Autor: Firma TÜV Informationstechnik

TÜViT spezifiziert Cybersecurity-Architektur für On-board Telematics Platform (OTP)

TÜViT spezifiziert Cybersecurity-Architektur für On-board Telematics Platform (OTP)

Seit über 100 Jahren waren die Verkehrssicherheit und seit mehr als zwei Dekaden der Umweltschutz die Treiber für Innovation, Investition und Wachstum in der Automobilindustrie. Heute sorgen hingegen vermehrt Informationstechnologien für Fortschritt im Mobilitätssektor. Sie erhöhen die Sicherheit, reduzieren die Umweltbelastung und steigern den Komfort von Fahrzeugen. Safety-relevante Applikationen oder Assistance Systeme helfen bei der Unfallvermeidung. Eine Investition in kooperative intelligente Transportsysteme (C-ITS) auf Basis des Informationsaustausches von vernetzten, mit intelligenten Assistenzsystemen ausgestatteten Fahrzeugen macht in dem Zusammenhang Sinn.

Zusätzlich erlaubt die Digitalisierung innovative Ansätze für unabhängige Service-Dienstleister (ISP). Lokale Diagnosen im Falle von Fahrzeugpannen könnten ersetzt werden durch remote Diagnosen, bei denen der Fahrzeugtechniker über die Benutzerschnittstellen des Fahrzeuges mit dem Fahrer kommuniziert. Direkter Zugriff auf Fahrzeugkomponenten und Daten erlauben dem Diagnostiker möglicherweise, das Problem remote zu beheben. Prognosesysteme unabhängiger Dritter könnten hilfreich für den Besitzer des Fahrzeuges sein, so dass dieser lange vor dem Auftreten einer Panne über möglicherweise auftretende Probleme informiert wird. Zu diesem Zweck muss ein remote Zugriff für einen autorisierten ISP auf Komponenten und Daten im Fahrzeug möglich sein. Gleichzeitig müssen hochsicher implementierte IT Security Funktionalitäten während der gesamten Lebenszeit unautorisierte Zugriffsversuche durch Angreifer auf das Fahrzeug unterbinden und Missbrauch feststellen.

Darüber hinaus gilt es, Datenschutzanforderungen gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Denn ist das Fahrzeug einmal einem Besitzer zugeordnet oder befinden sich Insassen im Fahrzeug, fallen automatisch auch personenbezogene Daten an. In den meisten Anwendungsfällen sollte der Fahrzeugnutzer daher die Möglichkeit erhalten, individuell und zu jedem Zeitpunkt zu entscheiden, welche Daten das Fahrzeug verlassen, an wen sie fließen und wer spezifische Daten in ein Fahrzeug übertragen darf (opt-in, opt-out).

In einer Studie hat der internationale Automobil-Dachverband FIA von der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT – die digitale Innovationsschmiede der Unternehmensgruppe TÜV NORD) untersuchen lassen, wie mit einer Cybersecurity-Architektur als Bestandteil der On-board Telematics Platform (OTP) die IT Security und Datenschutzanforderungen sowohl des vernetzten Automobils als auch des vernetzten Straßenverkehrs eines C-ITS so erfüllt werden können, dass damit auch das vollautomatisierte Fahren der Zukunft sicher abgebildet werden könnte.

Der zugehörige Bericht beschreibt

  • ein Modell, wie Security Funktionalitäten in einzelnen Schichten (Security Layer) modularisiert werden können,
  • macht Vorschläge für unterschiedliche Benutzergruppen zu geeigneten Zugriffsrollen im Automobilsektor,
  • so dass ein im Fahrzeug befindliches Automotive Gateway (A-GW) jeden remote Zugriff
  • über die gesamte Lebenszeit des Fahrzeuges geeignet absichert.

Zusätzlich zu dem Bericht wurde ein Protection Profile (PP) der Schlüsselkomponente Automotive Gateway (A-GW) nach den international anerkannten Common Criteria spezifiziert, welches als formale IT Security Spezifikation für Hersteller dienen kann. Das PP kann als formale IT Security Spezifikation für Hersteller herangezogen werden. Zeitgenössische Studien, aktuelle regulative Bestrebungen der EU zum hochsicheren vernetzten Automobil und kooperativen intelligenten Transportsystemen wurden ebenso einbezogen wie State-of-the-Art Technologien der IT Security Industrie.

