Autor: Firma InVision

Workforce Management mit injixo auf der CCW 2024: KI- und Cloud-basiert, digital und automatisiert – trotzdem von Mensch zu Mensch

Workforce Management mit injixo auf der CCW 2024: KI- und Cloud-basiert, digital und automatisiert – trotzdem von Mensch zu Mensch

Als Aussteller der ersten Stunde ist das Düsseldorfer Softwareunternehmen InVision natürlich auch auf der 25. CCW in Berlin mit einem Ausstellungsstand dabei. Ganz nach dem Motto “Unite human and artificial power” der diesjährigen Jubiläumsausgabe der Contact-Center-Fachmesse präsentiert InVision mit seinen injixo Workforce Management (WFM) Produkten ein umfassendes Lösungsportfolio für eine vollständig digitalisierte Personaleinsatzplanung im Contact Center, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Die injixo-Lösungen sind Cloud-basiert und enthalten KI-gestützte Module, die mit verschiedenen Algorithmen des maschinellen Lernens arbeiten. Manager und Planer können mit injixo ihre WFM-Prozesse komplett digital und weitestgehend automatisiert gestalten. Trotz Künstlicher Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung ist und bleibt dennoch der Mensch, bzw. die Servicemitarbeitenden, das Herzstück authentischer, empathischer Kundeninteraktionen. Zu diesem Thema präsentiert Andreas Bopp, Sales Director bei InVision, in seinem Vortrag am zweiten Messetag, 28.02.2024, um 11:30 Uhr, im Messeforum in Halle 3, praktische Lösungen, wie Unternehmen den Weg in die KI-gestützte Zukunft gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden aktiv gestalten können.

Am injixo-Stand (Halle 3, Stand H17) können Besucher der CCW live erleben, wie injixo dabei hilft, das volle Potenzial von Contact-Center-Mitarbeitenden zu entfalten, indem Kontaktvolumen und Personalbedarf perfekt ausbalanciert werden. So wird der gezielte Einsatz der Mitarbeitenden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Verfügbarkeiten gewährleistet, um ein qualitativ hochwertiges Kundenerlebnis zu erreichen. Das wird auch in den Kurzpräsentationen von injixo am 27.02.2024 um 11.40 Uhr, am 28.02.2024 um 14.20 Uhr und am 29.02.2024 um 9.30 Uhr im TeleTalk-Demoforum demonstriert.

Außerdem können die Standbesucher von injixo auf der CCW an einem Gewinnspiel teilnehmen und mit Glück ein Paar Apple AirPods Pro 2 gewinnen. Dafür gilt es in einem kurzen Online-Quiz herauszufinden, auf welchem Expertenlevel sich das persönliche Workforce-Management-Wissen befindet. Alle Einzelheiten zum Quiz und zum Gewinnspiel gibt es vom injixo-Standpersonal auf der Messe.

Über die InVision AG

Seit 1995 hilft InVision ihren Kunden, das volle Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu entfalten. Mit injixo, den Cloud-basierten Softwareprodukten, erhalten Unternehmen eine nahtlos integrierte Workforce-Management-Lösung zur effizienten Einsatzplanung und Weiterbildung ihres Personals. Über 200.000 Anwender in mehr als 30 Ländern weltweit vertrauen auf die technologische Expertise von InVision. In Düsseldorf, dem Hauptsitz von InVision, sowie in Leipzig, Utrecht, London, Paris und Chicago arbeiten mehr als 120 Mitarbeitende täglich daran, die Zukunft der Arbeit zu gestalten.

Weitere Informationen unter: www.injixo.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

InVision AG
Speditionstr. 5
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 781781-0
Telefax: +49 (2102) 728-111
http://www.invision.de

Ansprechpartner:
Jutta Handlanger
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (2102) 728-252
Fax: +49 (2102) 728-111
E-Mail: jutta.handlanger@invision.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden, im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.

Empfehlung der Angebotsannahme

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende Delisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten, eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.

Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand und Aufsichtsrat.

Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglich

Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerruf der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse  beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und bei Tradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann.

Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang

Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten, da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

Delisting ist im Interesse des Unternehmens

In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen. Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden.   Darüber hinaus werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt. Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang zum Kapitalmarkt angewiesen ist.

Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite www.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar und wird bei der InVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5, 40221 Düsseldorf, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen bitte per E-Mail an ir@invision.de.

Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist.

Über die InVision AG

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

InVision AG
Speditionstr. 5
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 781781-0
Telefax: +49 (2102) 728-111
http://www.invision.de

Ansprechpartner:
Jutta Handlanger
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (2102) 728-252
Fax: +49 (2102) 728-111
E-Mail: jutta.handlanger@invision.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

InVision AG veröffentlicht Konzernzwischenmitteilung zum ersten Quartal 2023 mit Umsatzplus von 5 Prozent

InVision AG veröffentlicht Konzernzwischenmitteilung zum ersten Quartal 2023 mit Umsatzplus von 5 Prozent

Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat heute ihre Konzernzwischenmitteilung zu den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres vorgelegt. Der Gesamtumsatz lag im ersten Quartal 2023 mit 3,749 Millionen Euro insgesamt 5 Prozent über dem Ergebnis der Vorjahresperiode (3M 2022: 3,580 Mio. Euro). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug minus 0,641 Millionen Euro und lag damit 14 Prozent unter dem Ergebnis des ersten Quartals 2022 (3M 2022: minus 0,563 Mio. Euro). Die EBIT-Marge lag bei minus 17 Prozent (3M 2022: minus 16 Prozent). 

Das Konzerngesamtergebnis sank auf minus 0,864 Millionen Euro (3M 2022: minus 0,758 Mio. Euro) und das Ergebnis pro Aktie ging auf -0,39 Euro zurück (3M 2022: -0,34 Euro). Der operative Cashflow sank um 13 Prozent auf 1,772 Millionen Euro (3M 2022: 2,046 Mio. Euro) und die liquiden Mittel erhöhten sich zum 31. März 2023 um 26 Prozent auf 8,168 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 6,489 Mio. Euro).

Das Eigenkapital sank um 10 Prozent auf 7,142 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 7,965 Mio. Euro). Die Bilanzsumme erhöhte sich um 15 Prozent und lag zum 31. März 2023 bei 21,752 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 18,918 Mio. Euro). Damit betrug die Eigenkapitalquote 33 Prozent zum Ende des ersten Quartals 2023 (31. Dezember 2022: 42 Prozent). Insgesamt liegt diese Geschäftsentwicklung im Rahmen der Erwartungen des Vorstands der Gesellschaft.

Die Konzernzwischenmitteilung zu den Ergebnissen des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2023 der InVision AG steht ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung: www.ivx.com/investors/financial-reports.

Über die InVision AG

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

InVision AG
Speditionstr. 5
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 781781-0
Telefax: +49 (2102) 728-111
http://www.invision.de

Ansprechpartner:
Judith Funk
Assistant Corporate Communications
Telefon: +49 (2102) 728-259
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.