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KI-Start-Up BDiM forciert Investorensuche in Eigenverwaltung

KI-Start-Up BDiM forciert Investorensuche in Eigenverwaltung

Das im Jahr 2019 gegründete KI-Start-Up BDiM – Big Data in Manufacturing GmbH – mit Sitz im württembergischen Leinfelden-Echterdingen forciert die Suche nach einem leistungsfähigen Investor in einem Eigenverwaltungsverfahren. Das zuständige Amtsgericht in Esslingen folgte einem entsprechenden Antrag der Restrukturierungsgeschäftsführung und bestellte Dr. Tibor Daniel Braun von der Kanzlei IBK Illig Braun Kirschnek Rechtsanwälte als vorläufigen Sachwalter.

Stefan Mairiedl, Restrukturierungsgeschäftsführer bei BDiM, erläutert die Alleinstellungsmerkmale der Produktfamilie „AiDAN“, die CNC-Maschinen in Echtzeit auswertet und letztendlich die Qualitätssicherung in Werkhallen grundlegend verändert: „BDiM sagt seinen Kunden eine bezahlbare 100‑Prozent‑Kontrolle jedes einzelnen Werkstücks zu. Denn BDiM verfügt wie kein anderes Unternehmen über ein  tiefes Verständnis CNC-gesteuerter komplexer Industrieanlagen, stellt direkt nutzbare Qualitätskennwerte mit definierten Toleranzen durch die KI-gestützte Qualitätssicherung sicher und  beherrscht die Schnittstellen, seine Anwendungen der Industrie 4.0 in bestehende Fertigungsumgebungen zu integrieren“.

Weil die Produktfamilie „AiDAN“ eben keine Insellösung darstellt, sondern bestehende Steuerungssysteme optimiert, wurde BdIM unter anderem mit dem Industrie‑4.0‑Award Baden‑Württemberg sowie dem Dr.-Rudolf‑Eberle‑Preis, dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, ausgezeichnet.

Dirk Eichelbaum von dhmp Restrukturierung, der das Unternehmen als Sanierungsfachmann unterstützt, ergänzt: „Im Eigenverwaltungsverfahren können wir sehr konzentriert die Gespräche mit Verfahrensbeteiligten und interessierten Investoren führen. Schließlich überzeugt ‚AiDan‘ damit, dass Rüstzeiten, Ausschuss und Prüfaufwand sinken, während gleichzeitig lückenlose Nachweise über jedes einzelne Werkstück entstehen“.

Gerade im Maschinenbau oder in der Automobil- und Zuliefererbranche sichern diese Qualifikationen der Industrie 4.0 und digitaler Qualitätssicherung entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Die Löhne und Gehälter der zwölf festangestellten Mitarbeitenden bei BDiM sind bis einschließlich Januar 2026 über die Zahlung von Insolvenzgeld gesichert.

Über BDiM – Big Data in Manufacturing –

Viele Unternehmen verfügen zwar über große Datenmengen aus ihren CNC-Maschinen, nutzen diese aber bislang kaum systematisch – genau hier setzt BDiM an: BDiM.AI Big Data in Manufacturing bietet der Industrie den Schlüssel zu digitaler Fertigung mit autonomer Prozess- & Qualitätsüberwachung.

Kern des Geschäftsmodells ist die Produktfamilie „AiDAN“, bestehend aus den Modulen AiDAN viewer, AiDAN signature und AiDAN quality. Diese Software dockt an CNC-Steuerungen verschiedener Hersteller (unter anderem Siemens, Fanuc, Bosch Rexroth, Heidenhain) sowie an gängige Automations- und Datenschnittstellen wie OPC UA und MQTT an und sammelt dort Prozessdaten in hoher Frequenz. Sie ist der Booster für Digitalisierung Ihrer Fertigung mit messbaren Ergebnissen, Qualität und Produktivität.

