Autor: Firma eurodata

Seit Anfang des Jahres 2025 gelten Neuerungen bei der elektronischen Krankmeldung

Seit Anfang des Jahres 2025 gelten Neuerungen bei der elektronischen Krankmeldung

Um eine erhöhte Transparenz im eAU-Meldeverfahren zu erlangen, werden ab dem 01.01.2025 weitere Rückmeldegründe eingeführt.

Diese Rückmeldungen kommen neu hinzu:

  • Zeiten von stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen (Rückmeldegrund 5).
  • Wenn ein teilstationärer Krankenhausaufenthalt vorliegt, meldet die Krankenkasse, dass ein Nachweis vorliegt, jedoch ohne Angabe der genauen Zeiten des Aufenthaltes (Rückmeldegrund 6).
  • Bisher war es im Verfahren so, dass im Falle eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes in der Regel nur das voraussichtliche Ende des Aufenthaltes gemeldet wurde. Um das tatsächliche Ende des Aufenthaltes in Erfahrung zu bringen, war eine weitere Abfrage erforderlich.

Dies wird ab 2025 deutlich erleichtert, denn eine erneute Abfrage ist nicht mehr nötig. Die Krankenkasse übermittelt das tatsächliche Ende des Krankenhausaufenthaltes aktiv. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass eine eAU-Abfrage vorliegt und zuvor das voraussichtliche Entlassungsdatum gemeldet wurde.

  • Beim Vorliegen von ausländischen oder privatärztlichen AU-Zeiten meldet die Krankenkasse ebenfalls, dass ein Nachweis vorliegt ohne Angabe der genauen Zeiten (Rückmeldegrund 8).
  • Wenn eine AU-Abfrage während eines laufenden Kassenwechsels an die Vorkasse weitergeleitet wurde (weil der Folgekasse noch keine AU-Daten vorliegen), erhalten Sie von der Folgekasse eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „Weiterleitungsverfahren“ (Rückmeldegrund 9). Zusätzlich erhalten Sie auch eine Rückmeldung von der Vorkasse.
  • Sofern eine AU-Bescheinigung in Papierform vorliegt, die ungültige Daten enthält und eine Korrektur vom Versicherten angefordert wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „In Prüfung“ (Rückmeldegrund 7). Wird innerhalb von 28 Tagen eine korrigierte AU-Bescheinigung eingereicht, erhalten Sie aktiv eine Rückmeldung mit den AU-Daten.

Es wird also – inklusive der bereits bestehenden Gründe – folgende möglichen Rückmeldegründe seitens der Krankenkasse geben:

1 = Unzuständige Krankenkasse / unbekannte Person
2 = AU
3 = Krankenhaus
4 = Nachweis liegt nicht vor
5 = Reha/Vorsorge (Stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen)
6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung
7 = In Prüfung (Zwischenmeldung bei Klärung falscher Angaben)
8 = Anderer Nachweis liegt vor (ausländische oder privatärztliche AU)
9 = Weiterleitungsverfahren nach § 304 SGB V (Weiterleitung bei Kassenwechsel)

In edtime wurden die oben genannten Anpassungen bereits vorgenommen. Mitarbeiter können sich unkompliziert arbeitsunfähig melden und der Arbeitgeber kann per Knopfdruck den elektronischen Krankenschein ziehen und den Meldungsprozess anstoßen. Dieser automatisierte Ablauf beschleunigt nicht nur das Verfahren, sondern sorgt auch dafür, dass alles rechtskonform ist. Anschließend kann der Arbeitgeber oder Lohnsachbearbeiter mit der eAU auf die Krankenkasse zugehen und für seinen Mitarbeiter die Rückerstattung einfordern.

Über die eurodata AG

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.

Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 600 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eurodata AG
Großblittersdorfer Str. 257-259
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 8808-0
Telefax: +49 (681) 8808-300
https://www.eurodata.de/

Ansprechpartner:
Markus Metz
Leiter Corporate Marketing
Telefon: +49 (681) 8808-734
Fax: +49 (681) 8808-300
E-Mail: m.metz@eurodata.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

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edtime: Integration der digitalen Mitarbeiterakte erleichtert Unternehmen die Arbeit

edtime: Integration der digitalen Mitarbeiterakte erleichtert Unternehmen die Arbeit

