
Pionier im deutschen Markt: Soft & Cloud handelt gebrauchte Software via Blockchain
- Verbesserte Transaktionssicherheit
 - Hoher Automatisierungsgrad beschleunigt Kaufprozess
 - Soft & Cloud sieht großes Wachstumspotenzial
 
Gebrauchte Software schnell und sicher kaufen: Das ermöglicht die Soft & Cloud AG jetzt als erster Händler in Deutschland durch den Einsatz der Blockchain-Technologie. Kunden des Grevener Spezialisten für Lizenzen aus zweiter Hand können Transaktionen ab sofort zusätzlich durch das zukunftsweisende Kryptoverfahren validieren lassen. Die Blockchain reduziert den Aufwand beim Lizenztransfer für Käufer und Verkäufer und erhöht die Transaktionssicherheit zusätzlich.
„Die Blockchain wird den Handel mit Gebrauchtsoftware weiter beflügeln“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG. Die Technologie biete die optimale Basis für den Kauf von Lizenzen aus zweiter Hand, da sie hohe Transparenz und Transaktionssicherheit liefere und den Kaufprozess erheblich beschleunige. Durch den Einsatz der Blockchain-Technologie könnten Soft & Cloud und dessen Vertriebspartner zudem neue Wachstumspotenziale erschließen.
Beim Kauf von gebrauchter Software sparen Unternehmen im Vergleich zu Neuware in der Regel viel Geld, doch ist beim Lizenztransfer einiges zu beachten: So ist beispielsweise nachzuweisen, dass es sich um eine Kauflizenz handelt und dass diese nicht parallel von mehreren Nutzern verwendet wird. Ferner muss dokumentiert werden, woher eine Lizenz stammt und welche Benutzer zeitweise über sie verfügt haben. „Mit der Blockchain lassen sich all diese Aspekte nun automatisiert und eindeutig nachvollziehbar durchführen“, sagt Helms.
Lizenztransfer: Alle Transaktionsschritte nachvollziehbar
Die Blockchain ist als technologische Grundlage von Krypto-Währungen wie Bitcoin bekannt. Das Grundprinzip: Um Einheiten der rein digitalen Währung eindeutig identifizierbar zu machen, ist jede einzelne mit einem sogenannten distinktiven Code versehen. Dieser verhindert es, dass einzelne Einheiten mehrfach vergeben werden. Transaktionen werden durch ein dezentrales Rechnersystem bestätigt und mithilfe bekannter Algorithmen validiert. Sie gelten daher als nicht manipulierbar.
Für den Lizenztransfer auf Blockchain-Basis stellt Soft & Cloud den Kunden ab sofort ein neues Online-Portal zur Verfügung. Hier können Käufer ein eigenes Konto einrichten und die erworbenen Lizenzzertifikate sowie die Lizenzkette direkt abrufen. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die Konformität der gehandelten Lizenzen und bescheinigt diese in Form eines Zertifikats innerhalb eines sogenannten Smart Contracts. Die Ausgabe der darin enthaltenen Lizenzen wird mithilfe der Blockchain eindeutig identifiziert.
„Die Blockchain ist ein echter Meilenstein für den Markt der Gebrauchtsoftware“, sagt Helms. „Gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern können wir durch den Einsatz dieser Technologie weiteres Vertrauen auf Kundenseite schaffen und die Akzeptanz von Lizenzen aus zweiter Hand zusätzlich stärken.“
Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com
Die Soft & Cloud AG ist ein führender Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an.
Die Soft & Cloud AG wurde 2014 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz im westfälischen Greven Standorte in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Wien, Madrid sowie Paris. Das Unternehmen beschäftigt 35 Mitarbeiter.
Soft & Cloud GmbH
Anton-Bruchausen-Straße 4a
48147 Münster
Telefon: +49 (2571) 8731000
Telefax: +49 (2571) 13999-09
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73 Prozent der Unternehmen trauen gebrauchter Software nicht
- Große Unwissenheit bei Entscheidern
 - Einsparpotenziale werden nicht genutzt
 - Rechtslage nach Urteilen von EuGH Und BGH klar
 
Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland nutzt die Sparpotenziale von gebrauchter Software nicht: 73 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov gaben an, keine Lizenzen aus zweiter Hand zu verwenden – und das oftmals aus Unwissenheit über die inzwischen geklärte Rechtslage.
„Die deutsche Wirtschaft lässt Sparpotenziale in niedriger dreistelliger Millionenhöhe ungenutzt“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, die die Erhebung in Auftrag gegeben hat. Gebrauchte Software ist im Regelfall rund die Hälfte günstiger als Neuware. Trotzdem gaben nur 23 Prozent der befragten Unternehmensentscheider an, Lizenzen aus zweiter Hand zu nutzen. Knapp drei Viertel hingegen verneinten dies explizit.
Eine Trendwende auf breiter Front scheint mittelfristig nicht in Sicht: Von den Befragten sagten 64 Prozent, dass sie innerhalb der nächsten zwölf Monate gebrauchte Software bestimmt nicht bzw. wahrscheinlich nicht anschaffen werden. Elf Prozent zogen dies immerhin in Erwägung, zwölf Prozent wollten bestimmt bzw. wahrscheinlich eine entsprechende Investition tätigen. „Diese Zahlen belegen, dass sich die Akzeptanz von gebrauchter Software nur sehr, sehr langsam erhöht“, erläutert Helms. „Dieses stark wachsende Wirtschaftssegment leidet nach wie vor unter einem falschen Image.“
Die augenscheinlich verzerrte Wahrnehmung von gebrauchter Software scheint in der Tat eines der größten Probleme der Branche zu sein. Unter den Befragten, die die Anschaffung von Gebrauchtlizenzen nicht planen, gaben 34 Prozent die Furcht vor technischen Problemen bei der Installation zur Begründung an. 29 Prozent der Teilnehmer nannten Schwierigkeiten, seriöse Anbieter zu finden, 28 Prozent befürchteten rechtliche Probleme. „Die Unwissenheit über das Thema im Allgemeinen und die Rechtslage im Speziellen sind erschreckend hoch“, führt Helms aus. Immerhin elf Prozent der Befragten räumten ein, dass ihnen das Thema vollkommen unbekannt sei, weitere zehn Prozent halten Gebrauchtsoftware irrtümlicherweise für illegal.
Was viele Unternehmen und Verbraucher nicht zu wissen scheinen: Der Europäische Gerichtshof (2012) und der Bundesgerichtshof (2014) haben abschließend klargestellt, dass der Handel und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind – egal, ob auf einem physischen Datenträger oder per Download. Nur bei Mietsoftware ist dies nicht zulässig.
„Viele Interessenten denken, dass es sich bei Gebrauchtsoftware um CDs oder Aktivierungscodes handelt, die über Auktionsplattformen im Internet gehandelt werden“, sagt Helms. Genau dies aber sei falsch. Käufer und Verkäufer müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software. Vertrauenswürdige Händler sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben spezialisiert. Ihre Lizenzen beziehen sie im Regelfall von Unternehmen, die die Software wegen Umstrukturierungen und IT-Updates nicht mehr benötigen. Weit über 90 Prozent des Handelsvolumens konzentrieren sich dabei auf das Betriebssystem Windows und das Softwarepaket Office von Microsoft.
Erläuterung zur Methodik der Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 515 Personen zwischen dem 14.09.2017 und 21.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße gewichtet und sind repräsentativ für deutsche Unternehmensentscheider nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße.
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Umfrage: Nur zwölf Prozent aller Berufstätigen nutzen im Job gebrauchte Software
- Große Unwissenheit beim Thema Gebrauchtsoftware
 - Rechtslage nach Urteilen von EuGH Und BGH klar
 - Private Nutzung liegt bei 14 Prozent
 
Die Nutzung von gebrauchter Software ist legal – doch ein Großteil der Deutschen ist offensichtlich nicht mit dem Thema vertraut. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov gaben zwölf Prozent der Befragten an, am Arbeitsplatz gebrauchte Software zu nutzen. Im privaten Bereich ist der Wert nur geringfügig höher.
"Viele Menschen wissen nicht, dass der Erwerb und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind", sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, die die Erhebung in Auftrag gegeben hat. Diese Unwissenheit erkläre möglichweise die geringe Verbreitung von gebrauchter Software, die bei Unternehmen vor allem in Form des Microsoft-Betriebssystems Windows und des Softwarepakets Office im Einsatz ist.
Lediglich zwölf Prozent der berufstätigen Befragten gaben in der Umfrage an, Lizenzen aus zweiter Hand zu nutzen. 63 Prozent verneinten dies. Weitere 14 Prozent nutzen beruflich keinen Computer, elf Prozent sahen sich nicht in der Lage, die Frage zu beantworten bzw. machten keine Angaben. "Diese Zahlen sind frappierend, wenn man allein bedenkt, dass Unternehmen mit der Nutzung von gebrauchten Versionen von Windows und Office rund 50 Prozent sparen können", erklärt Helms.
Auch nach einer möglichen zukünftigen Anschaffung von Gebrauchtlizenzen befragt, zeigte sich die Mehrheit beruflich mit einem Computer arbeitenden Teilnehmer zurückhaltend. 61 Prozent gaben an, gebrauchte Software innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht oder wahrscheinlich nicht für die von ihnen beruflich genutzten Computer beschaffen zu wollen. Zehn Prozent zogen die Beschaffung immerhin in Erwägung, nur sechs Prozent antworteten mit "wahrscheinlich" oder "bestimmt".
Gebrauchte Software auch privat selten genutzt
Auf privat genutzten Computern zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier befindet sich bei 14 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben gebrauchte Software im Einsatz. 75 Prozent hingegen nutzen keine entsprechenden Programme. Neun Prozent machten keine Angaben, weitere zwei Prozent nutzen privat keinen Computer.
"Die Unwissenheit über die Rechtslage, auch bei IT-Verantwortlichen in Unternehmen, ist ein großer Hemmschuh für die junge, aber sehr stark wachsende Branche", erläutert Helms. Dabei seien die einst strittigen, juristischen Fragen inzwischen höchstrichterlich geklärt: Der Europäische Gerichtshof (2012) und der Bundesgerichtshof (2014) haben klargestellt, dass der Handel und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind – egal, ob auf einem physischen Datenträger oder per Download. Bei Mietsoftware hingegen ist dies nicht zulässig.
"Damit ist der Handel mit gebrauchter Software weitestgehend freigegeben", sagt Helms. Bis heute häufig verwendete Klauseln in Verträgen, die den Weiterverkauf der Software verbieten, sind demnach unwirksam. Gleichwohl müssen Käufer und Verkäufer gewisse Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software.
Erläuterung zur Methodik der Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2060 Personen zwischen dem 11.09.2017 und 13.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com
Die Soft & Cloud AG ist ein führender Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an.
Die Soft & Cloud AG wurde 2014 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz im westfälischen Greven Standorte in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Wien, Madrid sowie Paris. Das Unternehmen beschäftigt 35 Mitarbeiter.
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