Nach einer Trainingsphase genügt das laufende Datenstromprofil der Maschine, um Durchmesser, Längen oder Oberflächenrauheiten eines Bauteils in Echtzeit zu berechnen und Anomalien zu erkennen – jedes Teil erhält eine digitale Signatur, ohne dass jedes Stück physisch im Messraum liegen muss.

Zu Stefan Mairiedl

Stefan Mairiedl ist ein erfahrener Interimsmanager und Spezialist für Restrukturierung, Sanierung und Reorganisation von Unternehmen. Er ist als CEO und CRO tätig und besitzt über 20 Jahre Berufserfahrung im Interim Management in C-Level-Positionen, oft in den Branchen Maschinenbau und Automobilzulieferindustrie.

Zu Dirk Eichelbaum

Dirk Eichelbaum ist ein erfahrener Sanierungsexperte, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und langjähriger Insolvenzverwalter mit Schwerpunkt auf Unternehmensrestrukturierungen und Eigenverwaltungsverfahren. Er gilt als einer der profilierten Praktiker über den süddeutschen Raum hinaus und verbindet anwaltliche Beratung mit Managementfunktionen in Krisensituationen.

Zu Dr. Tibor Daniel Braun

Dr. Tibor Daniel Braun ist Partner der Kanzlei IBK Illig Braun Kirschnek in Stuttgart und einer der langjährigsten Insolvenzverwalter im süddeutschen Raum. Der gelernte Bankkaufmann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und auf Unternehmensinsolvenzen, Sanierungen und Restrukturierungen – auch in internationalen Konzernstrukturen – spezialisiert.

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Bundesgerichtshof stärkt die Rechte anspruchsberechtigter Insolvenzgläubiger

Bundesgerichtshof stärkt die Rechte anspruchsberechtigter Insolvenzgläubiger

Der zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem heutigen Urteil in Sachen IX ZR 127/24 eine Grundsatzentscheidung getroffen und die Rechte anspruchsberechtigter Insolvenzgläubiger gestärkt. Damit hat der BGH die Klage einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft verworfen, die Ansprüche in Höhe von rund neun Milliarden Euro als einfache und somit gleichrangige Insolvenzforderungen nach § 38 der Insolvenz-Ordnung (InsO) zur Insolvenztabelle angemeldet hatte.

„Als Geschäftsführer des beklagten gemeinsam Vertreters der Anleihegläubiger begrüße ich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, weil die Ansprüche von regulären Insolvenzgläubigern aus erbrachter Liquidität, Dienstleistungen oder Lieferungen nicht durch Spekulanten verwässert werden dürfen“, kommentiert Dr. Frank Nikolaus, Geschäftsführer der in Düsseldorf ansässigen Alpine2Ocean Capital Advisers (A20), vormals K & E Treuhand GmbH, die Entscheidung.

Die Klägerin hatte den Insolvenzverwalter der Wirecard AG und den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger verklagt, weil beide Schadensersatzansprüchen von gut drei Dutzend institutioneller Anleger als Insolvenzforderungen bestritten hatten. Diese professionell gemanagten Fonds hatten in Wirecard-Aktien spekuliert.

Für den gemeinsamen Vertreter des Anleihegläubiger verweist der Geschäftsführer anlässlich der BGH-Entscheidung darauf, dass der Gesetzgeber „dennoch die Kapitalmarkt-Schutzvorschriften für Insolvenzfälle klarer regeln sollte“.

Seit über 25 Jahren verhindere die moderne deutsche Insolvenzordnung Nachteile für anspruchsberechtigte, „natürliche“ Insolvenzgläubiger wie Anleihegläubiger und verursache damit im internationalen Vergleich in hohen Maße Finanzierungssicherheit.

„Über den Gläubigerschutz hinaus untermauert die Entscheidung auch die Bedeutung, den Stellenwert und die Verlässlichkeit verbriefter Gläubigeransprüche bei Unternehmensanleihen als Treiber zur Finanzierung von Investitionen und Wirtschaftswachstum“, so Dr. Nikolaus.

