungen erstmals auch für kleine und mittelgroße Kanzleien automatisieren. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: janolaw hat unter www.jano-legaltech.de eine neue Webseite live gestellt, die sich an Kanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen richtet.

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Die häufigsten Vorurteile gegen Legal Tech

Die häufigsten Vorurteile gegen Legal Tech

Legal Tech ist zurzeit ein Mega-Trend unter den Juristen. So stand auch der diesjährige Anwaltstag in Essen unter dem Motto „Innovationen und Legal Tech“. Ein wichtiger Bestandteil dieser Entwicklung wird auch die Vertragserstellung über Tools sein.

Kürzlich wurde in der Süddeutschen Zeitung der Leiter der Rechtsabteilung eines Elektronikunternehmens mit 1.600 Mitarbeiter und über 250 Millionen Euro Umsatz mit den Worten zitiert: "Legal Tech hat für uns keine Bedeutung […] ich sehe den Bedarf nicht." In der Rechtsabteilung könne man wenig automatisieren. Die meisten Fälle seien Einzelfälle und nichts für den Kollegen Computer.
 
Großunternehmen ohne Legal Tech?

Das hat uns dann doch ein wenig überrascht. Es bedeutet ja, dass in diesem Unternehmen sämtliche Verträge und rechtlichen Dokumente einzeln per Hand erstellt würden. Alle Arbeitsverträge der 1.600 Mitarbeiter würden einzeln erstellt. Verträge mit Lieferanten und Kunden würden in diesem Unternehmen jedes Mal neu aufgesetzt, geprüft und erstellt. Mietverträge über Büros und Grundstücke – alles einzeln erstellt? Wie groß muss die Rechtsabteilung eines Unternehmens dieser Größe sein, wenn sie alle Verträge einzeln ohne Hilfe von IT erstellt?

Vertragsmanagement ist Legal Tech

Ganz so scheint es nicht zu sein, denn dieses Unternehmen sucht aktuell einen „Head of Contract Management“, der die Teamleitung der Abteilung Vertragsmanagement übernimmt. Vertragsmanagement kann dabei zweierlei bedeuten:
1. Die einzeln erstellten Verträge werden mittels einer Administrations-Software sortiert und geordnet. Über Zugriffsrechte und Suchfunktion werden die bestehenden Verträge verwaltet.
2. Die Erstellung der Verträge wird (teil-)automatisiert. Wiederkehrende Klauseln werden mehrfach verwendet. Nutzer können Vorlagen zentral gesteuert verwenden.
Wir wissen nicht, welches Vertragsmanagement die „Abteilung Vertragsmanagement“ dieses Unternehmens nutzt, aber beide Varianten sind Legal Tech.

Furcht vor Bedeutungsverlust

Auch in diesem Unternehmen wird also Legal Tech eingesetzt. Woher kommt aber dann diese Abwehrhaltung? Sie hat damit zu tun, dass viele Juristen Furcht vor dem Bedeutungsverlust haben, der vermeintlich mit der Einführung ITgestützter Rechtsdienstleistungen einhergeht. Es ist verletzte Eitelkeit, wenn zwar zugestanden wird, dass einfache Fälle abgearbeitet werden könnten, niemals aber komplexere. Aber gerade die Bearbeitung von Komplexität ist die Stärke der IT. Nicht nur nach unserer Auffassung gehört es heute zu den Aufgaben eines Rechtsabteilungsleiters, Standardaufgaben zu identifizieren und IT-Lösungen zu finden, um Ressourcen zu schonen.

Legal Tech funktioniert nur in einfachen Rechtsgebieten

Entgegen der Auffassung vieler Juristen gibt es weder hochwertige noch minderwertige Rechtsgebiete. Die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung im Mietrecht ist nicht minderwertiger als Fragen des Exportkontrollrechts. Der Unterschied besteht in den Streitwerten. Es geht um geringere Beträge. Sozialrecht ist daher bei manchen Juristen weniger angesehen als das Unternehmenskaufrecht. Tatsächlich funktionieren aber beide Rechtsgebiete nach den gleichen Methoden. Legal Tech von janolaw ist rechtsneutral. Es arbeitet logikbasiert und kann daher für jedes Rechtsgebiet eingesetzt werden.

