BITMi ruft Software-Mittelstand zur Teilnahme an EU-Umfrage zu IKT-Patenten auf
Die Umfrage beinhaltet Fragen zur Bewertung und Verbesserung des aktuellen Schutzregimes von Innovationen in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Teilnehmer können Fragen zu Nutzen und Nachteilen des patentrechtlichen Schutzes beantworten. Auch werden mögliche Reformen zur Diskussion gestellt. Unter anderem werden erhöhte Anforderungen an die Erteilung von Patenten, eine kürzere Dauer des patentrechtlichen Schutzes oder ein strenger Ausschluss von Softwarepatenten angesprochen.
Der BITMi begrüßt empirische Untersuchungen zum Reformbedarf des Patentsystems in Hinblick auf die europäische Softwarewirtschaft. Mit seinem BITMi-Positionspapier – Digitaler Mittelstand 2020 hat der BITMi sich für ein klares Verbot der Patentierung von softwarebezogenen Problemlösungen ausgesprochen und eine Schutzschirmklausel zur Beschränkung der Wirkung des bereits erteilten Bestands an Softwarepatenten gefordert.
Der BITMi ruft Softwareunternehmen zu einer breiten Teilnahme an der CIFRA-Studie auf, damit die europäische Politik ein hinreichendes Bild von den Interessen der Softwarewirtschaft erhält.
Bis zum 31.07.2017 können insbesondere Softwareunternehmen und unabhängige Entwickler unter der Adresse https://inno.limequery.com/228186 an der Umfrage teilnehmen.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.
Weitere Informationen:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de
Hauptstadtbüro:
Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007
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BITMi kritisiert Digital-Aktionismus der Bundesregierung
Der jüngste vom BITMi kritisierte Vorfall ereignete sich gestern, als Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin die Schaffung eines digitalen Antidiskriminierungsgesetzes und einer kontrollierenden behördlichen Digitalagentur ins Spiel brachte. Dies soll laut Maas für „eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Diskriminierungen“ in der digitalen Welt sorgen. Durch Big Data und unbekannte Algorithmen zu deren Auswertung sei es möglich, dass Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Verhalten diskriminiert werden, ohne dieses überhaupt zu erfahren. Um Diskriminierungen zu verhindern, sollen Unternehmen ihre Algorithmen offenlegen. Die Nutzer seien dann in der Lage, diese zu verstehen und wahrzunehmen, wie sie von Unternehmen und den verwendeten Algorithmen beeinflusst werden. Algorithmen, die in den Augen der Digitalagentur gegen das digitale Antidiskriminierungsgesetz verstoßen, wären dann nicht zulässig.
„Natürlich ist es wichtig, dass Menschen wissen, wie automatische Technologien mit ihren Daten umgehen und welche Folgen dies hat“ äußerte sich Grün, „aber mal wieder ist der Weg, der eingeschlagen werden soll, der absolut falsche“.
Laut Grün sei es bisher unstrittig gewesen, dass innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle die Zukunft seien und Deutschland sich deswegen als so attraktiv wie möglich präsentieren muss, um einen Teil der Wirtschaft der Zukunft auch hierzulande zu entwickeln. „Zwingt man Unternehmen mit datenbasierten Geschäftsmodellen ihre Algorithmen als absolutes Kern-Asset offenzulegen, werden diese Deutschland sicher meiden und wir verspielen erneut die Chance, hierzulande weltweit führende digitale Innovationen zu erschaffen“ zeigte sich der BITMi Präsident besorgt.
Wie auch schon beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, liegt hier eine grundsätzlich unterstützenswerte Idee vor – die Lösung geht aber in eine absolut falsche Richtung. Der BITMi kritisierte das Gesetz bereits für grundsätzliche handwerkliche Mängel, aber auch für die Gefahr, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken eher dazu angeleitet werden, eine Löschkultur zu etablieren, was am Ende eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet bedeutet.
Die ebenfalls in der letzten Woche vom Bundestag verabschiedete Modifikation des Telemediengesetzes, welche faktisch die WLAN-Störerhaftung abschaffen soll, wird grundsätzlich vom BITMi begrüßt. Auch hier gibt es aber handwerkliche Fehler, denn der Sperranspruch gegen Hotspotbetreiber hemmt die Verbreitung von WLAN Hotspots weiterhin unnötig. Zumal sei mit Digitalkompetenz erkennbar, dass sogenannte Netzsperren ein unwirksames Mittel sind, da diese technisch leicht zu umgehen seien.
Um in Zukunft Gesetze zu vermeiden, die überhastet und unausgegoren wirken, und auch um sinnvolle Lösungen für tatsächlich vorhandene Probleme zu finden, ist nicht nur der Dialog mit betroffenen Akteuren von Anfang an wichtig. Auch benötigt es eine übergeordnete Koordination der Digital-Gesetzgebung. So merkte ja Heiko Maas selbst an, dass die aktuelle Gesetzgebung mit der Digitalisierung nur schwer Schritt halte. Oliver Grün sagte dazu: „Eine von uns geforderte Lösung wäre da ein ordentlich ausgestatteter Digitalminister, der nicht nur koordinativ tätig wird, sondern den Fachministerien durch seine Expertise hilft, Gesetze zu schaffen, die mit der digitalen Realität wirtschafts- und freiheitsfreundlich Schritt halten können." Der BITMi wertet somit die aktuellen Vorfälle als Bestätigung seiner Forderung nach einem eigenständigen Digitalministerium, siehe Positionspapier Digitaler Mittelstand 2020.
Über den Bundesverband IT-Mittelstand:
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