Zum Hintergrund

Mit Beschluss vom 25. August 2020 eröffnet das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG sowie sechs weiterer deutscher Wirecard-Gesellschaften und bestellt Dr. jur. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter jeweils zum Insolvenzverwalter.

Im Frühjahr 2021 bestreitet der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Forderungen von Eigenkapitalgebern zur Wirecard-Insolvenztabelle. Insolvenzverfahren dienen der Gläubigerbefriedigung und Eigenkapitalgebern stehe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kein Schadensersatz zu, der angeblich durch fehlerhafte und unterlassene Kapitalmarktinformationen der Wirecard AG entstanden sei.

Im Sommer 2021 verklagt die Union Investment sowohl den Insolvenzverwalter von Wirecard als auch den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger beim Landgericht München.

Im Spätherbst 2022 weist das Landgericht (LG) München die Klage ab. Ansprüche, die auf einer Aktionärsstellung beruhen, begründen keinen Vermögensanspruch gegen die insolvente Wirecard und können somit grundsätzlich nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Eine Schadensersatzforderung von Eigenkapitalgebern als spekulativer  Aktionärsanspruch könne nicht mit gewöhnlichen Gläubigeransprüchen gleichgesetzt werden. Sie gehe zu Lasten der Insolvenzgläubiger und sei „mit den maßgeblichen Grundwerten des Insolvenzrechts nicht vereinbar“.

Zum Jahresende 2022 geht Union Investment in Berufung beim OLG München.

Im Herbst 2024 entscheidet das OLG München in einem Zwischenurteil in diesem Pilotverfahren ausschließlich über die Zulässigkeit der Klage. Bislang sei höchstrichterlich nicht entschieden, ob Schadensersatzforderungen von Eigenkapitalgebern Insolvenzforderungen im Sinne der Insolvenzordnung seien. Deswegen lässt das OLG die Revision zu.

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5Minds IT-Solutions will sich mit Softwareplattform ProcessCube® profilieren

5Minds IT-Solutions will sich mit Softwareplattform ProcessCube® profilieren

Das Amtsgericht Essen hat Rechtsanwältin Tanja Bückmann von der Kanzlei Schwentker – Bückmann zur vorläufigen Sachwalterin des 2009 gegründeten IT-Dienstleisters 5Minds IT-Solutions GmbH & Co. KG mit 35 Beschäftigten bestellt.

Dr. Georg Heidemann von Heidemann Küthe Rechtsanwälte unterstützt die eigenverwaltende Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter bei der Transformation zum Plattformanbieter. Er erklärt: „Mit der Softwareplattform ProcessCube® bietet 5Minds IT-Solutions eine spezialisierte Lösung zur digitalen Prozessmodellierung und -automatisierung an, die sich in diesem Wachstumsmarkt mehr und mehr etabliert“.

„ProcessCube® ist eine Plattform, die auf dem Business Process Model and Notation basiert“, erläutert Geschäftsführer Martin Möllenbeck. „Mit unserer Plattform bilden wir den gesamten Lebenszyklus von Geschäftsprozessen ab – von der Modellierung über die Automatisierung bis zur Überwachung“.

Für diese Plattformlösung wurde 5Minds bereits von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) mit dem Innovationssiegel für Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausgezeichnet, da sie ohne tiefgreifende Programmierkenntnisse transpatent und verständlich, flexibel und skalierbar integriert werden kann.

„Wir halten an unserem Konzept fest, an diesem ehemaligen Zechenstandort digitale Zukunft zu gestalten“, ergänzt Nicole M. Jones, die 2014 in die Geschäftsführung einstieg.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung war geboten, da namhafte Kunden in der jüngeren Vergangenheit wegen eigener wirtschaftlichen Schwierigkeiten Forderungen nicht erfüllen konnten und klassische IT-Projekte gestoppt, verschoben oder an ausländische Dienstleister vergeben wurden.

Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind bis einschließlich September 2025 durch das Insolvenzgeld gesichert.

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