Mit der ganzheitlichen Betrachtung ihres Produktportfolios hat eurodata seinen Anwendern schon zahlreiche Synergieeffekte gebracht. So profitieren zum Beispiel Unternehmen und deren Lohnbüros von der Bereitstellung einer digitalen Dokumentenablage in edcloud bzw. PISA. Hier findet das Unternehmen alle relevanten Auswertungen und Personaldokumente, die das Lohnbüro im Zuge der Lohnabrechnung produziert oder für das Unternehmen speichert. Neben den Dokumenten auf Firmenebene, können in edcloud/PISA auch Dokumente auf Mitarbeiterebene gespeichert werden. Die Anzeige dieser mitarbeiterspezifischen digitalen Dokumentenablage in der Zeiterfassungslösung  edtime soll dabei helfen, den Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Lohnbüro noch mehr zu vereinfachen, indem der permanente Wechsel zwischen den Systemen (edtime, edcloud/PISA, edlohn) auf ein Minimum beschränkt wird. Jetzt können sich Unternehmer als Anwender direkt in edtime sämtliche Mitarbeiter-Dokumente anzeigen lassen; das spart Zeit, reduziert Nachfragen und sorgt für mehr Transparenz.

Langfristig will eurodata noch einen Schritt weiter gehen. Sukzessiv soll die Mitarbeiterakte für edtime Anwender weiter ausgebaut werden. Auch ohne Verbindung zu edlohn soll es in Zukunft möglich sein, wichtige Dokumente wie Verträge, Zeugnisse etc. digital in einem Mitarbeiterprofil zu speichern. Erinnerungsfunktionen, z. B. zum Erneuern von Dokumenten (Zertifikate etc.), sind ebenfalls geplant.

Mehr Informationen zu edtime unter: www.edtime.de

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Daten- und Prozessplattformen von compacer als Treiber der Digitalisierung

Daten- und Prozessplattformen von compacer als Treiber der Digitalisierung

Ein Fachbeitrag im IT-Management-Magazin beleuchtet die Bedeutung zentraler Daten- und Prozessplattformen für die Transformation von Logistikunternehmen. In einer Branche, die maximale Flexibilität erfordert, ist die Verfügbarkeit aktueller Daten entscheidend für den Erfolg. Volker Hettich, Chief Strategy Officer von compacer, einem Tochterunterunternehmen der eurodata, erklärt im aktuellen Beitrag der dreiteiligen Logistik-Serie, warum diese Plattformen für agile Logistikprozesse unerlässlich sind. Zudem stellt er die sechs wichtigsten Trends vor, die die Logistikbranche im Jahr 2025 prägen werden.

Lesen Sie hier den Artikel.

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eurodata Portfolio bekommt innovativen Zuwachs im Bereich HR-Solutions

eurodata Portfolio bekommt innovativen Zuwachs im Bereich HR-Solutions

Die moderne Arbeitslandschaft ist geprägt durch ein Maximum an Heterogenität – sei es technologisch, räumlich oder strukturell. Das ist für die Zusammenarbeit in den Unternehmen Chance und Herausforderung zugleich. Mitarbeiter in den Personalabteilungen und Lohnbüros dürfen sich jetzt auf digitale Unterstützung freuen. So hat eurodata mit seinen Cloud-Lösungen edtime (Zeitmanagement) und edlohn (Lohn- und Gehaltsabrechnung) im HR-Bereich bereits seit Jahren Kernsysteme etabliert und liefert mit den neuen Software-Modulen weitere Benefits im Kontext der HR-End-to-End-Prozesse.

Unter dem Oberbegriff Task Management Services bringt das Unternehmen zwei neue Module auf den Markt: ein Kommunikations-Modul und ein verbessertes Aufgabenmanagement-Modul. Beide Neuerungen sind vollständig in das HR-Software-Ecosystem der eurodata integriert und ergänzen dieses vor allem bei Aufgaben- und Informationsaustausch-Prozessen, die über den internen HR-Bereich hinausgehen, so dass auch räumlich verteilte Unternehmenseinheiten oder externe Serviceanbieter und Steuerberater leichter eingebunden werden können. Das neue Kommunikationstool erinnert in seinen Funktionen stark an WhatsApp. Damit kann im Eins-zu-Eins oder in Gruppen gechattet werden und auch der unkomplizierte Austausch von Dokumenten (inkl. Fotos und Videos) ist möglich. Ziel ist es, komplexe Strukturen und Abläufe praxisnaher zu gestalten und zu vereinfachen. Da die Folge von Kommunikation im geschäftlichen Umfeld in der Regel das Entstehen von Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist, hat eurodata auch ein neues, modernes Aufgabenmanagement entwickelt, welches mit dem Kommunikations-Modul interagiert. Dieses geht über die bereits in der Vergangenheit vorhandenen Funktionen hinaus, beispielsweise mit Templates, Vorlagen, Checklisten und To-Do-Übersichten.