Beide Dokumente (Studie + PP) können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.tuvit.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/tuevit-spezifiziert-cybersecurity-architektur-fuer-on-board-telematics-platform-otp/

For more than 100 years, road safety and, for more than two decades, environmental protection have been drivers of more innovation, investment, growth and jobs in car manufacturing. Today, information technology is the key innovation driver of connected vehicles. The development of technology can contribute significantly to safety, mobility, environmental protection and comfort. The safety applications or assistance systems are primarily intended to prevent accidents including warnings of danger spots (e.g. end of traffic jams, breakdown vehicles). More up-to-date traffic information obtained through the development of vehicle communication enables time-optimized route planning. An investment in cooperative intelligent transport systems (C-ITS) based on the information transfer of connected smart vehicles is going to be the next step.

Rapidly developing information technology will also allow innovation for independent service providers (ISP). Local diagnostics and direct access to in-vehicle data, functions and resources in case of a car breakdown may in many cases be replaced with remote diagnostic support that allows a remote diagnostician to communicate with the driver over the air and resolve the cause of the breakdown. IT systems for prognostics by ISPs could also support the driver as he will be informed about problems inside the car before a breakdown is going to happen. Therefore, remote access must be feasible for an authorized ISP. Besides, implemented security functionalities must prevent unauthorized access attempts during the whole lifetime and need to recognize misuse.

In all cases the European General Data Protection Regulation (GDPR) has to be fulfilled: If a vehicle is assigned to an owner and whenever persons are in the car, personal data will arise automatically. In order to ensure their consent to any data being transmitted to and from the vehicle, those persons should in most cases have the possibility to opt in or opt out.

The International Automobile Federation (FIA) has asked TUVIT (the digital innovation member of the TÜV NORD company group) to conduct a study on how a cybersecurity architecture as part of the On-board Telematics Platform (OTP) can ensure data protection as well as IT security of a connected vehicle and the interconnected traffic as a precondition for future fully automated driving.

The report linked below

  • describes a model design of security functionalities modularized in different security layers,
  • suggests the grouping of different automotive stakeholders to suitable access roles
  • so that an Automotive Gateway (A-GW) inside the vehicle could control any remote access in a secure way and
  • during the whole lifetime.

In addition to this report a protection profile of the key component Automotive Gateway (A-GW) acc. to the Common Criteria has been specified that could be used as a formal specification for any vendor. The latest studies and governmental activities on secure connected driving and interconnected traffic were taken into account and the resulting approach of the OTP covers state-of-the art technologies of the IT security industry.

Both documents (report and PP) are available under:

https://www.tuvit.de/en/news/press-releases/press-release-detail/article/tuevit-specifies-cybersecurity-architecture-for-on-board-telematics-platform-otp/

Über die TÜV Informationstechnik GmbH

Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit. Die 1995 gegründete TÜV Informationstechnik GmbH mit Sitz in Essen ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die mit über 10.000 Mitarbeitern und Geschäftsaktivitäten in weltweit 70 Ländern als einer der größten Technologie-Dienstleister agiert.

TÜViT ist die Dachmarke des Geschäftsbereiches IT, einem der sechs weltweit aufgestellten Geschäftsbereiche in der TÜV NORD GROUP. Der Geschäftsbereich IT wird vertreten durch die Gesellschaften TÜV Informationstechnik GmbH und der im Januar 2018 neu gegründeten Beratungsgesellschaft TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin.

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Car2X-Kommunikation: TÜViT prüft für Volkswagen die Sicherheit des vernetzten Fahrens

Car2X-Kommunikation: TÜViT prüft für Volkswagen die Sicherheit des vernetzten Fahrens

Hinter Schlagworten wie „Car2X“ oder „Cooperative Intelligent Transport Systems“ (C-ITS) verbirgt sich die Zukunft intelligenter Fahrzeugvernetzung. Deren Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und dabei zugleich den Energieverbrauch zu senken. Grundlegender Bestandteil der neuen Technologie ist die Kommunikation zwischen Fahrzeugen, straßenseitigen Infrastrukturen und weiteren Verkehrsteilnehmern. Im Rahmen dieser werden Daten wie die Position, Geschwindigkeit sowie Fahrtrichtung, als auch ereignisgesteuerte Meldungen über besondere Vorkommnisse, zum Beispiel einen nahenden Stau, ausgetauscht. Die empfangenen Daten werden vom Fahrzeug analysiert, sodass der Fahrer vor auftretenden Gefahren gewarnt wird.