Legal Tech funktioniert nur in einfach gelagerten Fällen

Aufgrund dieses Missverständnisses wird oft die Auffassung vertreten, dass Legal Tech nur in einfach gelagerten Fällen funktioniert, nicht aber bei komplexeren Themen. Ein Jurist der einen Vertrag erstellen soll, muss sich an vielen Stellen entscheiden. Verwendet er für die Gewährleistung diese Formulierung oder eine andere. Im Gegensatz zu einer Rechtsberatung kann er die Lösung nicht offenlassen. Er kann nicht verschiedene Lösungen für ein Rechtsproblem präsentieren und es seinem Mandanten überlassen, die Entscheidung zu treffen. Wer einen Vertrag erstellt, entscheidet sich für eine bestimmte Variante.

Auch der Einwand, Legal Tech funktioniere nicht, denn es handle sich um Einzelfälle geht ebenfalls fehl. Legal Tech von janolaw unterscheidet zwischen Standardtexten und individuell einzutragenden Texten. Ist beispielweise ein Kaufvertrag zu erstellen, wird der Kaufgegenstand vom Nutzer beschrieben werden. Die Software kann dann Erläuterungen bei der Beschreibung der Kaufsache und Hinweise bieten, was genau eingetragen wird, obliegt aber dem Nutzer.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

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Mit der Auswahl der Dialogsprache bietet janolaw auch nicht deutschsprachigen Online-Händlern eine bequeme Erstellung von AGB & Co. an

Mit der Auswahl der Dialogsprache bietet janolaw auch nicht deutschsprachigen Online-Händlern eine bequeme Erstellung von AGB & Co. an

Mit der neuen Dialog-Sprachauswahl bietet janolaw allen Nutzern, die sich mehr in der englischen bzw. französischen Sprache heimisch fühlen eine Alternative für die Erstellung der juristischen Vorlagen für Ihren Online-Shop an.
Die Vorteile liegen auf der Hand, denn der von Anwälten für die Dokumentengenerierung bereit gestellte Fragenkatalog lässt sich leichter in der Muttersprache bzw. in einer geläufigeren Sprache erstellen. Mit dem neuen Service ebnet janolaw auch ausländischen Händlern, die den deutschen Online-Handel als Absatzmarkt erobern wollen, den Weg.

Das seit mehr als 15 Jahren bewährte Prinzip des Assistenten für die online Dokumentengenerierung hat sich im Rahmen dieser Neuerungen nicht verändert. Vor der Erstellung kann der Nutzer nun jedoch die Dialogsprache auswählen, neben der deutschen Sprache kann dies englisch bzw. französisch sein.
Nach der Sprachauswahl erfolgt die gesamte Erstellung, sei es die Fragenstellung oder die Erläuterungen der Fragen, in der jeweilig gewählten Sprache. Die juristischen Hintergründe für die Erstellung der Rechtstexte (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular) müssen im Detail nicht bekannt sein.

Wie schon bisher erhält der Nutzer nach der Generierung die Dokumente in den Sprachen deutsch, englisch und französisch und im Rahmen der ausgewählten Dialogsprache ein Erstellungsprotokoll, wo alle gestellten Fragen zusammen mit den getätigten Antworten aufgeführt werden. Im Falle einer Neugenerierung der Rechtstexte oder Änderung von Angaben steht die flexible Sprachauswahl für den Dialog dem Nutzer erneut zur Verfügung.
Die Funktionalität ist in allen mehrsprachigen AGB-Service enthalten und steht nicht nur Neukäufern zur Verfügung sondern auch Bestandskunden.

Den mehrsprachigen AGB Hosting-Service mit automatisierten Abmahnschutz per Schnittstelle gibt es für mehr als 35 Shopsysteme wie z.B. OXID, Shopware, Magento, Strato, Gambio, JTL, modified oder plentymarkets.