Mit diesen und weiteren, für die Zukunft geplanten modularen Erweiterungen geht eurodata konsequent seinen Weg als anerkannter Anbieter innovativer Personal-Administrationslösungen weiter. Im nächsten Schritt ist der Ausbau der bestehenden Self-Service-Funktionen für Arbeitnehmer angedacht.

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Zeit Online: Zoll deckt vermehrt Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf

Zeit Online: Zoll deckt vermehrt Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf

Die vom Zoll für das zurückliegende Jahr veröffentlichten Zahlen zeichnen ein erschreckendes Bild, was die Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland betrifft. Laut Zeit Online wurde bei jeder vierten Kontrolle ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Vor allem in der Gastronomie, dem Beherbergungssektor, der Logistik sowie in der Baubranche mehrten sich die Verstöße. Ob es sich bei diesen Fällen um ein bewusstes Hintergehen des Mindestlohns handelt oder die Ursachen schlicht in einer mangelhaften Datenlage zu suchen sind, wurde dabei nicht bekannt.

Fakt ist, dass die Zeiterfassungslösung edtime helfen kann, diese Situation vollständig zu lösen. Mit der edtime App lassen sich Arbeitszeiten mobil und unkompliziert erfassen. Zugleich ist im System immer der gesetzlich bindende Mindestlohn hinterlegt, ebenso wie die Richtlinien für Mini- oder Midijobber. So sorgt edtime im Hintergrund dafür, dass automatisch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Darüber hinaus stellt das System rechtssichere Dokumente bereit, so dass bei Zollkontrollen auf Knopfdruck alle relevanten Informationen über die Mitarbeiterverhältnisse, Arbeitszeiten und Bezahlung zur Verfügung stehen. Schon heute setzen verschiedene Gastrobetriebe und Hotels auf edtime, u.a. die Vinothek Weinzuhause und Hotel Parkhotel Emstaler Höhe.

Interessenten können den Funktionsumfang von edtime 30 Tage kostenlos testen.

Mehr Informationen zu edtime und dem kostenlosen Test: Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung online – edtime🐿️

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Kundenstimmen zu einer erfolgreichen Arbeitszeiterfassung mit edtime

Kundenstimmen zu einer erfolgreichen Arbeitszeiterfassung mit edtime

Immer mehr Unternehmen nutzen edtime für die digitale Arbeitszeiterfassung und flexible Personalplanung. Egal, ob es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, eine Gesundheitseinrichtung, einen Handwerksbetrieb oder eine Tankstelle handelt – für alle ist eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben. Eine digitale Zeiterfassung wie edtime bietet viele Vorteile hinsichtlich Effizienz, Genauigkeit und einfacher Auswertung, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Zudem erleichtert sie die Einhaltung weiterer arbeitsrechtlicher Bestimmungen und fördert eine transparente Personalplanung.

Die nachstehenden Beispiele beschreiben, wie verschiedene Unternehmen die digitale Zeiterfassung edtime bereits erfolgreich einsetzen.

Referenz Gesundheitswesen: Dr. Carolin Habermeier, Zahnärztin

„Von unserem Team hatte niemand Erfahrung mit einer digitalen Zeiterfassung und alle finden es klasse. Mussten die Zahnarzthelferinnen in früheren Jobs argumentieren, wenn sie früher Schluss machen wollten, ist bei uns das Gegenteil der Fall. Durch die Transparenz ist es sehr unkompliziert, mit einem Zeitausgleich einem Mitarbeiter mal ein verlängertes Wochenende zu ermöglichen. Das wirkt sich natürlich positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus und davon haben alle etwas, das Team, die Ärzte und nicht zuletzt die Patienten.“

„Dass die Kalenderfunktion von edtime so cool ist, hätte ich nicht erwartet. Damit lassen sich Urlaube planen, Fortbildungen koordinieren und ich habe immer den Überblick.“

Link: Referenzbericht im Gesundheitswesen Erfahrungsbericht Zahnarztpraxis Dr. Carolin Habermeier

Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung in Filial- und Franchiseunternehmen: Hans Lantzsch, Verkaufsleiter Bäckerei Lantzsch

„Junge Menschen identifizieren sich in einem starken Maße mit digitalen Prozessen. Sie machen alles über ihr Handy, und wenn wir in einem Vorstellungsgespräch darauf verweisen können, dass wir unsere Zeiterfassung und Dienstplanung digital machen, haben wir diese jungen Bewerber gleich auf unserer Seite.“

„Ich bin zu tausend Prozent zufrieden mit der Automatisierung der Zeiterfassung in unseren Filialen.“

Link: Referenzbericht Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung in Filial- und Franchiseunternehmen Erfahrungsbericht Bäckerei Lantzsch

Schichtplanung und Zeiterfassung im Tankstellen-Business: Heike Reinecke, Tankstellenpächterin Bochum, Westfalen Tankstellen

„Die Tatsache, dass meine Mitarbeiter sich jetzt über eine mobile App im Kassenbereich ein- und ausloggen können, ist eine enorme Erleichterung bei der täglichen Zeiterfassung.“

„Seit ich edtime PLUS im Einsatz habe, hängt das Mindestlohngesetz nicht mehr wie ein Damoklesschwert über mir und ich bin wesentlich entspannter.“

Link: Referenzbericht Schichtplanung und Zeiterfassung im Tankstellen-Business Erfahrungsbericht Westfalen Tankstellen Bochum

Mobile Zeiterfassung im Handwerk: Tim Schepler, Geschäftsführer Heide Bauelemente GmbH, Flensburg

„Wenn bei der Zollkontrolle auf einer Baustelle die Beamten unsere mobile Zeiterfassung in edtime sehen, erübrigen sich alle weiteren Fragen und unsere Mitarbeiter können sich gleich wieder an ihre Arbeit machen.“

„edtime PLUS bietet uns eine zeitgemäße und zuverlässige Einsatzplanung, inklusive Zeiterfassung, ohne dass wir einen eigenen Server aufsetzen müssen. Im zertifizierten Rechenzentrum der eurodata in Saarbrücken wissen wir zudem unsere Daten bestens aufgehoben. Wir können uns unserem eigenen Geschäft widmen und die Arbeitszeiterfassung dennoch professionell durchführen.“

Link: Referenzbericht mobile Zeiterfassung im Handwerk Erfahrungsbericht Heide Bauelemente

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edlohn erreicht erneut sehr guten Wert beim Net Promotor Score

edlohn erreicht erneut sehr guten Wert beim Net Promotor Score

Mit einem Wert von 62 Punkten zählt der aktuelle Net Promoter Score (NPS) der eurodata zu den Topergebnissen. Mehr als 1.100 edlohn-Anwender haben sich am NPS beteiligt und edlohn sowie die damit in Verbindung stehenden Services beurteilt.

Der NPS ist eine Kennzahl, die den Weiterempfehlungswert eines Produkts oder einer Dienstleistung wiedergibt; Werte über 50 Punkte werden als sehr gute Ergebnisse eingeordnet. Darüber hinaus gilt, je höher der Wert, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Kunde eine Empfehlung gegenüber Dritten ausspricht.

Mit einem NPS von 62 in der Kategorie „SaaS-Lösungen“ liegt edlohn weit über dem Durchschnitt und unterstreicht seine starke Marktposition. Diese Beurteilung sehen die Softwareentwickler der eurodata als Motivation, sich auch weiterhin immer frühzeitig mit den neuesten Trends und Technologien, beispielsweise KI-Themen (im Kontext der Entgeltabrechnung), auseinanderzusetzen. Zugleich legen sie ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse und Problemstellungen der Anwender, aber auch auf Veränderungen in deren Nutzungsverhalten.

Für das neue Jahr haben sich die Software-Entwickler bereits verschiedene Aufgabenstellungen und Neuerungen auf die Roadmap geschrieben. So soll es in edlohn beispielsweise eine Fahrzeugverwaltung für Verbrenner, Elektrofahrzeuge, Pedelecs und Jobräder geben, eine Erinnerungsfunktion für die Bescheinigung des Kinderkrankengelds, die Abrechnung von Qualifizierungsgeld sowie die Möglichkeit, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch zu beantragen. Außerdem soll schon in Kürze die Pilotphase des neuen „Monats-Splits“ starten.