Eine bedeutende Rolle für die korrekte Funktionsweise der Car2X -Technologie spielt die Authentizität und Integrität der übermittelten Informationen bei gleichzeitigem Schutz der Anonymität der Kommunikationspartner. Dadurch ist gewährleistet, dass die fahrzeugseitige Auswertung der Daten die richtigen Ergebnisse liefert und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Zur Erreichung der o.g. Schutzziele hat die Europäische Kommission Sicherheitsanforderungen für den Einsatz und die Nutzung von C-ITS entwickelt.

Zur Überprüfung der Umsetzung dieser Anforderungen hat die Volkswagen AG mit der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) einen starken Partner gewonnen. Die Marke TÜViT steht seit 25 Jahren für Vertrauen in die Informationstechnik. Die Kernkompetenz des unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsdienstleisters ist konsequent auf IT-Sicherheit ausgerichtet. „Trotz der enormen Erfahrungen im IT-Sektor war das Projekt für alle beteiligten Parteien Neuland. Bei der Prüfung und Zertifizierung handelt es sich schließlich weltweit um die erste dieser Art, die erfolgreich durchgeführt wurde. Auf die Pionierarbeit sind wir als IT-Sicherheitsdienstleister besonders stolz. Aber auch Volkswagen übernimmt damit im Bereich der C-ITS Lösungen eine Vorreiterrolle“, so Dr. Christoph Sutter, Head of IT Infrastructure bei TÜViT.

Dass die intelligente Fahrzeugvernetzung ein sehr hohes Maß an Informationssicherheit erreicht, kann Volkswagen ab sofort mit einem entsprechenden Zertifikat der TÜViT belegen. „Im neuen Golf wird der Fahrer mit unserer neuen, serienmäßigen Car2X-Technologie unterstützt“, sagt Beate Hofer, CIO, Volkswagen AG. „Die innovative Car2X-Technologie, die Volkswagen als erster europäischer Hersteller in Serie bringt, ermöglicht eine direkte Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur auf Basis von Zertifikaten. Die Zertifizierung durch TÜViT unterstreicht, dass wir uns dabei auch mit europäischen IT-Vorgaben auseinandergesetzt haben.“

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TÜViT prüft die IT- und Datensicherheit der Corona-Warn-App

TÜViT prüft die IT- und Datensicherheit der Corona-Warn-App

Nach dem Corona-Lockdown der Vormonate stehen die Zeichen in Deutschland zunehmend auf Rücknahme der Einschränkungen. Unterstützen soll dabei eine Corona-Warn-App, die derzeit mit Hochdruck von SAP und T-Systems entwickelt wird. IT-Sicherheit und die Einhaltung des Datenschutzes der App sollen nun von unabhängiger Stelle geprüft werden. Dafür hat TÜViT zuletzt den Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Die Einbindung von TÜViT soll unter anderem für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft sorgen.

Die Corona-Pandemie beeinflusst das Leben in Deutschland noch immer. Die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen haben jedoch Wirkung gezeigt. Durch geeignete Lockerungsmaßnahmen gewinnen gesellschaftliches Leben und die Wirtschaft wieder an Fahrt. Entstehen aber neue Infektionsketten, sind Transparenz und Geschwindigkeit die entscheidenden Faktoren, um eine erneute Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Viele Länder setzten deshalb auf den Einsatz digitaler Hilfsmittel wie Corona-Apps. In Fachkreisen ist man sich einig: Nur, wenn diese auch von rund 60% der Bevölkerung genutzt werden, lässt sich damit eine deutliche Wirkung erzielen. Die Akzeptanz weiter Bevölkerungsteile ist der Schlüssel für einen flächendeckenden Einsatz der App, weiß auch Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT). Genau da setzen die IT-Security-Experten aus Essen an. „Mit einer TÜViT-Prüfung können wir das Vertrauen in der Öffentlichkeit zur Verwendung der App erheblich steigern und darüber hinaus im Gegenzug noch viel mehr Lockerungen ermöglichen“, ist Kretzschmar überzeugt.

Auf IT-Security, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wird bereits in der App-Entwicklung höchstes Augenmerk gelegt. So werden beispielsweise keine Bewegungsprofile getrackt. Deutschland setzt stattdessen auf einen dezentralen Ansatz mit Tracing per Bluetooth-Technologie. Dabei wird der Abstand zwischen zwei Smartphones gemessen. Sinkt der für gewisse Zeit unter einen kritischen Wert, tauschen beide Geräte einen verschlüsselten Code aus. Erst im Nachgang erfährt ein Nutzer völlig anonym über einen Abgleich ausschließlich auf dem Smartphone, dass er unmittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Zudem gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Das beginnt schon beim Download der App. Ob Betroffene ihr eigene Infektion melden, entscheiden sie selbst. Wird die App gelöscht, gilt das auch für die Daten. Personenbezogene Informationen werden hingegen gar nicht erst erhoben.