Darüber hinaus profitieren Onlinehändler bei der Nutzung der komfortablen Schnittstellen-Lösung auch von der modernen Online Streitschlichtung janoFair. Im Gegensatz zu der durch die Europäische Verordnung (ODR-Verordnung) eingeführten Online-Streitbeilegung (OS)-Plattform ist janoFair kostenfrei. Shopbetreiber können die Teilnahme an dem fairen Online Streitschlichtungsverfahren von janolaw Ihren Endkunden mit der Einbindung des janoFair Siegel signalisieren.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB-Service.
Ob als AGB Update-Service, der einfachen Copy & Paste Lösung, mit Aktualisierungsservice per E-Mail für Marktplätze bzw. den eigenen Internetshop, oder dem komfortablen AGB Hosting-Service für den eigenen Webshop mit kostenloser Online-Streitschlichtung janoFair und automatischer Aktualisierung der Rechtstexte per Schnittstelle.
Beide Service beinhalten die janolaw Abmahnkostenhaftung und die optionale Möglichkeit die Rechtstexte für den eigenen Online-Shop auch in englischer und französischer Sprache zu erwerben.
Darüber hinaus können Kunden mit dem Online-Shop Quick Check Ihren Internetshop auf weitere rechtliche Schwachstellen mit erhöhter Abmahngefahr überprüfen.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

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janoFair: Die moderne Online-Streitschlichtung / Jetzt auch für B2B bei internationalem Handel

janoFair: Die moderne Online-Streitschlichtung / Jetzt auch für B2B bei internationalem Handel

janoFair von janolaw bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung in Konfliktfällen zwischen Onlinehändlern und ihren Kunden. Das Verfahren ist freiwillig. Ab sofort kann janoFair auch bei Problemen zwischen Shopbetreibern und ihren gewerblichen Kunden (Schlichtung für B2B) im internationalen Handel eingesetzt werden.

Eine Auseinandersetzung bleibt im Online-Handel auch dann nicht aus, wenn der Kunde ein Unternehmer ist und den Kaufvertrag im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit geschlossen hat. Hierbei gilt es eine Eskalation zu vermeiden, die im schlimmsten Fall in einen teuren und langwierigen Prozess münden kann. Ein solcher Prozess kann das Kundenverhältnis nachhaltig zerstören. Mit der janoFair Online-Schlichtung bietet janolaw eine Alternative zu den Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Das janoFair-Siegel und die Online-Streitschlichtung sind Bestandteile des neuen AGB Update-Service B2B Gold. Als international tätiger Onlineshop können Sie unsere internationalen AGB auf Basis des UN-Kaufrechts ebenso nutzen, wie auch ein rechtsicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung. Darüber hinaus steht Ihnen das janoFair-Siegel nach Ergänzung der persönlichen Daten und Hinterlegung eines Ansprechpartners für eine kostenfreie Streitschlichtung zur Verfügung.

Die janoFair Online-Schlichtung bietet eine außergerichtliche Konfliktbeilegung ohne hohe Folgekosten und ohne unkalkulierbares Prozessrisiko. Das innovative janoFair-Schlichtungsverfahren sorgt dabei für einen neutralen Interessenausgleich zwischen dem Internethändler und seinen Kunden. Mit einem unverbindlichen Schlichtungsvorschlag werden die Positionen der Beteiligten neutral und unparteiisch vom Streitschlichter abgewogen. Das Ziel ist ein schnelles und kostenneutrales Verfahren, das mit einer einvernehmlichen und gütlichen Streitbeilegung endet.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der bequemen Kommunikation über das Internet ist die Streitschlichtung für den gewerblichen Kunden und für den Shopbetreiber mit einem AGB Update Service B2B Gold von janolaw kostenfrei.

Onlinehändler, die an dem fairen und kostenfreien Online-Streitschlichtungsservice von janolaw teilnehmen, können dies ihren Kunden mit dem janoFair-Siegel signalisieren. Dadurch kann der Internethändler dem Sicherheitsbewusstsein seines Kunden Rechnung tragen und ein Mehr an Vertrauen schaffen. Denn gerade bei Verträgen zwischen Unternehmern spielt eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

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