Grundlage dieser Neuerungen sind vielfach Impulse von Anwendern, die ihre Ideen und Wünsche im Rahmen der Nutzerbefragung näher erläutern konnten. Das weiß man bei eurodata sehr zu schätzen, denn nicht zuletzt aufgrund des engen Austauschs mit den Kunden ist man in der Lage, edlohn so nah an den Bedürfnissen der Anwender weiterzuentwickeln.

 

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Funktion „Offline-Stempeln“ macht die digitale Zeiterfassung edtime noch komfortabler

Funktion „Offline-Stempeln“ macht die digitale Zeiterfassung edtime noch komfortabler

Damit das Erfassen der Arbeitszeit möglichst „on-the-fly“ und ohne große Einschränkungen erfolgen kann, hat eurodata edtime um die Funktion des „Offline-Stempelns“ erweitert. Das sorgt für weniger Stress, denn jetzt kann auch gestempelt werden, wenn gerade mal kein Internetzugriff möglich ist. Sobald das Gerät wieder Internet hat, werden die gebuchten Zeiten in edtime automatisch nachgetragen. Wie auch bei anderen Buchungen, wird auch das Offline-Buchen vom System dokumentiert. Das erhöht die Transparenz und macht die Arbeitszeiterfassung noch unkomplizierter und flexibler.

Mehr Informationen unter: www.eurodata.de/news/offline-stempeln-mit-edtime/

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PTA-Magazin: Digitale Arbeitszeiterfassung in Apotheken ist verpflichtend

PTA-Magazin: Digitale Arbeitszeiterfassung in Apotheken ist verpflichtend

Seit Anfang 2024 gilt auch für Apotheken die Verpflichtung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Doch dabei geht es nicht allein darum, die Arbeitszeit von Anfang bis Ende zu erfassen und zu dokumentieren. Auch Kaffee- und Raucherpausen, Umkleidezeiten, Verschiebungen, Überstunden etc. müssen festgehalten werden. Diese Rahmenbedingungen und unterschiedliche Arbeitsmodelle machen es der Apothekenleitung oft schwer, die korrekten Zeiten zu erfassen. Dabei würde eine präzise Zeiterfassung sowohl der verantwortlichen Personalleitung als auch den angestellten PTAs helfen, am Monatsende eine korrekte Lohnabrechnung vorzunehmen und der gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen. Mit diesen Vorgaben, Herausforderungen und Chancen beschäftigt sich das Apothekenmagazin „Die PTA“ in seiner Online-Ausgabe.

Apotheken, die bei der digitalen Zeiterfassung auf edtime setzen, vereinfachen damit ihre Arbeitsabläufe deutlich. Das liegt an verschiedenen Faktoren. Zum einen ist das „Ein- und Ausloggen“ über ihr Handy, Tablet oder den Computer für die Mitarbeiter sehr unkompliziert. Zum anderen sind die Arbeitszeiten für die Apothekenleitung jederzeit einsehbar, so dass stets nachvollzogen werden kann, wer wann wieviel gearbeitet hat. Das hilft nicht nur bei der Lohnabrechnung und dem Abgelten oder Ausgleichen von Überstunden, sondern auch wenn es darum geht, Dienste untereinander zu tauschen.

Durch die präzise Erfassung der Arbeitszeiten der Apotheker und PTAs ist nicht nur dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Vorgaben korrekt eingehalten werden. Auch Bereitschaftsdienste, Engpässe oder Urlaubsvertretungen lassen sich mit edtime besser handhaben. Das wiederum führt einerseits zu mehr Planungssicherheit und andererseits zu mehr Flexibilität im Bedarfsfall. Ines A. Baitz, Inhaberin der Mühlen-Apotheke in Rosdorf fasst ihre Erfahrungen mit edtime so zusammen: „Für uns als Apotheke sind zwei Aspekte für den Einsatz von edtime, der online Arbeitszeiterfassung in Verbindung mit Personaleinsatzplanung, ausschlaggebend: Zum einen der geringe Aufwand, einmal angelegte Dienstpläne kopieren zu können und nur noch die wenigen aktuellen Änderungen einzupflegen. Zum anderen die Sichtbarkeit von Merkmalen wie PTA, Apotheker usw. bei der Planung. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern via App z.B. bei Urlaubsanträgen, der Zeiterfassung oder der Anzeige der Dienstpläne kommt prima an und bringt uns als Team noch näher zusammen. Ich kann edtime für Apotheken nur empfehlen.“

Mehr Informationen zu edtime: Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung online – edtime?️

Über die eurodata AG

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.

Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 600 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission.

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Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.  

Nach Einschätzung von eurodata bringen die anstehenden Veränderungen konkreten Handlungsbedarf mit sich.  Die nachstehende Übersicht soll den Verantwortlichen in den Unternehmen helfen, bei ihren Anpassungen die richtigen Prioritäten zu setzen.

1. Wegfall der Rechtskreistrennung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost und dem Rechtskreis West fallen weg. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden. Dabei ist zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Unternehmen, die edlohn in Einsatz haben müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen, da diese bereits in der Software erfolgt sind.

2. Neuer Mindestlohn seit Januar 2025

Der gesetzliche Mindestlohn hat sich zum 1.1.2025 von 12,41 € auf 12,82 € erhöht. Die Verdienstgrenze eines Minijobbers ist von 538 € auf 556 € gestiegen. Die Änderungen sollten Unternehmen in der Zeiterfassung und Lohnabrechnung schnellstmöglich vornehmen, nicht zuletzt deshalb, weil der Zoll erfahrungsgemäß nach Mindestlohnerhöhungen verstärkt Kontrollen durchführt. In der eurodata Lösung edtime wurden diese Daten automatisch aktualisiert und in edlohn können Angaben zur Überwachung des Mindestlohns hinterlegt werden.

3. Erweiterungen im eAU-Verfahren

Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen bei der elektronischen Krankmeldung, wird es zum 1.1.2025 umfangreiche Anpassungen seitens der Krankenkassen zum eAU-Verfahren geben. Das sind unter anderem: Weitere Rückmeldegründe durch die Krankenkassen, Erweiterungen der Protokolle, Ergänzung der Abfragesachverhalte.

4. Initialmeldung 2025 der Betriebsdaten

Der 31.5.2024 war der Stichtag zur Meldung der neuen Unternehmensnummer an die Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung eines Unternehmensdatenbasisregisters. Aufgrund zu weniger Rückmeldungen hat die Bundesagentur für Arbeit zu einer erneuten Meldung im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.5.2025 aufgerufen. Das betrifft auch Unternehmen, die die Meldung 2024 bereits getätigt haben. In edlohn lässt sich die Unternehmensnummer einpflegen; die Meldung erfolgt dann automatisch mit dem Abrechnen in der Zeit von Februar bis Mai 2025.

5. Weitere Pflichten im Rahmen der euBP

Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Übermittlung der Daten für eine Betriebsprüfung verpflichtend. Seit dem 1.1.2025 müssen zudem Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend mitgeliefert werden. In edlohn wurde dies in Verbindung mit edrewe bereits umgesetzt.

6. Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitgeber müssen bei ihren Arbeitnehmern zur Berechnung der Versicherungsbeiträge nur das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Die Differenz, um welche die Grenze überschritten wird, ist nicht beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten seit 1.1.2025 bundeseinheitlich und erhöhen sich wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 € pro Jahr sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung 96.600 € pro Jahr.

7. Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Die zur Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu Grunde genommen Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhöhen sich von 69.300 € im Jahr 2024 auf 73.800 € im Jahr 2025.

8. Änderungen an den Beitragssätzen der Sozialversicherungen

Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (bleibt wie in 2024)
Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz: 14,0 % (bleibt wie in 2024)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (erhöht von 1,7 % in 2024)
Pflegeversicherung (PV): 3,6 % (erhöht von 3,4 % in 2024)
Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV: 0,6 % (bleibt wie in 2024)
Rentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 % (bleibt wie in 2024)
Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % (bleibt wie in 2024)
Die geänderten Beitragssätze sind in edlohn bereits hinterlegt.

9. Abfindung: Wegfall der Fünftelregelung

Außerordentliche Vergütungen sind bisher mittels der Fünftelregelung steuervergünstigt, damit der Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang der Progressionswirkung unterliegt. Seit dem 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fünftelregelung über den Lohnsteuerabzug aufgehoben, um die Bürokratie für die Unternehmen zu vereinfachen. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Fünftelregelung weiterhin in der Einkommenssteuerveranlagung in Anspruch nehmen, sodass ihm im Endeffekt keine Nachteile entstehen. Der Wegfall der Fünftelregelung ist in edlohn bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Weitere Infos zu edlohn finden Sie hier.

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