„Ob diese Anforderungen im Detail auch so umgesetzt wurden, ist Gegenstand unserer Prüftätigkeit“, erklärt Christian Freckmann, Abteilungsleiter Business Security & Privacy bei TÜViT. Um ihn herum analysieren Pentester bereits die ersten gelieferten Quellcodes. Datenschützer prüfen dann zum Beispiel, ob Datenschutzrichtlinien, Einwilligungserklärungen und das Datenschutzkonzept hinlänglich implementiert sind. „Wir haben uns gut vorbereitet und Kapazitäten geblockt. Dennoch sind in den Büros von TÜViT in Essen derzeit Überstunden angesagt“, so Freckmann. Schließlich soll die App so schnell wie möglich verfügbar sein. Ohne die gebotene Sorgfalt geht das jedoch nicht.

TÜViT ist von den Möglichkeiten des IoT überzeugt. Doch es gibt auch Schattenseiten. IT- und Datensicherheit ist deshalb auch in Zeiten von Corona ein unbedingtes Muss. „Mit unserer Prüftätigkeit übernehmen wir Verantwortung und möchten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der neuen Corona-Warn-App leisten. Wir hoffen sehr, der deutschlandweiten Solidarität auf digitalem Weg weiter Vorschub zu leisten“, so Kretzschmars Motivation.

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Tracking-Apps als Schutzschild gegen COVID-19 und ihre Risiken

Tracking-Apps als Schutzschild gegen COVID-19 und ihre Risiken

Die Digitalisierung leistet aktuell einen wichtigen Beitrag, um die Corona-Krise in den Griff zu bekommen. Trotz Ausgangsbeschränkungen, die rund um den Globus erlassen wurden, laufen Privat- und Arbeitsleben in vielen Bereichen weiter – wenn auch teils spürbar eingeschränkt.

Die Bereitschaft zur Digitalisierung wächst

Möglich wird das erst durch die in diesen Tagen stark wachsende Bereitschaft zur Nutzung digitaler Lösungen. Der wöchentliche Einkauf? Kein Problem, mobile Services liefern die Onlinebestellung aus dem Supermarkt bis vor die eigene Haustür. Verzicht auf Kultur? Keineswegs, das Angebot streambarer Kulturveranstaltungen wächst derzeit ebenso stark wie das Verlangen nach persönlichen Kontakten. Schulferien bis zum Sommer? Wohl kaum, selbst das Unterrichts- und Hausaufgabenmaterial der Schulen und Bildungseinrichtungen steht jetzt schon vor 08:00 Uhr pünktlich zum Download bereit. Durch die Corona-Krise wird das World Wide Web in diesen Tagen zur Selbstverständlichkeit und überzeugt selbst hartnäckige Skeptiker.

Diese Tendenz setzt sich im Arbeitsleben fort. Ob Videokonferenzen, Onlineberatung oder Remote-Trainings aus dem Home-Office, was vor einigen Wochen in der Wirtschaft und Verwaltung noch undenkbar war, ist plötzlich integraler Bestandteil des Geschäftsalltags und hilft, die Produktivität der Industrie und behördliche Dienste wenngleich auf schmerzlich reduziertem Niveau weiter aufrechtzuerhalten.

Apps im Kampf gegen Corona

Seit Mitte März drängt sich verstärkt ein anderes Digitalisierungsthema in den Vordergrund. Die Rufe nach der Nutzung von Bewegungs- und Kontaktdaten von Smartphones zur Eindämmung des Coronavirus werden auch in Deutschland spürbar lauter. Ziel ist es, die Kontaktwege von infizierten Personen flächendeckend und schnell nachzuvollziehen und somit der weiteren Ausbreitung von Covid-19 unter Zuhilfenahme der Digitalisierung entschlossen entgegenzuwirken. Derzeit erfassen Gesundheitsämter die Kontakte eines Menschen, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde, vielfach noch mit Bleistift, Papier und Telefon – in Zeiten von stark ausgelasteter Personalressourcen eine Herkulesaufgabe. Würde sich die Corona-App in Deutschland durchsetzen, könnte sie vielleicht auch Teil der Exit-Strategie der Bundesregierung werden, um die angeordneten Kontaktverbote und andere Beschränkungen schrittweise zu lockern.

Chancen bergen Risiken

Bei allem Hype um Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung gilt es jedoch, die Risiken zu kennen und ihnen entschlossen entgegenzuwirken. Vielen Corona Apps erscheinen aus europäischer Sicht mit der heißen Nadel gestrickt. Das zielt zum einen auf die Funktionalität, auf der anderen Seite werden Datenschutz und IT-Sicherheit von vielen Stellen zurecht in Frage gestellt. Netzaktivisten und weite Teile der Bevölkerung mutmaßen deshalb eine Reihe politischer Tabubrüche, gerade in Datenschutzfragen – und das mit hoher Geschwindigkeit, die kaum einen gesellschaftlichen Diskurs zulässt. Als TÜViT möchten wir uns als unabhängige Prüfinstitution an der öffentlichen Diskussion beteiligen und die Perspektive prüfbarer Datensicherheit ins Zentrum der Debatte stellen. Nur wenn das gelingt, schaffen wir nachhaltiges Vertrauen in Digitale Lösungen – auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie.

Lesen Sie hierzu ein Interview mit Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH.

Interview mit Dirk Kretzschmar: Ist die Datensicherheit der Corona-App prüfbar?

Herr Kretzschmar, können digitale Techniken bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hilfreich sein?

Die jüngeren Entwicklungen in der aktuellen Ausnahmesituation haben gezeigt, dass uns digitale Techniken zusätzliche Möglichkeiten verschaffen, die am Ende sogar Leben retten können, wenn man diese richtig und gezielt einsetzt. Die Digitalisierung wird darum derzeit nicht selten als Krisenprofiteur empfunden. Ich sehe aber vielmehr die Chancen im Vordergrund und das Potenzial, welches uns intelligente, digitale Technologien bereits heute bieten.

Die Deutsche Telekom hat dem Robert Koch-Institut (RKI) im März beispielsweise anonymisierte Standortdaten von Millionen deutscher Handynutzer übermittelt, mit deren Hilfe Bewegungsströme der Bevölkerung ermittelt werden, um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus zu simulieren. Durch diese Prognosen werden wir in die Lage versetzt, Gegenmaßnahmen viel früher ergreifen zu können. Außerdem können die Bewegungsdaten genutzt werden, um die Wirksamkeit von Maßnahmen wie etwa den Erlass von Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen zu überprüfen.

Mit digitalen Plattformen können Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen freie Intensivbetten, Beatmungsgeräte und andere knappe Ressourcen koordinieren und optimal managen, um dramatische Situationen wie in anderen europäischen Ländern zu vermeiden.

Die Beispiele zeigen, dass wir verstärkt die Chancen nutzen sollten, die uns digitale Technik bietet. Im Vordergrund steht aber ausdrücklich: Helfen, nicht überwachen.

In Deutschland wird aktuell der Einsatz einer Tracking-App kontrovers diskutiert, die in ähnlicher Form in anderen Ländern bereits im Einsatz ist. Halten Sie solche digitalen Tools für mit dem europäischen Datenschutz vereinbar?

Das Land Südkorea war einer der Vorreiter bei der Nutzung solcher Tracking-Apps und konnte damit bei der Reduzierung der Neuinfektionen offenbar einige Erfolge verzeichnen. Die datenschutzrechtliche Situation in Europa unterscheidet sich natürlich deutlich von der in Südkorea. Mehrere deutsche Aufsichtsbehörden, darunter auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, haben sich zum Einsatz dieser Tracking-Apps bereits differenziert geäußert.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten steht gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter einem Erlaubnisvorbehalt, d.h. es bedarf für die Verarbeitung immer eines gesetzlich vorgesehenen Erlaubnistatbestandes. Auch Standortdaten einer Person sind personenbezogene Daten und unterliegen damit dieser Beschränkung.

In Betracht kommt vor diesem Hintergrund eigentlich nur die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen in die Erfassung seiner Standortdaten. Diese Möglichkeit sieht die DSGVO ausdrücklich vor. Insoweit ist der DSGVO-konforme Einsatz grundsätzlich möglich.

Dringend geboten ist aber auch die sicherheitstechnische Untersuchung der Netzwerk- und Transportsicherheit bzw. der Konfigurationsmöglichkeiten. Unbedingt müssen auch Penetrationstests zum Einsatz kommen, um die Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe von außen zu prüfen. Auch um zu prüfen, was nach dem Löschen der App mit den Daten und Berechtigungen passiert, bzw. welche Zugänge danach offenbleiben.

Der Erfolg der App hängt damit also auch von der Mitwirkung der Bevölkerung ab? Lohnt sich da der ganze Aufwand?

Der App liegt der Gedanke des Solidaritätsprinzips zugrunde. Erst wenn sich eine Bevölkerungsmehrheit (>60%) an der Nutzung einer solchen App beteiligt, kann sie ihr volles Potenzial ausspielen. Jüngere Umfragen zeigen, dass diese Bereitschaft in der Bevölkerung durchaus vorhanden ist. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass wir diese Krise am besten meistern, wenn wir sie gemeinsam und solidarisch angehen.

Auch die TÜViT fühlt sich diesem Grundsatz verpflichtet. Wir haben darum den beteiligten Ministerien und den Entwicklern in der vergangenen Woche ein kostenloses Angebot zur sicherheitstechnischen Prüfung der zum Einsatz vorgesehenen Tracking-App für die Bundesrepublik Deutschland unterbreitet. Auf diese Weise übernehmen wir Verantwortung und leisten unseren Beitrag in dieser herausfordernden Zeit.

Die Solidarität zieht sich übrigens durch die gesamte TÜV NORD GROUP, die in ihrer Bilanzpressekonferenz zudem angekündigt hat, Atemschutzmasken aus China auf Konformität zu prüfen. „Wir machen die Welt sicherer“ heißt unser Konzernslogan und diesen wollen wir auch leben.

Wenn die App zum Einsatz kommen soll, dann schnell. Können Sie vor diesem Hintergrund überhaupt eingehend prüfen, wie Sie es der Bundesregierung angeboten haben?

In Krisenzeiten ist es unabdingbar, flexibel und pragmatisch mit entsprechender Schwerpunktsetzung zu handeln. Unser grundsätzliches Vorgehen des Begleitens des gesamten Entwicklungsprozesses beginnend mit Prüfungen in der Design Phase ist aktuell leider nicht mehr möglich. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, eine „Tracking App“ im Phasenmodell zu prüfen. Im Level 1 erfolgt die Erstellung eines Gutachtens, ob dem Thema Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird. Das dauert zwischen 5 und 7 Werktagen. Die Datenschutzzertifizierung (Level 2) könnte parallel begonnen werden und würde nochmal den selben Zeitraum in Anspruch nehmen. Finales Ziel ist natürlich die Erreichung von Level 3. Aber auch mit den vorhergehenden Levels können wir die Datensicherheit der App drastisch erhöhen. Die TÜViT ist in der Lage und gewillt die notwendigen Ressourcen schnell und unkompliziert in der gewohnten Qualität zur Verfügung zu stellen, wenn unser Angebot abgerufen wird. Das heißt auch, dass wir als unabhängiger Dienstleiter neutral prüfen werden. Wichtig ist ebenfalls, dass eine vollständige und prüffähige Dokumentation der Lösung von Anfang an bereitgestellt wird.

Wie gehen Sie mit dem Druck aus der Krise um, auch für den Fall, dass das Testergebnis Ihrer Prüfung negativ ausfällt?

Eine Prüforganisation wie die TÜViT lebt von dem Vertrauen, dass die Bevölkerung in Sie setzt. Dieses in uns gesetzte Vertrauen würden wir auch in dieser Ausnahmesituation nicht verspielen. Durch unseren Einsatz möchten wir erreichen, dass die Bevölkerung die Sicherheit gewinnt, dass eine unabhängige Prüforganisation neutral und sachlich geprüft hat.

Wenn sich ein Großteil der Bevölkerung mit dem Einsatz der App solidarisch verhalten soll, muss auch gewährleistet sein, dass diese sicher ist.

Es ist übrigens nicht ungewöhnlich, dass im Rahmen einer Prüfung Mängel aufgezeigt werden. Wenn diese Erkenntnis dann dazu führt, dass solche behoben werden, haben wir unser Ziel ebenfalls erreicht.

Wäre die Prüfung einer Corona-App für die TÜViT ein Novum?

Nein, die Prüfung von Applikationen auf Datenschutz und Datensicherheit gehört zu den Kerntätigkeiten von Prüfstellen wie der TÜViT. Wir machen das nicht selten auch unter zeitlich herausfordernden Umständen. Schließlich ist der rechtzeitige Marktgang einer App ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Die TÜViT hat in der Vergangenheit schon eine Reihe namhafter Produkte und Hersteller geprüft.

Appropos, wie geht es eigentlich TÜViT in der Krise?

Auch an der TÜViT wird die Krise nicht spurlos vorbei gehen. Unsere Tätigkeit ist zwar nicht unmittelbar von dem sogenannten LockDown betroffen, aber als Dienstleister hängt unser eigener Erfolg nicht unerheblich davon ab, dass es auch unseren Kunden wirtschaftlich gut geht. Unter unseren Kunden befinden sich beispielsweise Hotelketten oder Autozulieferer, deren Geschäftsmodell derzeit massiv beeinträchtigt ist.

Im Unternehmen haben wir eine Vielzahl von Gesundheitsschutzmaßnahmen ergriffen, die unsere eigenen Mitarbeitenden, aber auch die unserer Kunden und Partner, schützen sollen. Als IT-Unternehmen haben wir die Möglichkeit unserer Mitarbeiter ortsflexibel, z.B. von zuhause, arbeiten zu lassen. Dennoch ist es uns ein Anliegen, für unsere Kunden auch in der Krise präsent und erreichbar zu sein. Dazu zählt auch, Audits – wo möglich – remote durchzuführen. Nach anfänglichem Zögern sind unsere Kunden sehr begeistert, wie effizient dies abläuft. Auch in anderen Bereichen habe ich mit meinen Mitarbeitenden kreative Lösungen erarbeitet, um den besonderen Umständen Rechnung zu tragen.

Für mich persönlich ist es wichtig, die richtigen Schlussfolgerungen aus der Krise zu ziehen. Es hat sich etwa gezeigt, dass in vielen Bereichen, was die Digitalisierung angeht, noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Viele Unternehmen haben Mitarbeiter ohne große Vorbereitung ins Homeoffice geschickt, leider oft, ohne die Sicherheitskonzepte anzupassen. Der massive Ausfall von Schulunterricht wäre vermeidbar gewesen, wenn die Digitalisierung in den Schulen schon weiter vorangeschritten wäre. Viele Unternehmen stellen nun außerdem fest, welche Flexibilität durch die Digitalisierung gewonnen werden kann. Ich hoffe darum, dass wir am Ende als Gesellschaft und als TÜViT gestärkt aus der Krise hervorgehen können.

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Kassensysteme: TÜViT prüft cloud-basierte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) der Bundesdruckerei

Kassensysteme: TÜViT prüft cloud-basierte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) der Bundesdruckerei

Jedes Kassensystem muss ab 2020 über eine zertifizierte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllt. Die D-TRUST GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, wird dieser gesetzlichen Forderung gerecht und lässt ihre gemeinsam mit der Deutschen Fiskal entwickelte TSE durch TÜViT prüfen. Grundlage dafür ist die Technische Richtlinie BSI TR-03153.

Das Besondere: Bei dem Produkt handelt es sich um eine cloudbasierte TSE-Lösung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die von TÜViT zwecks Zertifizierung geprüft wird. „Die Fiskal Cloud von Deutsche Fiskal und D-TRUST ermöglicht es, dass unabhängig vom Ort des Kassensystems alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und elektronisch signiert werden“, sagt Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer der D-TRUST GmbH. Ermöglicht wird die zentrale Steuerung durch die Anbindung der online-fähigen Kasse oder anderer Aufzeichnungssysteme über einen sogenannten Trusted Channel. Über diesen können Vorgänge digital – auch aus der Ferne – gesetzeskonform unterschrieben werden. „Zudem schützt und speichert die cloudbasierte TSE die an sie übertragenen Daten und gewährleistet so deren Integrität, Authentizität und Vollständigkeit“, so Nguyen. Über die digitale Schnittstelle sind die Transaktionen jederzeit für eine Archivierung und eine Kassennachschau abrufbar.

Um die geforderten Schutzmaßnahmen nachzuweisen und das erforderliche TR-Zertifikat zu erhalten, lässt D-TRUST die beschriebene TSE-Lösung aktuell durch TÜViT prüfen. „Als erste vollständig anerkannte Prüfstelle für die TR-03153 freuen wir uns sehr darüber, die D-TRUST bei ihrem Zertifizierungsvorhaben unterstützen zu dürfen. Dass es sich bei dem Produkt auch noch um die erste cloudbasierte TSE-Lösung handelt, die sich bei uns im Zertifizierungsprozess befindet, macht das Projekt aus unserer Sicht besonders spannend“, so Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH.

Nach der Einreichung der benötigten Herstellerdokumente wird derzeit das Testsystem aufgebaut. Die durchzuführenden Tests werden voraussichtlich Ende November abgeschlossen sein. Das jeweilige Testprofil ist abhängig von der Ausprägung der TSE und besteht aus einem bestimmten Satz an Testfällen. Diese sind beim BSI einsehbar.

Nach der Prüfung erhält die D-TRUST einen ausführlichen Bericht, der beim BSI einzureichen ist. Mit dem Abschluss der ersten von vier Teilzertifizierungen ist noch Ende 2019 zu rechnen. Zusätzlich zur TSE muss auch das darin integrierte Speichermodul nach den Common Criteria (CC) zertifiziert werden. Im Rahmen dieser CC-Zertifizierung ist eine Konformität zu den Schutzprofilen [BSI PP-CSP light] und [BSI PP-SMAERS] nachzuweisen. Auch hier befindet sich D-TRUST gegenwärtig im Prüf- und Zertifizierungsprozess.

Die Fiskal Cloud kann plattform- und herstellerunabhängig genutzt werden. Diese Lösung richtet sich vor allem an Unternehmen, deren Kassensysteme bereits online sind. Ebenso profitieren Betriebe mit einer zentralen Infrastruktur sowie vielen Kassen oder Filialen. Dazu zählen große Handelsketten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen oder Betriebe aus dem Bereich der (System-) Gastronomie. Der Mehrwert der Cloud: Den Unternehmen bleiben Einzelumrüstungen von Kassen erspart, die bei einer hohen Anzahl von Kassen immense Kosten verursachen können. Statt teurer Umrüstungen können sie sich einfach über einen Webservice an die Fiskal Cloud anbinden.

Weitere Informationen zu den Fiskalisierungslösungen der Bundesdruckerei finden Sie hier: Website der Bundesdruckerei

Mehr über die Zertifizierung nach BSI TR-03153 erfahren Sie auf unserer Website.

Über die Bundesdruckerei

Die Bundesdruckerei GmbH ist ein führendes deutsches Hightech-Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Berlin. Mit sicheren Identitäten, Daten und Infrastrukturen schaffen wir Vertrauen in der analogen und digitalen Welt – und ermöglichen so das souveräne Handeln von Staaten, Unternehmen und Bürgern. Unsere Produkte und Dienste sind „Made in Germany“, sie basieren auf der zuverlässigen und rechtskonformen Identifikation von Personen und Institutionen. Als Sicherheitsunternehmen des Bundes und mit der Erfahrung von über 250 Jahren ebnen wir den Weg in eine sichere digitale Zukunft. Die D-TRUST GmbH gehört zur Bundesdruckerei-Gruppe und gilt als einer der Vorreiter im Umfeld sicherer digitaler Identitäten. Das Unternehmen ist bereits seit 2016 als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gemäß der europäischen eIDAS-Verordnung bei der Bundesnetzagentur gelistet. Es stellt qualifizierte digitale Zertifikate für elektronische Signaturen, Siegel und die qualifizierte Fernsignatur aus, zudem bietet es weitere PKI-Produkte und Dienstleistungen wie den AusweisIDent Service an.

Zur Bundesdruckerei-Gruppe gehören neben der Bundesdruckerei GmbH und der D-TRUST GmbH die Konzerngesellschaften genua GmbH, Maurer Electronics GmbH und iNCO Sp. z o.o. Die Unternehmensgruppe beschäftigt über 2.700 Mitarbeiter und erzielte 2018 einen Umsatz von rund 556 Millionen Euro. Die Bundesdruckerei hält zudem Anteile an der Veridos GmbH, DERMALOG Identification Systems GmbH, cv cryptovision GmbH und Verimi GmbH. Weitere Infos unter www.bundesdruckerei.de

Über die TÜV Informationstechnik GmbH

Die TÜV Informationstechnik GmbH ist auf die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit in der Informationstechnik ausgerichtet. Als unabhängiger Prüfdienstleister für IT-Sicherheit ist die TÜV Informationstechnik GmbH international führend. Zahlreiche Kunden profitieren bereits von der geprüften Sicherheit des Unternehmens. Zum Portfolio gehören Cyber Security, Evaluierung von Software und Hardware, IoT/Industrie 4.0, Datenschutz, ISMS, Smart Energy, Mobile Security, Automotive Security, eID und Vertrauensdienste sowie die Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren hinsichtlich ihrer physischen Sicherheit und Hochverfügbarkeit. Die 1995 gegründete TÜV Informationstechnik GmbH mit Sitz in Essen ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die mit über 10.000 Mitarbeitern und Geschäftsaktivitäten in weltweit 70 Ländern als einer der größten Technologie-Dienstleister agiert.

TÜViT ist die Dachmarke des Geschäftsbereiches IT, einem der sechs weltweit aufgestellten Geschäftsbereiche in der TÜV NORD GROUP. Der Geschäftsbereich IT wird vertreten durch die TÜV Informationstechnik GmbH und die im Januar 2018 neu gegründete Beratungsgesellschaft TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin.

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